KAUFVERTRAG AUTO. Was bedeutet dieser Abschnitt?

3 Antworten

das ist eine übliche, millionenfach benutzte klausel beim verkauf eines pkws von privat. normalerweise ohne jegliche gewährleistung, aber wenn du z.b. "unfallfrei" versicherst, obwohl die kiste einen schaden hat, dann haftest du dafür und ggf. auch für folgen aus dieser falschen zusicherung.

der letzte satz bezieht sich auf ansprüche des verkäufers, wenn er z.b. noch forderungen gegenüber seinem vor-besitzer hat.

Hat das Auto irgendwelche Mängel, die dir zum Zeitpunkt des Kaufs des Autos noch nicht aufgefallen sind, so haftet der Verkäufer nicht dafür, sondern du. Es sei denn die Mängel sind derart gravierend, dass du zum Beispiel mit deinem Leben bezahlst/bezahlen könntest (Bremsschläuche/Bremsleitungen defekt zum Beispiel?). Der Verkäufer kommt ansonsten nur noch für Mängel auf, die ihr vor Abschluss des Vertrages noch besprecht, und die im Vertrag noch aufgeführt werden.

Damit schließt der Verkäufer seine Haftung wegen allfälliger Mängel soweit wie möglich aus.

GabixMoreno 
Beitragsersteller
 07.05.2015, 10:19

Was passiert, wenn er Schäden verschweigt? Bspw. Motorschäden?