wem gehört der dachboden über einer dachgeschoss-wohnung?
im einem mehrparteien-haus ist der dachboden oberhalb der dachgeschoss-wohnung ungenutzt... er ist ca. 1,50m hoch und über den allg. flur zu erreichen... darf die partei in der dachgeschoss-wohnung den dann einfach so für eigene zwecke beanspruchen?
10 Antworten
Wenn der Dachboden in keinem Mietvertrag einem Mieter zugesprochen wurde, ist er - wenn frei über den Flur erreichbar - ein Gemeinschaftsraum. Hier sollte ein vernünftiger Vermieter Nutzungsbedingungen in einer Hausordnung, auf die im Mietvertrag ausdrücklich Bezug genommen werden muss - wenn nicht, muss ein Mieter sich auch nicht an eine Hausordnung halten - geregelt haben. Bei Unstimmigkeiten muss also der Vermieter gefragt werden, sonst besteht die Gefahr eines Hausfriedensbruch bei unberechtigter Betretung.
Schau mal ob in Deinem Mietvertrag etwas über die Nutzung steht.
Dann fragt doch einfach mal den Vermieter.
s.u. bewohner = inhaber
Meines Wissens ist es Teil des Gemeinschafts-Eigentums (i.Ggs. zur eigentlichen Wohnung, die als Sondereigentum bezeichnet wird). Wenn dem Vermieter das ganze Haus gehört, gehört der Dachboden quasi ihm; wenn es in einem Mehrfamilien-Haus mehrere Eigentümer gibt, ist es Gemeinschafts-Eigentum. Die Nutzung sollte dann in der sog. Teilungserklärung festgelegt sein. Also: den Vermieter (Eigentümer) nach den Nutzungsmöglichkeiten fragen !
ok- damit kann ich was anfangen - danke!
Wenn es sich um eine Eigentumswohnanlage gehört: da steht klar und deutlich drin, wem welches Sondereigentum gehört. In diesem Fall weiss das der Verwalter.
Wenn es sich um ein Miethaus handelt, dass nicht aufgeteilt ist, gehört der Dachboden dem oder den Eigentümer(n). Diese können entweder allen oder einigen Mietern oder auch nur einem erlauben, den Dachboden zu nutzen.
Ob du den Dachboden nutzen kannst, sollte in deinem Mietvertrag stehen. Wenn das nicht mit drin steht, musst du entweder den Verwalter oder den Eigentümer des Hauses befragen.
Einfach den Dachraum nutzen würde ich nicht. Der jeweilige Eigentümer kann unbefugt gelagert Gegenstände entfernen, allein schon mit dem Hinweis auf feuerpolizeiliche Bestimmungen.
DH. genau.
Wie schon gesagt, gehört er bei Mietwohnungen dem Eigentümer, wenn in den Mietverträgen nichts anderes vereinbart ist. Sind es aber Eigentumswohnungen, so geht aus der Teilungserklärung hervor, wem der Dachboden gehört. Das kann die Eigentümergemeinschaft sein, das kann aber auch ein einzelner Eigentümer sein, auch aus dem Erdgeschoss!
keine regelung vorhanden, soweit ich weiss (ist nicht meine wohnung)