Möbelstück im Hausflur
Liebe Community, Zur Einleitung : Es geht um eine Wohnanlage mit 50 Parteien. Die Parteien bzw. Wohnungen sind auf ca. 5 Häuser verteilt. Ein Haus hat ca. 10 Wohnungen. In jedem Stockwerk gibt es ca. 3 Wohnungen die einen kleinen eigenen Flur haben. Auf diesem Flur stehen nach Absprache unter den Bewohnern des Stockwerks, Möbel. Eigentlich ist es vom Hausverwalter so geregelt, dass dort nichts stehen darf ( Brandschutz-Hindernissen usw. Außer die Bewohner, so heißt es Offiziell, gestalten das Stockwerk nach eigenem Ermessen, wenn die betreffenden Bewohner des Stockwerkes nichts dagegen haben.
In einem dieser Häuser ist es jetzt vorgekommen und das ist die eigentlicher Frage : Das ein Bewohner nach 12 Jahren plötzlich etwas gegen ein Möbelstück einwendet und es entfernt haben möchte obwohl er damals gefragt worden ist und sein mündliches Einverständnis Ok gab. Es steht also nicht von Heute auf Morgen urplötzlich da, sondern seit 12 Jahren und er ist vorher gefragt worden. Also vor der Anschaffung des Möbelstückes. Reine Willkür.
Wohlgemerkt sind in den Häusern zum Teil noch größere Möbelstücke auf den Fluren angestellt. Es gibt auch einen Beirat in dieser Anlage. Kann dieser Beirat das allgemein erlauben oder Regeln ?
Bin gespannt auf die Antworten und vielen Dank erstmal. LG Ritterpan
5 Antworten
Rein rechtlich darf in Hausfluren in Mietshäusern gar nichts stehen. Nicht einmal Schuhe, da dieser Flur wie auch Treppenhaus als Notausgang anzusehen sind.
Auf diesem Flur stehen nach Absprache unter den Bewohnern des Stockwerks, Möbel.
Grundsätzlich unzulässig, da Verstoß gegen den vorbeugenden Brandschutz; zudem sind Fluchtwege generell freizuhalten (und insbesondere - aber nicht darauf begrenzt - von brennbaren Materialien).
Eigentlich ist es vom Hausverwalter so geregelt, dass dort nichts stehen darf ( Brandschutz-Hindernissen
Quatsch. Das liegt überhaupt nicht im Ermessensrahmen der HV oder der Eigentümer, sondern ist gesetzlich geregelt (und zwar explizit verboten).
Kann dieser Beirat das allgemein erlauben oder Regeln ?
Nein.
Dadurch, dass sich das Treppenhaus durch das Abstellen verengt, ist eine Versperrung von Fluchtwegen allerdings noch nicht automatisch gegeben.
Die Bauordnungen der Bundesländer schreiben bestimmte Mindestbreiten der Wege nach draußen vor.
Grundsätzlich kann der Mieter auch das Treppenhaus nutzen.
Allgemeine Regeln:
Generelles Verbot von Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen ist unzulässig.
Wenn ein Abstellraum oder ein Fahrstuhl vorhanden sind, kann der Vermieter das Abstellen von Kinderwagen verbieten.
Zustellen von "Fluchtwegen" ausnahmslos unzulässig (Mindestbreite ist in den Bauordnungen der Länder geregelt).
Eingangstür, die Treppen und die Geländer bzw. Handläufe dürfen nicht zugestellt werden (Verkehrssicherungspflicht).
Sofern das Abstellen andere Mieter beeinträchtigt (z.B. Beeinträchtigung der Zugänglichkeit, Zustellen von Briefkästen, Handläufen usw.), muss der Vermieter aktiv dagegen vorgehen (ggf. Rangfolge der Gegenstände sind zu beachten).
Maßnahmen der Mieter/des Vermieters:
Gespräch, Beschwerde, Abmahnung Klage
Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen Erfüllungsanspruch auf Störungsabwehr.
Fazit:
Die Hausordnung/der Mietvertrag kann grundsätzlich bestimmen, dass in einem Treppenhaus keine Gegenstände stehen dürfen (Ausnahme: Gehhilfen, Rollstühle, Rollatoren); ist nichts Entsprechendes geregelt, können Gegenstände unter Beachtung obiger allgemeiner Regeln aufgestellt werden; es ist dann jeder Einzelfall vor Ort zu klären.
Im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht ist jedem Vermieter geraten, das Abstellen von Gegenständen im Mietvertrag/Hausordnung zu untersagen.
Der Beirat kann nix erlauben, was dem Brandschutz widerspricht. Wenn auch nur ein Bewohner Theater macht, müssen alle Möbel aus den Fluren verschweinden, weil man Rettungswege nun mal frei halten muß. Sollte zufällig die Feuerwerh bei vorbeikommen, gibts richtgi Ärger. Im Brandfall sowieso.
D.h. die Absprachen unter den Bewohnern sind unzulässig. Die Hausverwaltung muß druchsetzen, daß die Brandschutzvorschriften eingehalten werden.
der Fluchtweg ist Freizuhalten. Das kann auch niemand Erlauben, den zu Blockieren. So einfach ist die Sachlage.