Muss eine Beleidigung voll ausgeschrieben werden um als solche zu zählen, oder zählt die Absicht dahinter?
Was wenn jemand: A..............loch.......... schreibt.
Zählt das als Beleidigung um es juristisch anzufechten? Oder muss die Beleidigung voll ausgeschrieben worden sein?
7 Antworten
Für eine Anzeige reicht das Gefühl der Beleidiung. Da ist nicht entscheidend, WAS gesagt wird, sondern allein die Tatsache, dass sich jemand dadurch beleidigt fühlt. Ist das der Fall, darf dieser Anzeige erstatten.
Ob diese Äußerung dann als Beleidigung angesehen werden kann/soll/wird entscheidet ein Richter.
Gruß S.
Sobald du die Beleidung bis auf den ersten und letzten Buchstaben nicht ausschreibst, bleibt deine Handlung straffrei und eine Strafverfolgung aufgrund der Beleidigung nach §185 StGB ist nicht möglich.
Beleidigung*
Ja, dass kann zur Anzeige gebracht werden (§185 StGB) ,wenn du dich dadurch verletzt fühlst.
Derjenige hatte die Absicht dich verbal anzugreifen und somit ist der Tatbestand der Beleidigung erfüllt.
Es genügt wenn sich jemand persönlich beleidigt fühlt.
Wenn der dann Anzeige erstattet entscheidet ein Richter.
Es gab letztens einen interessanten Fall in dem man die Deutschen als Nazis bezeichnet hat. Das Gericht hat entschieden das man so niemanden persönlich beleidigt hat und es deshalb okay ist. Es wurde auch explizit darauf hingedeutet das deshalb A.C.A.B auch nicht als Beleidigung gewertet werden darf. auch habe ich mal gelesen das man sagen darf "sie können mich mal" und dort abbrechen. weil der satz auch heißen könnte sie können mich mal umarmen usw. Aber wie hier schon erwähnt sollte man nie jemand beleidigen egal wie wenig man die person mag. und sollte sich der polizist beleidigt fühlen entscheidet ein richter. das gilt übrigens für jeden menschen nur ein normaler mensch klagt meist nicht sofort.