Kann mein Freund zurückverfolgt werden?
Abend, mein Freund hat mir heute erzählt das er bald wahrscheinlich zur Polizei muss. Er hat damals vor 1-2 Monaten einen Account erstellt und unter einem Bild auf einer Plattform (Instagram) eine Person bloß gestellt. Nun hat diese Person eine Anzeige gegen eine andere Person erstattet und es wird darauf hinauslaufen das er am Ende auch aussagen muss, da der Screenshot von ihm kam und die davon ausgehen das er dann auch der Täter ist. Nun war ich mit ihm am diskutieren ob er überhaupt zurück verfolgt werden kann. Er hat diesen Account mit einer Mailadresse mit Fake Daten erstellt und diesen direkt danach gelöscht, der Kommentar wurde auch innerhalb von 10 Minuten gelöscht. Ich war der Meinung das die Polizei ihn nicht zurück verfolgen kann wegen der anonymen Mail Adresse und das die so einen großen Aufwand dafür nicht betreiben werden aber er meint die Internetprovider speichern die Verbindungsdaten und man könnte es wohl zurück verfolgen und das die Polizei es macht in solchen Sachen. Vielleicht kann einer hier helfen.
6 Antworten
Das Identifizieren geht relativ problemlos ja. Zumindest bis auf den Haushalt/möglichen Nutzerkreis genau (und natürlich speichern die Provider die Daten)
Dazu braucht es aber einen richterl. Beschluss.
Das kann jeder, der sich im Internet betätigt durch die ID!
Jeder wird gefunden..auch wenn er es nicht will bzw. glaubt.
Wie und ob das technisch mit dem Zurückverfolgen klappt oder auch nicht, kann ich dir leider nicht sagen. Ich denke aber, dass man bei der Polizei schon dementsprechende Fachkräfte hat, die so etwas machen könnten. Fraglich ist nur, ob sich der Aufwand in so einem "kleinen" Fall überhaupt lohnen würde.
Wo ich aber helfen kann, ist das Rechtliche:
Wenn dein Freund eine Vorladung von der Polizei erhält, dann muss er dort nicht hingehen. Lediglich bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht muss dein Freund erscheinen.
Wenn dein Freund als Zeuge geladen wird, dann muss er nicht nur kommen, sondern auch aussagen (es sei denn, er hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, zB als Angehöriger). Allerdings kann es sein, dass dein Freund sich mit seiner Aussage selbst belasten könnte. Dann kann er die Auskunft (vor Gericht und bei der Staatsanwaltschaft) verweigern. Das regelt § 55 StPO.
Also: Sollte dein Freund als Beschuldigter oder als Zeuge bei der Polizei vorgeladen werden, dann sollte er sich überlegen, ob er überhaupt hingeht. Ich würde das nicht empfehlen. Negative rechtliche Folgen können ihm aus diesem Verhalten jedenfalls nicht erwachsen.
Besser wäre es, wenn dein Freund vorher einen Rechtsanwalt fragt. Dieser kann ihm erstens raten, ob er überhaupt zur Polizei hingehen soll und zweitens, ob und falls ja was er aussagen soll, wenn er vor Gericht oder bei der Staatsanwalt vorgeladen wurde und demnach erscheinen muss.
Ja durch die IP Adresse, aber wegen einem Kommentar? glaube ich nicht, dass sie das überhaupt groß nachverfolgen, solange dein Freund niemanden bedroht hat. Heutzutage gibt's es überall dumme und beleidigende Kommentare... Leider..
Ich gehe davon aus das man deinen Freund nicht mehr über die IP zurückverfolgen kann. Da der Provider die IP nur für 7-Tage speichert. Nach diesen 7 Tagen weiß der Provider also nicht mehr wem die IP gehörte.
Weitere Infos: https://www.wbs-law.de/telekommunikation/vorratsdatenspeicherung-fuer-sieben-tage-erlaubt-54971/