Mündlicher Kaufvertrag gilt?

5 Antworten

Nach deutschem Recht gilt auch ein mündlicher Vertrag als geschlossen. Jede Vertragspartei kann von der anderen Seite die Erfüllung der aus dem Vertrag erwachsenen Verpflichtungen beanspruchen.

In der Praxis ist das Problem die Beweisbarkeit. Ist denn der Vertrag wirklich zustandegekommen, d.h. waren sich beide Seiten einig darüber?

Da sind Zeugen gefragt, und jede Möglichkeit eines Missverständnisses muss entkräftet werden. Der Verkäufer könnte zum Beispiel einwenden, er habe es so gemeint, dass er die Entscheidung noch gar nicht getroffen hatte, und erst wenn er sich entscheiden hat, würde er zu Deinem Freund fahren, um den Handel zu vollenden. D.h. er würde die Bereitschaft Deines Freundes zum Kauf als Kaufsangebot sehen, dass er erst durch vorbeikommen udn unterschreiben annehemen würde.

Versucht es mit Ins-Gewissen-Reden. Als letzte Möglichkeit könnt Ihr ihm auch drohen, die Vertragserfüllung juristisch durchzusetzen. Vielleicht geht er darauf ein. Tatsächlich wird es aber wohl schwer.

So ärgerlich das hier ist, aber man soll den Tag nie vor dem Abend loben.

Grundsätzlich gelten auch mündlich abgeschlossene Verträge. Das Problem besteht allerdings darin, dass man im Streitfall also vor Gericht auch beweisen können muss was man behauptet. Da steht man regelmäßig sehr schlecht dar. Die whatsapp Kommunikation könnte da natürlich hilfreich sein. Da müßte man aber schon wissen, was da genau zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geappt worden ist.

Im Zweifel würde ich die Finger von einem Rechtsstreit lassen. Motorräder gibt es wie Sand am Meer. Dein Freund findet sicherlich ein anderes Moped.

Du hast schon recht, ein mündlicher Vertrag ist auch gültig und verpflichtend. Das Problem ist nur bei mündlichen Verträgen: Man muss es auch beweisen können. Wenn nur Person A und Person B anwesend waren und sonst kein Zeuge dabei war, dann kann kein Richter später feststellen wer nun die Wahrheit sagt.

luuv6600 
Beitragsersteller
 02.01.2015, 17:53

Mein Freund war mit seinem Vater da und er hat die Whatsapp Verläufe

Habt ihr das Motorrad schon bezahlt? Wenn nicht - Es wurde kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, also denke ich mal hat der Verkäufer das Recht, sein Angebot zurückzunehmen :)

Mündliche Verträge sind nur dann gültig, wenn sie bei der mündlichen Vereinbarung sofort abgeschlossen werden! Sollten sich nun beide Parteien bei der mündlichen Besprechung auf einen gegenseitigen Leistungsaustausch (Geld gegen Motorrad) und eine Übergabe geeinigt haben, ist der Vertrag gültig und damit hat der Käufer Anspruch auf Übergabe der Ware und der Verkäufer Anspruch auf die vereinbarte Leistung.

Gruß