KAUFVERTRAG AUTO. Was bedeutet dieser Abschnitt?
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.
3 Antworten
das ist eine übliche, millionenfach benutzte klausel beim verkauf eines pkws von privat. normalerweise ohne jegliche gewährleistung, aber wenn du z.b. "unfallfrei" versicherst, obwohl die kiste einen schaden hat, dann haftest du dafür und ggf. auch für folgen aus dieser falschen zusicherung.
der letzte satz bezieht sich auf ansprüche des verkäufers, wenn er z.b. noch forderungen gegenüber seinem vor-besitzer hat.
Hat das Auto irgendwelche Mängel, die dir zum Zeitpunkt des Kaufs des Autos noch nicht aufgefallen sind, so haftet der Verkäufer nicht dafür, sondern du. Es sei denn die Mängel sind derart gravierend, dass du zum Beispiel mit deinem Leben bezahlst/bezahlen könntest (Bremsschläuche/Bremsleitungen defekt zum Beispiel?). Der Verkäufer kommt ansonsten nur noch für Mängel auf, die ihr vor Abschluss des Vertrages noch besprecht, und die im Vertrag noch aufgeführt werden.
Damit schließt der Verkäufer seine Haftung wegen allfälliger Mängel soweit wie möglich aus.
Was passiert, wenn er Schäden verschweigt? Bspw. Motorschäden?