Darf Vermieter den von ihm genehmigten Kamin vor 3 Jahren wieder verbieten?
Mein Vermieter verbietet mir den genehmigten Kaminofen.Vor 3 Jahren mieteten wir eine Wohnung in einen 2 Familienhaus mit den Wunsch einen Kaminofen zu instalieren.Der Vermieter setzte sich daraufhin sofort mit den örtlichen Kaminkehrer in Verbindung und dieser wurde auch genehmigt.Nach 3 Jahren sollen wir nun den Kaminofen wieder stilllegen,aufgrund von kleinsten Rußspuren,die angeblich im Haus gefunden wurden.Laut Kaminkehrer ist alles in Ordnung .Da wir jedes Jahr eine schöne Rückzahlung der Nebenkosten erhalten,denke ich,dies wäre der Grund.Darf der Vermieter tatsächlich den Kaminofen wieder verbieten?
3 Antworten
Der Vermieter muss sich nach den Gesetzen des Schornsteinfegers richten. Wenn er einen Kamin einbaut, der nicht zu gebrauchen ist und du dadurch Nachteile hast, kannst du die Miete kürzen bis Abhilfe geschaffen ist. Der Vermieter kann keine Kamine genehmigen.
ist der Betrieb des Kaminofens im MV aufgeführt? Damit fehlt eine zugesicherte Eigenschaft und die Miete kann gekürzt werden. Damit wäre der VM in der Pflicht, den Manko; wenn es einen geben würde, zu beseitigen.
die angeblich im Haus gefunden wurden.
das wird wohl eine Schutzbehauptung hinauslaufen. Die Heizkosten werden wohl zuviel sein. Da wahrscheinlich mit Röhrchen gemessen wird.
Laut Kaminkehrer ist alles in Ordnung
Der Betrieb wurde nur mündlich erteilt, so kann es auch wieder entzogen werden; sobald eine Gefährdung/Verschmutzung eintritt. Wie es jedoch mit Gewohnheitsrecht aussieht?
Wenn der Kaminfeger sein okay gegeben hat, dann kann der Vermieter den Gebrauch des Kaminofens nicht ohne Weiteres verbieten. Er muss dann schon richtige Gründe angeben, die auch bewiesen werden müssen.So auf Verdacht läuft nichts.