MPU trotz Nichtentziehung der Fahrerlaubnis?

2 Antworten

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  1. Gegen die MPU selbst kannst du nicht vorgehen. Nach zweimaligem Fahen mit Alkohol will die Führerscheinstelle überprüfen, ob du überhaupt noch geeignet bist zum Führen eines Kraftfahrzeuges. So ist das im Gesetz formuliert.
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  2. Der TÜV sagt dir, dass die vorgegebenen 3 Monate kein ausreichender Zeitraum sind, dass man innerhalb dieses Zeitraumes überhaupt keine positive MPU erbringen KANN. Das solltest du dir vom TÜV schriftlich geben lassen. Lass dir möglichst auch gleich sagen, was der Mindestzeitraum wäre.
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  3. DU meldest dich auf alle Fälle zur MPU an in dem vom TÜV angegebenen Rahmen. Einen Anwalt solltest du zu diesem Zeitpunkt schon einschalten.
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    Es wird dann kommen, wie es kommen muss, - nach den drei Monaten wird dir die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entziehen. Und das ist dann erst der Punkt, gegen den man gesetzlich vorgehen kann. Die Führerscheinstelle KANN deine Fahreignung per MPU überprüfen lassen, die kann und muss die Fahrerlaubnis entziehen, wenn diese Fahreignung nicht nachgewiesen wird, - aber sie muss dir die Möglichkeit geben, diese Fahreignung auch nachzuweisen. Tut sie das nicht, dann ist das ein Entzug hinten herum, .. eine willkürliche Strafe, die gesetzlich nicht vorgesehen ist.
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  4. Gegen den Entzug nach drei Monaten kann man in jedem Fall gesetzlich vorgehen, evtl sogar per Verfügung vorläufig die Fahrerlaubnis behalten, bis die MPU in einem vernünftigen Zeitraum gemacht werden kann. Eventuell kann ein Anwalt aber auch schon vorher etwas eerreichen. Zu einem Anwalt rate ich hier in jedem Fall.
Andybaer 
Beitragsersteller
 13.11.2011, 20:18

Hi Franticek, ich sehe das ähnlich. Ich sperre mich ja nicht generell gegen eine MPU. Die MPU Richtlinien sagen lt. TÜV allerdings aus, daß die Diagnose einer Verhaltensänderung erfolgen muß sowie eine Prognose zu treffen ist, in wie weit künftig Konsum vom Fahren getrennt werden kann.Zur Diagnose ist lt. TÜV ein Abstand von min. 6 Mon zwischen letztem Delikt und MPU Termin notwendig, ansonsten no Chance. Aber was anderes: Wenn dann die Zulassungsbehörde den FS entzieht und ich Wiederspruch gegen den Verwaltungsakt einlege, kann ich dann den FS bis zu einem rechtskräftigen Urteil vor dem Verw.gericht behalten??

Franticek  13.11.2011, 23:36
@Andybaer

Dazu brauchst du einen Anwalt, der auch eine Verfügung beantragt, nach der du den Führerschein vorläufig behalten kannst. Die Behörde hat das Recht, die Eignung überprüfen zu lassen und im negativen Fall die Fahrerlaubnis zu entziehen. Sie darf nicht OHNE MPU entziehen. Und somit müssen sie dir auch die Möglichkeit zur MPU geben, was du ja laut Aussage des TÜV nicht hast. Das sollte der Ansatzpunkt für deinen Anwalt sein. Ohne Anwalt sehe ich da kaum eine Chance.
Ein kleiner Tipp noch ... gehe mal zu Verkehrsportal.de und melde dich dort im Forum an. Dort bekommst du Rat auch von wirklichen Experten, insbesondere auch von Juristen.

ginatilan  14.11.2011, 06:59
@Franticek

Ein kleiner Tipp noch ... gehe mal zu Verkehrsportal.de

richtig, dann kann ich auch ausführlicher antworten als hier

ginatilan  14.11.2011, 07:00
@Andybaer

kann ich dann den FS bis zu einem rechtskräftigen Urteil vor dem Verw.gericht behalten??

Nein, leider nicht

die Frist ist gewollt kurz gesetzt, du hättest dich gleich nach der 2. TF informieren müssen wegen der MPU und dann gleich die ersten Vorbereitungen treffen sollen. dann wäre die Frist auch nicht zu kurz gewesen

du kannst jederzeit die Schritte unternehmen die @Franticek dir gepostet hat, dann solltest du aber auch eine längere Zeit einrechnen bis du evtl ohne MPU deinen FS wieder bekommst.

ich habe Franticek auch ein DH gegeben, also nicht dass du jetzt meinst seine Antwort wäre irgendwie falsch, im Gegenteil, sie sind total richtig.

aber solche Schritte zu gehen sind eben ziemlich langfristig, und in dieser Zeit wirst du auch kein vorläufigen FS bekommen

Franticek  13.11.2011, 23:45

Ich weiss auch nicht genau, wie das mit der zweiten TF war. Gab es eine Sperre? Wurde die MPU direkt nach der TF angeordnet oder erst, nachdem die Fahrerlaubnis nach der Sperre wieder beantragt wurde?
Der Punkt mit der verlorenen Zeit zwischen TF und der Anordnung ist natürlich auch eine Sache, die ich nicht berücksichtigt habe. Das könnte zum Stein des Stolperns werden.
Wenn jedoch die Fahrerlaubnis nach der Sperre wieder erteilt wurde, und auch erst dann die Anforderung einer MPU mitgeteilt wurde, dann ergeben sich durchaus Chance aufgrund der Zeit. Es war ja nicht unbedingt ersichtlich, dass eine solche Anforderung kommt, daher waren auch frühere Vorbereitungen nicht zwingend, so dass der Punkt Zeitvorgabe dennoch eine Chance darstellen kann.

ginatilan  14.11.2011, 07:05
@Franticek

Ich weiss auch nicht genau, wie das mit der zweiten TF war. Gab es eine Sperre?

er wird ein FV bekommen haben, der Antritt des Fahrverbotes wird der Fsst gemeldet, diese schaut in der FS-Akte nach und siehe da!: Andy ist ein Wiederholungstäter.

Andy holt seinen FS wieder ab(oder er wird ihm von der Bußgeldstelle zugeschickt) und darf wieder fahren.

Wurde die MPU direkt nach der TF angeordnet oder erst, nachdem die Fahrerlaubnis nach der Sperre wieder beantragt wurde?

die MPU wird dann angeordnet wenn die Fsst Bescheid über das Fahrverbot bekommt