Nach negativer mpu soll ich nun offiziell auf den Fuehrerschein verzichten und dann eine Neuerteilung beantragen, oder wie gehe ich vor?
ich wurde im rahmen der neuerteilung meiner fahrerlaubnis aufgrund der wiederholten teilnahme am strassenverkehr unter alkoholeinfluss zur vorlage eines mpu gutachtens aufgefordert, dieses guthachten im oktober 2005 war positiv und ich erhielt daraufhin meinen fuehrerschein zurueck. nun 10 jahre spaeter kam es zu einer erneuten auffaelligkeit und ich wurde erneut gebeten ein gutachten abzugeben, jetzt habe ich die mpu gemacht und das gutachten war negativ. dieses werde ich nicht bei der fuererscheinstelle abgeben. ich wollte nun die neuerteilung der fahrerlaubniss zurueckziehen und die fuererscheinstelle informierte mich, dass ich ja keine neuerteilung beantragt habe und somit auch nichts zurueckziehen kann. und der zustaendige sachbearbeiter verlangt nun von der zuerst beauftragten mpu stelle eine erklaerung, dass dort keine mpu stattgefunden hat. soll ich nun offiziell auf den fuehrerschein verzichten und dann eine neuerteilung beantragen oder wie gehe ich vor? vielen dank
4 Antworten
ich musste meinen führerschein für einen monat abgeben und meine laborwerte waren alle in ordnung. die psychologin,bzw meine antworten waren das problem. meine frage nun, wdn ich den führerschein freiwillig abgebe, kann ich dann gleich wieder die neuerteilung beantragen, oder habe ich da auch eine sperre? undwenn ich ihn mir entziehen lasse, und nach 6 monaten eine neue mpu bei einer anderen stelle mache und diese positiv ausfällt, bekomme ich dann gleich wieder?
Kommentar von steppfred , vor 5 Stdund der sachbereiberarbeiter der fsst hat gesagt ich muesse ihm ein schreiben der ersten mpu stelle vorlegen in dem diese bestaetigt dass ich dort keine mpu gemacht habe, kann er das verlangen?
Deine zweite TF war somit eine Ordnungswidrigkeit und du lagst unter 1,1‰. Wenn du deinen FS abgibst (übrigens war die Antwort von "RogerDas Alien" hier falsch, deine Punkte werden auch in diesem Fall gelöscht), könntest du mW sofort einen Neuantrag stellen (anders wäre es wenn du dein neg. Gutachten abgibst, oder dir die FE entzogen wird - das kann dir dein SB aber sicher besser sagen). Das du das neg. Ga nicht abgeben willst ist die richtige Entscheidung, denn du müsstest somit auch alle Auflagen dir dir darin gemacht wurden, erfüllen, bevor du einen neuen Versuch starten könntest.
Dein SB kann von dir keinesfalls verlangen das du eine Bestätigung der MPU-Stelle vorlegst das keine MPU gemacht wurde!
Da du jedoch bei der Exploration durchgefallen bist, solltest du dich erstmal ordentlich auf die MPU vorbereiten. Du gilst als Wiederholungstäter (da die 10 Jahre nach Neuerteilung noch nicht ganz abgelaufen waren), da sind die Anforderungen etwas höher.
Bei der nächsten MPU solltest du auf jeden Fall ein anderes MPI wählen.
(3) 1Wird eine Fahrerlaubnis erteilt, dürfen Punkte für vor der Erteilung rechtskräftig gewordene Entscheidungen über Zuwiderhandlungen nicht mehr berücksichtigt werden. 2Diese Punkte werden gelöscht.3Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn
1. die Fahrerlaubnis entzogen,
2. eine Sperre nach § 69a Absatz 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches angeordnet oder
3. auf die Fahrerlaubnis verzichtet worden ist und die Fahrerlaubnis danach neu erteilt wird.
In Kraft getreten am 5.12.2014
Ah ok. Das ist relativ neu und war mir noch nicht bekannt. Zumindest als es letztes Jahr um die Abgabe der FE und um meine MPU Anfang diesen Jahres ging, war das noch kein Thema.. Danke
Ich denke, du musstest während du noch deinen Führerschein hattest ein Gutachten abgeben, damit Du den behalten kannst? Liege ich da richtig?
Nachdem du ja deswegen keine Neuerteilung beantragst, musst Du entweder innerhalb der Frist ein neues Gutachten erstellen lassen, vielleicht bei einer anderen MPU Stelle um den Führerschein behalten zu können. Hier findest Du eine Liste aller MPU Stellen in Deutschland:
http://mpu-support.de/begutachtungsstellen-fuer-fahreignung/mpu-stellen-deutschland
Der FSS würde ich sagen, Sie soll dich nocheinmal über die Frist aufklären und vielleicht ob Sie dir noch einen Aufschub gewähren, was aber eher unwahrscheinlich ist. Wenn Du das Gutachten nicht innerhalb dieser Frist beibringst, kannst Du Dir den Führerschein entziehen lassen, bloß nicht freiwillig abgeben, da du sonst alle deine Punkte behälst wenn du wieder einen Führerschein bekommst, andernfalls aber bei Entzug alle Punkte gelöscht werden.
Wenn der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis entzogen wird, kannst Du frühestens nach 3 bzw. 6 Monaten die MPU machen, je nachdem wie hoch die Werte waren und wie lange die Abstinenz samt Nachweisen für die MPU gefordert wird.
Ob die erste MPU stelle letztenendes eine Auskunft an die FSS stelle geben muss, liegt an deinem Wunsch ob Du wolltest, dass das Gutachten auch an die FSS gehen soll. ansonsten muss sie es soviel ich weiß auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht tun, sondern immer nur mit deinem Einverständnis. Der zuständige bei der FSS könnte aber natürlich daraus erkennen, daß das erste Gutachten negativ war und deswegen die unmöglichkeit zur abgabe eines positiven Gutachtens innerhalb der Frist annehmen und somit zum Entzug der Fahrerlaubnis plädieren.
und der sachbereiberarbeiter der fsst hat gesagt ich muesse ihm ein schreiben der ersten mpu stelle vorlegen in dem diese bestaetigt dass ich dort keine mpu gemacht habe, kann er das verlangen?
Der Sachbearbeiter kann das normalerweise nicht verlangen. Wenn er weiter darauf besteht am besten Rechtsbeistand mit Expertise im Verkehrs- und Verwaltungsrecht engagieren oder mal zum Behördenleiter bzw. zu dem Vorgesetzten des SB gehen.
Beziehungsweise wenn Du mal eine weitere MPU versuchen willst, musst Du halt den SB dazu bringen deine Unterlagen in der geforderten Frist an eine andere Stelle zu schicken. Vielleicht diesmal eine andere STelle außerhalb der üblichen MPI suchen z.B. vom Arbeitskreis freiberuflicher psychiatrischer und psychologischer Sachverständiger hier: http://www.afpps.de/Seiten/Arbeitskreis.html !
Deinen Führerschein abgegeben hast Du wegen dem Fahrverbot für einen Monat aufgrund der Ordnungswidrigkeit. Wenn aber die FSS dir die Fahrerlaubnis entzieht ist das was anderes. Sie stellt dich natürlich vor die Wahl: ~150 Euro Gebühren blechen für das von der FSS entziehen lassen oder nichts zahlen und freiwillig auf die FE verzichten und Fs "abgeben". Punkte in Flensburg werden nur bei Entzug durch FSS ALLE gelöscht, bei freiwilliger Abgabe nicht! Diesen Fakt kann Dir das Kraftfahrt Bundesamt (kba.de), deine FSS und jeder MPU Helfer, Vorbereiter, Verkehrstherapeut etc. bestätigen.
Wenn die FSS den nun entzieht musst du schauen wie lange die Sperrfrist ausfällt, evtl. zusätzlichen Kurs zur Sperrfristverkürzung nutzen. Dann antrag auf Wiedererteilung stellen, Zeit nutzen um richtig auf MPU vorzubereiten (wie auch immer das für dich am besten ist - nicht zwangsläufig mit Psychologen!), dann MPU machen, hoffentlich bestehen und dann ab dem Zeitpunkt des positiven Gutachtens kannst Du zur FSS gehen und normalerweise erhälst Du dann auch sofort einen Führerschein wieder!
wenn die Fsst die Fahrerlaubnis entzieht gibt es keine Sperrfrist.
eine Sperrzeit kann nur das Gericht verhängen
Das ist soweit richtig. Mal spitzfindig betrachtet gibt es aber bei der Entziehung der FE als Verwaltungsakt durch die FSS auch festgesetzte Mindestfristen, vor denen keine neue FE erteilt werden darf.
Auch hier kann man somit von "Sperrfristen" im weitesten Sinne sprechen, auch wenn diese nicht durch ein Gerichtsurteil explizit oder isoliert festgelegt wurden sondern eben nur durch die Verwaltung und durch geltende Gesetze bestimmt sind. ;-)
ich musste meinen führerschein für einen monat abgeben und meine laborwerte waren alle in ordnung. die psychologin,bzw meine antworten waren das problem. meine frage nun, wdn ich den führerschein freiwillig abgebe, kann ich dann gleich wieder die neuerteilung beantragen, oder habe ich da auch eine sperre? undwenn ich ihn mir entziehen lasse, und nach 6 monaten eine neue mpu bei einer anderen stelle mache und diese positiv ausfällt, bekomme ich dann gleich wieder?
Ob all das, was im Link beschrieben steht auf dich zutrifft ??? Es gibt allerdings bei Google so einige, darauf bezogene Informationen, zu finden..
http://www.fahrschule-123.de/fuehrerscheinentzug/verjaehrung/
Hallo
die zweite MPU muss nach einem Antrag gewesen sein, denn ohne Antrag auch keine zweite MPU.
irgendwie ist was auf der Fsst schiefgelaufen.
wenn es denn so sein sollte wie der Sachbearbeiter der Fsst sagte verzichtest du auf deinen Führerschein, bereitest dich ordentlich auf die MPU vor und beantragst dann deine Fahrerlaubnis
die zweite MPU muss nach einem Antrag gewesen sein, denn ohne Antrag auch keine zweite MPU.
Wie kommst du darauf? Nach einer OWI braucht er keinen neuen Antrag zu stellen... ;-)
richtig, aber das mit der OwI wusste ich nicht als ich geantwortet habe, steht nicht in der Frage.
und leider hat der Fragesteller bis gestern nicht geantwortet oder seine Frage besser erklärt
Alles klar, mein Lieber :-)
weß ich doch:-)
aber du hast ja Recht, ich habe an die Möglichkeit einer OwI gar nicht gedacht, ich nahm an das der zweite Verstoß eine Straftat war
Ja die Punkte löschen sich auf Grund der üblichen Abbauzeit ohne Übertretungen wenn der Führerschein wieder in Besitz ist aber nicht weil er auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat und diese freiwillig abgibt. Nur wenn die FSS die FE entzieht, werden im Zentralregister die Punkte gelöscht. Wenn eine neue FE ausgestellt wird, erhält er eine komplett neue FE mit neuem Datum und neuem jungfräulichem Konto im Zentralregister. Die Akte bei der FSS ist wieder etwas anderes....