Kann ich bei einer möblierten Wohnung eine Mietminderung erziehlen, wegen fehlender Möbel?
Hallo,
ich habe meine möblierte Wohnung ab dem 01.05.13 zum 31.07.13 rechtsgemäß gekündigt. Und ich habe meiner Vermieterin gesagt, dass ich zum 01.05.13 komplett aus der Wohnung raus bin, jedoch hat sich das jetzt geändert, da meine bestellten Möbel doch später geliefert werden und ich somit noch länger hier wohnen bleibe. Meine Vermieterin wollte so um den 17.05.13 rum in meiner jetztigen Wohnung (da sie dachte, dass ich ja komplett ausziehe) schon ein paar Möbel aus der Wohnung holen (wie z.B. Sofa (3+2-Sitzer), Couchtisch, etc.). Dann sagte ich zu ihr, dass Sie die Möbel ja holen kann, doch ich bezahle nicht die komplette Miete von 800 warm (600 kalt) (für 45qm / 2 Zimmer). Ich habe die Wohnung noch bis zum 31.07.13 und zwar komplett möbliert! Und ich sagte zu ihr, dass wenn sie die Möbel holen möchte, dass ich dann nicht die ganze Miete von 800 zahlen werde, sondern weniger, da ich 800 für eine komplette möblierte Wohnung zahle und wenn sie das Sofa und andere Sache rausholt, dann ist die Wohnung nicht komplett möbliert und somit nicht wie in unserem Vertrag vereinbarrt! Im Vertrag steht genau: KOMPLETT MÖBLIERTE WOHNUNG. Sie sagte, dass ich mich da informieren sollte wie viel weniger Miete ich denn dann noch zahlen müsste und ihr das dann mitteilen sollte.
Meine Frage lautet: Wie viel Miete muss ich denn jetzt noch zahlen, wenn die Wohnung nicht mehr komplett möbliert ist oder wie viel Mietminderung kann ich erziehlen? Darf ich denn darauf bestehen, dass ich weniger Miete zahlen will, wenn sie Möbel aus der Wohnung holt? Es ist doch egal, ob ich in der Wohnung wohne oder nicht, da ich doch noch bis zum 31.07.13 Miete zahlen muss und zwar für eine komplett möblierte Wohnung, oder?
Kann mir da jemand helfen? Eine Rechtsgrundlage wäre sehr hilfreich!
4 Antworten
Hallo, zuerst ist zu klären: Was steht in Deinem Mietvertrag? Hast Du eine Inventarliste, wo die einzelne Möbel aufgelistet sind oder zumindest Fotos bei Einzug, wo die Möbel zu sehen sind?
Dann, wenn Du das nachweisen kannst, sind die Möbel mitvermietet und Bestandteil des Mietobjektes und Bestandteil des Mietpreises. Fehlen Möbel, werden diese weggeholt oder sind die mangelhaft, hast Du immer ein Recht auf Mietminderung. Hierzu musst Du zuerst aber die fehlende Möbel als Mangel dem Vermieter mitteilen und eine kurze Frist setzen, wo er die Möbel wieder reinzustellen hat. Kommt er dem nicht nach - Mietminderung.
Wie hoch Mietminderung: Das kommt auf die fehlende Möbel an. Eine Vase ist natürlich nicht so hoch wie ein fehlendes Bett. Man bewertet also die Auswirkung des fehlenden Ausstattungsmerkmals bzw. Möbelstück.
Fehlt Bett - kannst Du nicht schlafen - also hier bis zu 75% Mietminderung machbar.
und natürlich ist es egal, ob Du in der Wohnung wohnst oder nicht.
Zudem, noch ein interessante Nebenaspekt: Der Vermieter muss ja die Wohnung betreten, um die Möbel zu entfernen, obwohl Du noch gemietet hast. Das ist Hausfriedensbruch.
Gruss Urban
Ich würde mal sagen 10 % weniger, also 720 Euro, darauf darfst Du auch bestehen...
Rechtsgrundlage ist § 536 BGB...
Am sichersten ist da eine von beiden Seiten unterschriebene Amachung über die Reduzierung der Miete. Ansonsten ist das sehr schwer zu bemessen. Um das bezrteilen zu können, muss man sich im Mietrecht und der Rechtsprechung zu diesem Thema sehr gut auskennen. Von juristischen Laien würde ich kaum erwarten, dass da eine hieb- und stichfeste Antwort kommt.
also ich würde es machen, wenn in der Vereinbarung die fehlenden Sachen aufgeführt sind hast du so gar das volle echt da zu !!
also ich denke du solltest dich hier mal umschauen, http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mietminderung/