Darf der Vermieter deswegen die Kaution kürzen?
Hallo ihr Lieben,
Ich habe eine mir persönlich wichtige Frage. Mein Freund ist vor kurzem aus seiner ersten Wohnung ausgezogen. Und wegen mir ist ein kleiner Cola Fleck auf der Matratze. Der Vermieter hat jetzt eine neue Matratze gekauft und die soll mein Freund zur Hälfte bezahlen und natürlich noch 20€ Beseitigung der alten Matratze.
Was sollen wir tun. Rechtlich ist das jaa auch nicht. Wir haben keine Rechnung vorliegen wie will die alte Matratze gekostet hat geschweige denn wissen wir nicht wie alt sie ist. Gilt das nicht unter Abnutzung die neue Matratze geht ja meinen Freund nichts an.
Ps. Er hat in einer möblierten Wohnungen gelebt.
6 Antworten
Hier ein Link zu dener Frage:
http://www.juraforum.de/forum/t/risiken-bei-moeblierten-wohnungen.313452/
Wenn du diesen Fleck verursacht hast, könnte auch deine Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen. Ein Versuch wäre es wert, dann müsste der Vermieter auch dann eine Rechnung vorlegen.
Danke, dass wäre auch eine Möglichkeit
Wenn die Matratze bzw. die Möbel mitgemietet waren dann fallen Flecken von Cola unter Garantie nicht unter Abnutzung. Lasst euch die Rechnung der neuen Matratze vorlegen, je nachdem wie alt die vorherige war könnt ihr natürlich sagen ihr zahlt keine komplett neue aus der Kaution (z.B. wenn die alte Matratze eh schon 10 Jahre alt war kann man nicht erwarten dass ihr den kompletten Neupreis daraus bezahlt)
Natürlich ist es rechtlich in Ordnung das der VM die Kaution für die Beseitigung eines Mangels, den der Mieter zu verantworten hat, verwendet.
Allerdings nicht ohne dem Mieter vorher Gelegenheit geben das selbst zu machen bzw. machen zu lassen.
Colaflecke sind keine normale Abnutzung, sondern Beschädigung.
Gilt das nicht unter Abnutzung die neue Matratze
Ich glaube nicht, daß das Verschütten von Getränken in diesem Fall eine Abnutzung durch üblichen Gebrauch darstellt.
Kannst aber eine Rechnung verlangen.....
Naja wollten wir aber der Vermieter und seine Frau legen ständig auf.