Möbelstück im Hausflur

5 Antworten

Rein rechtlich darf in Hausfluren in Mietshäusern gar nichts stehen. Nicht einmal Schuhe, da dieser Flur wie auch Treppenhaus als Notausgang anzusehen sind.

Auf diesem Flur stehen nach Absprache unter den Bewohnern des Stockwerks, Möbel.

Grundsätzlich unzulässig, da Verstoß gegen den vorbeugenden Brandschutz; zudem sind Fluchtwege generell freizuhalten (und insbesondere - aber nicht darauf begrenzt - von brennbaren Materialien).

Eigentlich ist es vom Hausverwalter so geregelt, dass dort nichts stehen darf ( Brandschutz-Hindernissen

Quatsch. Das liegt überhaupt nicht im Ermessensrahmen der HV oder der Eigentümer, sondern ist gesetzlich geregelt (und zwar explizit verboten).

Kann dieser Beirat das allgemein erlauben oder Regeln ?

Nein.

DerSchopenhauer  10.04.2015, 15:10

Dadurch, dass sich das Treppenhaus durch das Abstellen verengt, ist eine Versperrung von Fluchtwegen allerdings noch nicht automatisch gegeben.

Die Bauordnungen der Bundesländer schreiben bestimmte Mindestbreiten der Wege nach draußen vor.

Grundsätzlich kann der Mieter auch das Treppenhaus nutzen.

Allgemeine Regeln:

Generelles Verbot von Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen ist unzulässig.

Wenn ein Abstellraum oder ein Fahrstuhl vorhanden sind, kann der Vermieter das Abstellen von Kinderwagen verbieten.

Zustellen von "Fluchtwegen" ausnahmslos unzulässig (Mindestbreite ist in den Bauordnungen der Länder geregelt).

Eingangstür, die Treppen und die Geländer bzw. Handläufe dürfen nicht zugestellt werden (Verkehrssicherungspflicht).

Sofern das Abstellen andere Mieter beeinträchtigt (z.B. Beeinträchtigung der Zugänglichkeit, Zustellen von Briefkästen, Handläufen usw.), muss der Vermieter aktiv dagegen vorgehen (ggf. Rangfolge der Gegenstände sind zu beachten).

Maßnahmen der Mieter/des Vermieters:

Gespräch, Beschwerde, Abmahnung Klage

Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen Erfüllungsanspruch auf Störungsabwehr.

Fazit:

Die Hausordnung/der Mietvertrag kann grundsätzlich bestimmen, dass in einem Treppenhaus keine Gegenstände stehen dürfen (Ausnahme: Gehhilfen, Rollstühle, Rollatoren); ist nichts Entsprechendes geregelt, können Gegenstände unter Beachtung obiger allgemeiner Regeln aufgestellt werden; es ist dann jeder Einzelfall vor Ort zu klären.

Im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht ist jedem Vermieter geraten, das Abstellen von Gegenständen im Mietvertrag/Hausordnung zu untersagen.

Der Beirat kann nix erlauben, was dem Brandschutz widerspricht. Wenn auch nur ein Bewohner Theater macht, müssen alle Möbel aus den Fluren verschweinden, weil man Rettungswege nun mal frei halten muß. Sollte zufällig die Feuerwerh bei vorbeikommen, gibts richtgi Ärger. Im Brandfall sowieso.

D.h. die Absprachen unter den Bewohnern sind unzulässig. Die Hausverwaltung muß druchsetzen, daß die Brandschutzvorschriften eingehalten werden.

der Fluchtweg ist Freizuhalten. Das kann auch niemand Erlauben, den zu Blockieren. So einfach ist die Sachlage.