nebenkostenabrechnung wurde von der arge abgelehnt

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Der Ablehnungsbescheid sollte schon eine ordentliche nachvollziehbare Begründung enthalten.

Lediglich mit dem Verweis, die sei zu hoch, darf das Jobcenter keine Nebenkostenabrechnung ablehnen. Wenn einzelne Position, im Regelfall ist immer stetiger Auslöser die Heizkosteinnachzahlung, über irgendwelche internen Richtlinien sind, so ist zunächst erforderlich, dass man dich darauf hinweist das künftig Kosten lediglich in einer bestimmten Höhe nur noch übernommen werden.

Gehe mit dem erteilten Ablehnungsbescheid und der Nebenkostenabrechnung zum Sozialgericht. Beantrage im Rahmen eines ER-Verfahrens die volle Kostenübernahme.

Unabhängig vom obigen, ist fristgemäß auch Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dort brauchsst du allerdings lediglich aufführen, dass die Sache beim Sozialgericht rechtshängig gemacht wurde.

Die Nebenkosten sind rechtlich vom Amt zu übernehmen. Es sei denn, man hat diese vorsätzlich verursacht. Wenn die Kosten zum Beispiel im Vorjahr ähnlich hoch waren, kann das Amt diese nicht plötzlich verweigern. Da würde ich schon unbedingt dagegen Einspruch einlegen.

Kommt auf die Kostenart an; welche Position ist denn zu hoch?

Widerspruch einlegen !!!

Und am besten die alte Abrechnung als Beweis für Euer sparsames Wirtschaften in Kopie dazulegen.