Vermieter weigert sich eine Mietbescheinigung auszufüllen und jetzt Fristlose Kündigung!
Hallo hab mal ne Frage. Bin total verzweifelt seit Dezember brauchen wir eine Mietbescheinigung für die ARGE weil mein Mann im Winter ALG 1 bezieht. Aber unser Vermieter weigert sich bis jetzt diese auszuhändigen. Weil wir natürlich jetzt keine Miete zahlen konnten. Und siehe da jetzt haben wir ne fristlose Kündigung erhalten. Was soll ich machen wir haben eine Woche Zeit haben 2 kleine Kinder also ist das nicht zu schaffen.
5 Antworten
Das Problem hätte im Dezember geregelt werden müssen. Wenn seinerzeit die Miebescheinigung verweigert wurde, hätte diese auf dem Amtswege von der ARGE angefordert werden können. Jetzt bleibt Euch nur der Weg zum Sozialamt welches Euch ggf. mit der ARGE weiterhilft. Ihr braucht wenn, der Euch die rückständigen Mieten "vorschiesst", sodass zunächst die fristlose Kündigung abgewendet wird.
Die Fragestellung ist mir nicht ganz verständlich. ALG 1 erhalte ich zu xy % des letzen Arbeitslohnes und dafür benötige ich keine Mietbescheinigung. Reichen die Gelder nicht aus hast du weiter Anspruch auf ALG II. Hier musst du alles vorlegen was relevant für eine Berechnung ist; also auch eine Mietbescheinigung. Diese Mietbescheinigung ist dem Vermieter vorzulegen und von ihn auszufüllen. Macht er oder weigert er sich kann er mit Bußgeldandrohung dazu gezwungen werden. Notfalls aber reichen auch die Angaben im Mietvertrag sofern sich nichts geändert hat. Wenn deine Aussage hier zutrifft und ihr wegen der fehlenden Bescheinigung die Kündigung erhalten habt, dürfte die unwirksam sein. Auch sollte mal festgestellt werden, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, wenn 2-3 darauffolgende Mieten nicht gezahlt wurden und solange braucht in der Regel auch kein Amt zu reagieren. Hier gibt es nun nur zwei die geschloddert haben und das wäre somit das Amt oder ihr selber. Dir verbleibt nur der Gang zum Amt um dafür zu sorgen das die Miete fließt. Eine Wohnungssicherung mit Kindern muss immer durchgeführt werden.
Widersprich die Kündigung dann mit Hinweis auf die fehlende Mietbescheinigung und euch vor die Tür setzen, geht schon mal gar nicht und das bedarf einer gerichtlichen Räumungsklage. Da das Jobcenter nicht nur die Miete und den Haushaltsstrom bezahlt, erlaube mir mal die Frage, wer das Geld für Lebensmittel bereitstellt ?
Also wir kommen mit dem Geld vom ALG1 so um die runden das wir für LM, Versicherungen Kiga so um die Runden kommen aber wir zahlen 600€ WM und von dem Geld von ALG 1 (rund 900€) bleibt für ne 4 Köpfige Familie nicht wirklich was übrig das wir die Miete damit auch stämmen könnten
Strom zahlen wir selber. Net der VM. Also ist das auch noch auf unserer Kappe.
Meinte auch Miete und Heizung.Ein paar Kw für Strom sind im Satz
Wir wissen ja die Kaltmiete gar nicht. Weil der Vermieter selbst nicht sagen kann.
Äh, dem kann ich auch nicht folgen. Was habt ihr da für einen Vermieter??? Kaltmiete ist immer die nackte Miete; auf diese Miete kommen Müllgebühren,- Wasser Versicherungen Strom für Hausflur / Keller und soweit vorhanden auch die Heizung und Kabelfernsehen
Alle diese Kosten werden anteilmäßig auf die Mieter umgelegt um auf die Warmmiete wie es dann so schön heißt zu kommen. Der Vermieter wird doch noch in der Lage sein einen Taschenrechner zu nehmen um dann von der Warmmiete, also dass was ihr immer bezahlt habt diese Nebenkosten rauszurechnen. Wenn ihr einen Mietvertrag hab müsste dann ja sowieso 1. die Kaltmiete und 2. die Nebenkosten bezeichnet sein. Wenn der Vermieter zu blöd ist und das Jobcenter nicht eingreift, lasst euch den Namen von den Vorgesetzten geben und schildert die Dringlichkeit mal dort. Wirkt manchmal Wunder.
Bin total verzweifelt seit Dezember brauchen wir eine Mietbescheinigung für die ARGE weil mein Mann im Winter ALG 1 bezieht.
Da wartet Ihr 4 Monate ?
Ich muss mich schon sehr wundern.
Geht nochmal zur Arge mit allen Belegen die Ihr habt und bittet sie um Mithilfe wegen der Mietbescheinigung.
Sollte die immer noch nichts machen,nehmt den Bescheid vom ALG I zum Amtsgericht mit und beantragt einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt.Das müsste ja gehen,da Ihr wohl zu wenig ALG bekommt und ergänzende Leistungen beantragen wolltet.
Der Anwalt kann sich auch noch mal an die Arge wenden.
Für die Behörden ist man oft nur eine Nummer,aber wenn wenn man dann einen Anwalt einschaltet,dann geht oft was.
Also viel Glück.
MFG
Johnny
Wir haben ja ned 4 Monate gewartet. Sondern wir kämpfen schon seit 4 Monaten das es bewilligt wird.
Was ist eine Mietbescheinigung? Ihr habt doch einen Mietvertrag! Wieso legt ihr den nicht vor? Oder meinst Du eine Bescheinigung über die Mietzahlungen?, dazu könnt ihr doch die Bankbelege vorweisen. Ansonsten könnte Euch der Vermieter doch nur bestätigen, das ihr im Mietrückstand seit. Aber dies hat er doch schon durch das begründete Kündigungsschreiben getan.
Mietvertrag haben sie ja. Aber der Reicht nicht weil keine Auflistung drin steht wie die Warmmiete zu stande kommt.
Die Nebenkosten bezahlt man doch direkt an die Strom & Gaslieferer und evtl. sonstige Nebenkosten werden meist einmal jährlich vom Vermieter gefordert.m.l.G.h.
du hast wohl gar kein Ahnung himako333: Die Mietbescheinigung braucht die ARGE. Das ist ein Formular, das der Vermieter ausfüllen und unterschreiben muss. So ist das. Und nicht anders.
Guten Morgen Dobby, es kann kein Vermieter gezwungen werden eine MB auszufüllen, genau so wenig wie Banken gesonderte : Konto- Bewegungen extra bescheinigen müssen.Es genügen auch da die Auszüge. m. frdl.G. h.
Moin, das stimmt so nicht ganz. Bei mir wurde der Vermieter aufgefordert diese Bescheinigung auszufüllen. Diese hat ihm die ARGE geschickt. Ich kenne aber auch keinen Vermieter, der dies verweigert. Denn schon bei der gewünschten Anmietung wird man ja dem Vermieter sagen, dass man Leistungen bezieht.
Hallo Dobby, leider vergessen oftmals Betroffene das es noch Datenschutz Gesetze gibt. In denen steht das es wegen evtl. Diskriminierung bestimmte Daten nicht mitgeteilt, öffentlich gemacht werden dürfen, dazu gehört auch wie jemand sich Zeitweise finanziert.. Dies zeigt jetzt auch die Praxis der Gutscheine für Kinder aus finanziellen schwächer gestellten Familien. Die Schulen haben da echt ein Problem den Datenschutzbestimmungen nach zu kommen..das fällt unter dem Bereich Verletzung von persönlichen Daten...ich werde am Thema dran bleiben, scheint interessant zu sein...m.lieben Gruß h.
Du ich habe da was, was evtl. für Dich interessant ist:
[§ 60 (2) SGB I Jedoch kann die Verpflichtung des Hilfesuchenden zur Vorlage der Bescheinigung des Vermieters, obwohl die Höhe der Kosten durch den Mietvertrag oder Jahresabrechnungen nachgewiesen werden können, diesen in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmungs verletzen und gegen § 67 (2) SGB X verstoßen, wonach die Sozialdaten vorrangig beim Betroffenen zu erheben sind (Hessisches Landessozialgericht L 7 AS 32/05 ER - 22.08.05).
Ähnlich hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden: "Auch die Nichtvorlage einer durch den Vermieter ausgefüllten Mietbescheinigung berechtigt die Antragsgegnerin nicht zur Leistungsentziehung. Der Antragsteller hatte bereits im Rahmen der Leistungsbeantragung mit Schreiben vom 20. Juni 2007 den Hauptmietvertrag mit Herrn L. vom 21. März 2007 vorgelegt. Da weder vorgetragen noch ansonsten ersichtlich ist, dass zur Prüfung der Leistung Angaben erforderlich sind, die diesem Vertrag nicht entnommen werden können, hat der Antragsteller seine Mitwirkungspflicht insoweit erfüllt." Beschluss des Senats vom 04.10.2007 - L 7 AS 546/07 ER
Wichtig ist, dass die relevanten Tatsachen (aufgeschlüsselte Nebenkosten etc.) erkennbar sind. Dann muss die Mietbescheinigung nicht unbedingt vorgelegt werden - so Sie es denn könnten.
mehr erfährst Du unter:http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietbescheinigung-trotz-Mietvertrag-bei-ALG2-__f104855.html
Das Problem liegt ja genau darin, dass er nur 600 Warm schreibt und keine KM weiß(angeblich). Zitat vom Vermieter: KM weiß ich nicht da ich schon immer 600 € warm verlangt habe.
anderland hat alles sehr gut aufgeschlüsselt..
Entschuldigung, Ihr ward fast 4 Monate untätig bzw. nur halbherzig tätig in der Sache und wundert Euch jetzt über die fristlose Kündigung?
Ihr hättet, wie jockl schon schreibt, der ARGE mitteilen müssen das der Vermieter sich strikt weigert die Bescheinigung auszufüllen.
Dann hätte die ARGE ihn aufgefordert dies zu tun.
Wir waren nicht untätigt! Wir waren jede Woche 2-3 mal im Amt und ich glaub nicht das das untätigt ist. Das haben wir dem Amt auch gesagt. Die haben sogar Außenmitarbeiter hingeschickt usw. Aber bis jetzt hat er immer noch nix gemacht.
Wenn dem alles so ist wie Du schreibst, könnte einem fast der Verdacht kommen der VM will Euch mit allen Mitteln raus haben.
Haben wir auch schon probiert aber Sozialamt braucht dafür auch eine Mietbescheinigung ( da im Mietvertrag nur die Warmmiete angegeben ist aber nicht die Zusammensetzung von KM und NK)