Motorradverkauf ins Ausland ( NL)?
Hallo, ich möchte mein Motorrad verkaufen, habe es bei Mobile drin stehen. Vor ein paar Tagen hat sich ein Niederländer bei mir nach dem Bike erkundigt, er sagte er würde es für seine Fahrschule haben wollen und will Samstag mit seinem Anhänger bei mir aufschlagen damit er sich das Motorrad anschauen kann. Wie kann ich den Verkauf am besten abwickeln? Ihm kopierte Papiere und das Motorrad (Natürlich nur gegen bares) mitgeben, und die Schilder und die Originalpapiere hier behalten um es Montag gleich abzumelden? Habe mir gedacht dass ich die Papiere im Original dann danach per Einschreiben zu ihm schicke und man diese Vorgehensweise im Kaufvertrag im Kaufvertrag vermerkt :-) Hat da schon einmal jemand Erfahrungen mit gemacht?
4 Antworten
Wenn der Käufer damit zufrieden ist, kannst du es so machen. Ihm bleibt eigentlich nichts anderes übrig, da die Maschine noch angemeldet ist. Ich hoffe doch, er hat es richtig verstanden, dass die Maschine noch angemeldet ist und du die Papiere für die Abmeldung brauchst.
Wenn er es dann in Holland anmelden will, braucht er vielleicht sogar die deutsche Abmeldebescheinigung.
Melde das Krad vorher ab.
Holländer sind es gewohnt, dass das Kennzeichen dran bleibt, das ist in Holland nämlich so, das bleibt dot bei der Abmeldung dran und der nächste Besitzer bekommt das selbe Kennzeichen, egal wo der dann in NL wohnt.
Demnach wird der davon ausgehen, dass er alle Papiere gleich mitehmen kann.
Andernfalls solltest Du das vorher mit ihm klären. Wenn er schon einen Anhänger mitbringt, geht davon aus, dass er es auch kauft.
Wenn der mit dem Hänger kommt und das Motorrad auflädt, kannst Du es ja vorher abmelden und die Kennzeichen entstempeln lassen. Dann bekommt er die MAschine, die ZulBesch. Teil 1u.2, den Tüv-Bericht und die beiden Schlüssel gegen BArgeld und Unterschrift auf dem KAufvertrag von dir ausgehändigt. Vergiss nicht, die Sachmängelhaftung auszuschliessen, das ist aber auf den üblichen vordrucken schon vorgesehen.
Wahrscheinlich will er - wie üblich nach Barzahlung - gleich den Fahrzeugschein haben, das dieser ja auch zum Motorrad gehört. Den braucht man ja nicht zum Abmelden.
bei uns in RLP braucht man den Fahrzeugschein zur Abmeldung. Andernfalls muss man eine Eidestattliche Erklärung abgeben, warum man ihn nicht hat.
Außerdem, was will den der Holländer nur mit dem Fahrzeugschein?