möchte trotz harz 4 in eine günstigere wohnung ziehen kann die arge mir das verbieten
hallo,hoffe ihr könnt mir helfen. ich wohne zurzeit auf trier land und meine miete beträgt 580 euro mit nebenkosten mit strom sind es 640 euro komplett.ich möchte nun nach trier ziehen weil mir die wohnung zu nteuer ist und ich sie mir nicht mehr leisten kann,ausserdem sind hier im dorf keine geschäfte und ich hier etwas aufgeschmissen bin. ich habe einen vermieter gefunden der mir trotz harz 4 eine günstige whg vermieten möchte 3 zimmer für 375 euro plus 45 euro nebenkosten gas wäre extra abzurechnen bei der stadt mit 80 euro. ich habe das der arge vorgetragen mit mietbescheinigungen und mietvertrag usw doch die arge möchte mir diese wohnung verbieten sie wäre nicht wirklich günstiger. naja was soll ich tun?tatsächlich spare ich geld weil die wohnung die neue günstiger ist sollte ich evtl einfach unterschreiben und es darauf ankommen lassen.?
11 Antworten
die whg die neue liegt im mietspiegel.ausserdem ist sie mit 74 qm kleiner als die alte die ist 84 qm und mit 3 zimmer ist sie nicht zu klein weil wir mit 3 personen sind
Wenn die ARGE einen wichtigen Grund für einen Umzug anerkennt, dann muss sie auch die Umzugskosten tragen. Und hier wird der Sachbearbeiter eine Wirtschaftlichkeitsanalyse anstellen, in der die Mietersparnis (i.d.R. über einen 3-Jahres-Zeitraum) den Umzugskosten gegenüber gestellt wird.
Die zweite Sache ist, dass ein Umzug in eine andere Kommune einer gesonderten Begründung bedarf, damit er genehmigt wird.
Wenn du bereit bist, die Umzugskosten voll zu tragen (einschließlich Kautionszahlungen, evtl. Doppelmiete, etc.), dann kannst du auf die Zustimmung der ARGE verzichten.
Findet der Umzug innerhalb ein und derselben Kommune statt, muss die ARGE die Kosten der neuen Wohnung höchsten in Höhe der alten Miete übernehmen, sofern die neue Wohnung ansonsten angemessen ist.
Ziehst du von einer Kommune in die nächste, müssen neuerdings die vollen neuen Mietkosten übernommen werden, sofern sie angemessen sind und völlig unabhängig von der Höhe der alten Miete.
Was heisst,die derzeitige Wohnung ist zu teuer u.du kannst sie dir nicht mehr leisten? Die für euch angemessenen Kosten d.Unterkunft/KdU werden doch von der ARGE übernommen. Wenn eure jetzige Wohnung ÜBER der maximal erlaubten Kaltmiete liegt u.somit unangemessen ist,müsste die ARGE euch schriftl. auf die Unangemessenheit eurer KdU hingewiesen haben u. euch aufgefordert haben, die KdU innerhalb 6 Monaten zu senken. Während dieser 6 Monate muss die ARGE aber die tatsächlich zu zahlende Miete weiterhin übernehmen.Und nach 6 Monaten hat sie (wg.ihrer Kostensenkungsaufforderung) eure Umzugskosten in eine angemessene , günstigere Wohnung zu übernehmen.
Diese "Einsparung",die du da erwartest.. wie kommst du darauf ? Frage nur, weil die ARGE ja nur die angemessenen tatsächlichen KdU bewilligt. Also egal, ob die ARGE euch eure Regelsätze plus die KdU für die alte Whg. berechnet..oder ob sie euch eure Regelsätze plus die KdU für die neue Wohnung auszahlt u.du es jeweils an den Vermieter weiterreichst..du hast durch niedrigere KdU ja für euch nicht "mehr auf der Hand" (und sparst somit nix).
Ist die jetzige Wohnung unangemessen oder angemessen? Ist die neue Wohnung angemessen? Sind beide Wohnungen unangemessen bzw. angemessen, muss das Amt dem Umzug nicht zustimmen. Das Amt darf den Umzug aber nicht verbieten (Freizügigkeit), muss sich aber weder an den Umzugskosten beteiligen, noch müssen sie die Kaution vorlegen. Weiterhin darf das Amt bei einem nicht genehmigten Umzug nur die Kosten der neuen Unterkunft bis zur Höhe der alten Unterkunft übernehemen. In diesem Fall aber kein Problem, da die neue Wohnung weniger kostet.
Ist die jetzige Wohnung unangemessen, die neue aber angemessen, muss das Amt zustimmen, da du eine Teil der unangemessenen Miete von deinem Regelsatz bestreiten musst. In diesem Fall wird auch ein Teil der Umzugskosten übernommen und das Amt muss die Kaution darlehensweise übernehmen. Für eine ratenweise Aufrechnung der Kaution mit den laufenden Leistungen fehlt es an einer Rechtsgrundlage, dass heisst, du musst die Kaution nicht Ratenweise von deinen Hartz IV-Leistungen zurückzahlen. Es kommt lediglich eine Abtretung der Kautionssumme an das Amt in Frage. Das bedeutet, die Kautionssumme gehörtr inkl. Zinsen dem Amt. Der Vermieter muss also die Kaution bei fälligwerden an das Amt zahlen. Sollte er es dennoch auf dein Konto überweisen, musst du es sofort melden und dem Amt zurückzahlen.
Leider ist es so das die Arge dir die Wohnung ablehnen kann und darf. Da es sich um eine 3Zimmer Wohnung handelt ist sie wahrscheinlich auch zu groß. Und ich gehe mal davon aus das die Arge deine Miete bezahlt. Es gibt ja da so Richtlinien wie groß und wie teuer eine Wohnung sein darf. Und wenn du von der Arge Geld beziehst sparst nicht du das Geld sondern eher die Arge, du bekommst ja dadurch nicht mehr Geld von denen. Und wenn du gegen den Willen der Arge umziehst kann es dir passieren das sie dir die Miete nicht zahlen oder nur einen Teil.