nebenkostenabrechnung wurde von der arge abgelehnt
habe 300,76 euro nebenkosten.nachzahlung , die arge hat den bescheid abgelehnt , mit der begründun ,,zu hoch", dabei haben wir , 4 personen sogar weniger verbraucht , als das letzte jahr , ich soll ratenzahlungen vereinbaren mit dem vermieter ? stimmt das , brauchen die nicht bezahlen ?
6 Antworten
Der Ablehnungsbescheid sollte schon eine ordentliche nachvollziehbare Begründung enthalten.
Lediglich mit dem Verweis, die sei zu hoch, darf das Jobcenter keine Nebenkostenabrechnung ablehnen. Wenn einzelne Position, im Regelfall ist immer stetiger Auslöser die Heizkosteinnachzahlung, über irgendwelche internen Richtlinien sind, so ist zunächst erforderlich, dass man dich darauf hinweist das künftig Kosten lediglich in einer bestimmten Höhe nur noch übernommen werden.
Gehe mit dem erteilten Ablehnungsbescheid und der Nebenkostenabrechnung zum Sozialgericht. Beantrage im Rahmen eines ER-Verfahrens die volle Kostenübernahme.
Unabhängig vom obigen, ist fristgemäß auch Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dort brauchsst du allerdings lediglich aufführen, dass die Sache beim Sozialgericht rechtshängig gemacht wurde.
danke dir hollandgus, für den "Stern"
Nicht alle Kosten werden von der ARGE übernommen. Warmwasser und Gas zum Kochen sind z.B. im Regelsatz enthalten. Hier ein Link, wo Du nachlesen kannst, was die ARGE bezahlt.. Wenn die Abrechnung in Ordnung ist, nimm die vom Vorjahr mit und beweise den verminderten Verbrauch.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/miete-nebenkosten-heizung.html
Die Nebenkosten sind rechtlich vom Amt zu übernehmen. Es sei denn, man hat diese vorsätzlich verursacht. Wenn die Kosten zum Beispiel im Vorjahr ähnlich hoch waren, kann das Amt diese nicht plötzlich verweigern. Da würde ich schon unbedingt dagegen Einspruch einlegen.
Kommt auf die Kostenart an; welche Position ist denn zu hoch?
egal was die schreiben, Widerspruch einlegen und darauf verweisen, dass die Rechnung im letzten Jahr auch übernommen wurde, und diese war noch höher ... Ansonsten zum Sozialgericht, kann dann aber etwas dauern.
bisherige ausschöpfung der grenzwerte liege bei 50,84%...?
Was hat sich denn dort einer einfallen lassen? LOL
gem. § 22 SGB II werden Kosten der Unterkunft in der tatsächlich anfallenden Höhe übernommen. Dazu gehören auch Nebenkostenabrechungen.
Widerspruch einlegen !!!
Und am besten die alte Abrechnung als Beweis für Euer sparsames Wirtschaften in Kopie dazulegen.
die schreiben...,,bisherige ausschöpfung der grenzwerte liege bei 50,84%...????