Lenkrad auf rechter Seite?
Ist es in Österreich/Deutschland/Schweiz verboten, ein Fahrzeug zu fahren, wo sich das Lenkrad auf der rechten Seite befindet? (Wie es bei englischen Fahrzeugen der Fall ist)
9 Antworten
in Deutschland kein Problem, allerdings muss das Fahrzeug erstmal durch den deutschen TÜV und damit es den besteht müssen die Scheinwerfer auf Rechtsverkehr umgebaut werden (bei neueren Fahrzeugen meist einstellbar) sowie die Rundum Begrenzungsleuchten wie sie in einigen Ländern wie zb. USA müssen deaktiviert werden. Das ist meistens alles. Mit dem TÜV Gutachten zur Zulassungsstelle, deutsche Zulassungsbescheeinigung Teil I beantragen, anschließend zulassen und fröhlich sein. Ist kein großer Akt wenn es sich um ein Serienfahrzeug handelt. Zumindest bei Fahrzeugen die für Großbritannien gebaut wurden, ist es mit der änderung der Scheinwerfer getan.
Nein, sonst müßte jeder Tourst von "der Insel" ohne Kfz auf den Kontinent kommen.
Salue
In der Schweiz ist dies erlaubt. Schliesslich war das bei den PW's bis zum 2. Weltkrieg normal und bei den LW's war es bis in die 1960er Jahre ebenfalls Standart.
In den Bergen ist es besser, das Lenkrad auf der Abgrund- oder Felsenseite zu haben, man kann so besser kreuzen.
Von meinen 5 Autos sind 3 rechts gelenkt. Der Daihatsu Copen auf dem Bild gab es am Anfang in Deutschland und der Schweiz nur mit einer Rechtslenkung. Es handelte sich nämlich um die japanische Version und die fahren ja links.
Tellensohn
Nein, es ist nicht verboten. Eben wenn ein Engländer nach Deutschland kommt hat er das Lenkrad auf der rechten Seite und darf damit fahren.
Du wirst in Deutschland kein Auto zulassen können, was das Lenkrad auf der rechten Seite hat.
Wieso sollte man das nicht zugelassenbekommen?
Unter den Kommentar von leise Wolke habe ich eine Ergänzung geschrieben
das hab ich auch kommentiert :-)
das ist so nicht richtig: https://www.lexicar.de/portal/rechtslenker-in-deutschland-zulassen-probleme-und-loesungen.html
Dann drücke ich mich mal anders aus damit es verständlicher ist. Vor der Zulassung muss das Auto in diversen Punkten umgebaut werden.
Ich hoffe, dass es so verständlicher ist
jetzt wird es richtig :-)
Wenn das Auto original so vom Hersteller stammt ist das nicht verboten.
Wenn das selbst wild zusammengeschustert ist, bedarf es einer Eintragung.
auch ein orginal japanisches oder englisches auto darfst du ohne veränderung so in d nicht fahren. das geht bei den scheinwerfern los...
ja... das muss dann auf deutsche richtlinien umgebaut werden aber das lenkrad bleibt deswegen auf der rechten seite weil es unerheblich ist.
das stimmt nicht,der neffe fährt so eine rechtsschleuder von subaru....
er ist damit der king an der eisdiele, weil er auf dem bürgersteig aussteigen kann :-)
man muss dazu sagen, dass auflagen an eine zulassung geknüpft werden vom gesetzgeber