Müll aus Autofenster werfen
Hallo,
ich habe heute morgen folgende Situation beobachtet: Jemand hat aus dem Auto eine Tüte von McD... geschmießen. Ein Anwohner hat dies gesehen und sich erst lautstark darüber aufgereget und dann das Autokennzeichen notiert.
Was passiert, wenn der Anwohner zur Polizei/Ordnungsamt geht?
- Werden die überhaupt tätig bei so was? Über das Kennzeichen kann ja nur der Halter ermittelt werden, der aber nicht zwangläufig der Täter sein muss?
- Reicht die Aussage des Anwohners, oder würde die Polizei/Ordnungsamt überhaupt erst garnichts unternhemen, da sowieso Ausage gegen Aussage steht?
- Was für eine Strafe hätte der Täter zu erwarten?
Und bevor irgendwelche Kommentare kommen: Ich bin weder der Müllwegwerfer noch der Denunziant!
Vielen Dank und viele Grüße
Johanna
14 Antworten
Das hat mit Denunzieren gar nichts mehr zu tun, es ist ein Ärgernis, wenn Leute Müll aus fahrenden Autos werfen! Das kann sogar zum Unfall führen, wenn der Müll dem Hintermann an die Windschutzscheibe klatscht.
So was gehört in der Tat angezeigt und es wird auch etwas getan.
Welche Strafen es gibt, weiß ich nicht, aber ich hoffe, dieser Müllwerfer muss die gesamte Straße kehren.
Egal, ob geparktes Auto oder aus dem fahrenden Auto. Das gehört bestraft und angezeigt.
Wenn du Anwohner wärst und der Müll dann irgendwan vor deiner Haustür liegt möchte ich dich sehen. Was die gefährdung angeht, das Argunment solltest du noch mal überdenken, der Scheiß bleibt bei Wind nicht liegen.
Ein Kumpel von mir arbeitet beim Ordnungsamt. Er hat mit viel erzaehlt und ich kenne seinen Job etwas. Sofern eine Anzeige erfolgt ist, wird das Ordnungsamt oder die Polizei taetig. Kann sein, das er einen Bussgeldbescheid bekommt, aber wenn er Einspruch dagegen erhebt und es nur Aussage gegen Aussage steht und es keine weiteren Zeugen gibt, kann die Sache nur eingestellt werden.
Bitte nicht dieser Unsinn mit Aussage gegen Aussage. Wenn die Aussage des Zeugen glaubhaft ist kann durchaus mehr der als der Aussage des Autofahrer geglaubt werden. Im übrigen bringt es mehr den Betreiber des Mc Donald an zu scheißen, den der kann durchaus dazu verpflichtet werden den Müll zu beseitigen.
Ein einziger Zeuge reicht niemals. Es wird immer Ausage gegen Ausage bleiben. Ist eben die typische 1:1 Situation. Waere ja auch sehr schlimm, wenn mehr der Aussage des Zeugen geglaubt werden wuerde. Vielleicht will der Zeugen ja nur den anderen anscheissen ohne richtigen Grund. Vielleicht hatten die beiden frueher mal Stress und der andere will sich jetzt nur raechen. Hoechstwahrscheinlich wuerde erst gar kein Verfahren eroeffnet werden, wegen Geringfuegigkeit. Es gibt keinen einzigen Richter in Deutschland, der bei so einer "kleinen" Sache jemand verurteilen wuerde, sofern Aussage gegen Aussage steht.
Wozu weitere Zeugen, wenn es der Anwohner doch gesehen hat?
Den Quatsch mit "Aussage gegen Aussage" gibt es nicht. Es entscheidet im Streitfall ein Gericht anhand der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen.
Und:
Der Anwohner IST der Zeuge und kann den Fahrzeugführer identifizieren.
Wenn eine Anzeige bei der Polizei gemacht wurde, wird diese direkt tätig. Der Fahrzeughalter hat innerhalb von 3-5 Tagen eine "Anhörung als Betroffener" im Briefkasten und soll sich dann innerhalb von 14 Tagen dazu äußern. Dann gibt es entweder ein Verfahren oder ein Bußgeld!
also die polizei wird sich damit bestimmt nicht befassen und das ordnungsamt könnte es tun ,aber ich bezweifle ob sie es tun ,denn allein nur das kennzeichen zu nennen und wen anzeigen reicht nicht ,da fehlt die beweispflicht ,es kann ja auch ein racheakt sein ,ich denk das ganze bringt nichts
Ich will den Müllwerfer ja nicht verteidigen, aber hat den Müll aus dem geparkten Auto geschmissen bevor er losgefahren ist. Gefährdet wurde meiner Meinung nach niemand.