Moped verkauft nach 1 tag kaputt
Ich habe mein Motorrad privat verkauft der Käufer hat das Motorrad mehrmal gesehn und probegefahren. Ein kaufvertrag wurde ebenfalls gemacht in dem auch steht "ausschluss der Sachmängelhaftung" . Der Käufer hat das Motorrad bezahlt und unterschrieben. Einen tag später hat das Motorrad einen Massiven kurbelwellenschaden. Rein rechtlich bin ich auf der sicheren seite und habe keine Verantwortung gegen über ihm oder? Also ich muss weder den schaden bezahlen noch das Motorrad zurück nehmen. Über das Motorrad wurde ihm übrigens alles gesagt was ich wusste.
2 Antworten
Wenn Du sicher bist, einen solchen Schaden mit dem Motorrad noch nicht gehabt zu haben, also nichts verschwiegen hast, bist Du auf der sicheren Seite und brauchst Dir keine Gedanken zu machen, anderenfalls würde ich das Motorrad zurücknehmen, sonst könntest Du enorm Ärger bekommen. Hattest Du denn das Motorrad zur Durchsicht auch schon mal in der Werkstatt? Das wäre natürlich ein guter Nachweis, daß das Motorrad vor dem Verkauf keinen Schaden hatte, zumindest keinen, den Du verschwiegen hast. Du kannst dem Käufer ja vorschlagen, daß Du die Reparatur übernimmst, dann gibt es bestimmt keinen Streit, da dieser das Rad ja nur einen Tag hatte, war vermutlich der Schaden schon bei Dir vorhanden, vielleicht könnt Ihr Euch auch auf je die Hälfte einigen?
Ich habe das moped nach besten wissen udn gewissen verkauft definitiv! Ich denk das es pech wahr mehr nicht
I ch bin kein Fahrzeugfrick, daher weiß ich auch nicht wie ein Kurbelwellenschaden entsteht. Mir ging es nur um die rechtliche Angelegenheit.
ja ich kennen den Verkäufer eig. auch sehr gut sind gute bekannte. Ich habe das Motorrad vor etwa 9 monaten und vor 4 Monaten in einer Werkstatt gehabt die alles durchgeschaut haben und evtl. teile auch repariert. ein Kurbelwellenschaden ist normalerweiße unvorhersehbar meiner meinung nach
Hallo Wolfskinn. Du hast alles richtig gemacht.Als Privatperson / verkäufer kannst du jegliche Gewährleistung und Rückname ausschliessen.Nach dem Motto wie gesehen,so gekauft! Der Käufer hat keinerlei Rechte oder Möglichkeiten den Kauf rückgängig zu machen.Sollte er drohen z.B. mit Anwalt und so lass es geschehen nimm Kenntnis davon aber ohne Kommentar.Es ist zwar immer peinlich aber wenn ich von einem Ein Moped oder Auto kaufe garantiere ich Dir das ich das am nächsten Tag hochjubele und einen Motorschaden fabriziere. Beispiel.Ich lasse das Oil zum teil ab-drehe den Motor in den höchsten Drehzahlen bis er fest ist oder Kolbenklemmer hat und schütte dann das gebrauchte oil wieder rein.Wer will das nachweisen.Also nochmal Du hast ALLES richtig gemacht und brauchst KEINE Garantie geben oder Ersatz leisten.In einem meiner Beiträge schildere ich ja auch wie ich betrogen wurde.Kannte einen Autohändler seit gut 25 Jahren sogar sein Vater war mein Angelsportkollege.Da ich Schwerbehindert bin und nur einen kleine Rente habe,rief ich den jetzigen Inhaber an der mir einen Daewoo verkaufte.Er nannte es einen Freundschaftspreis doch am nächsten tag merkte ich wie die Kupplung kaputt war.Soweit zu Freunden. Es lebe das Autohaus Nissan in Meckenheim!!!!Ihn müsste der Blitz beim sch....... treffen. Alaf-nach nun 12 Wochen behauptet er,er hätte nur vermittelt!-Hätte ich auch gesagt??
Hallo Lische. Er KANN das machen-ist aber dazu nicht verpflichtet.Lies mal meinen Kommentar dazu. Wenn ja wenn er es so geschrieben hat -Ohne jegliche Gewährleitung und Haftungsausschluss.Sollte er den Käufer gut kennen oder befreundet sein versteht es sich von selbst das man sich einigt.Ist aber eine Verhandlungssache.Und einen Kurbelwellenschaden fabriziere ich Dir in 30 Minuten!!!!Wetten?