Exfreund hat meinen Freund & mich angezeigt. Gegenanzeige?
Hallo, mein Ex hat mich wegen Verdacht auf Amtsanmaßung angezeigt. Zu Unrecht! Hab nichts gemacht. Es handelt sich dabei um ein Schriftstück, worauf ich sogar Fingerabdrücke abgeben musste. Selbstverständlich sind sie nicht fündig geworden und somit wurde das Verfahren gegen mich eingestellt. Als wir dachten nun sei alles gegessen (Briefverkehr + das Verfahren dauerte 1 Jahr) kam eine Anzeige gegen meinen Freund. Selber Vorwurf!
Auch er musste aussagen und Fingerabdrücke abgeben. Das Verfahren wurde ebenfalls eingestellt. Nun wollen wir beide meinen Ex jeweils wegen falscher Verdächtigungen anzeigen.
Mit was für einer Strafe muss er rechnen, wenn zwei solcher Anzeigen kommen?
Wassn für ne Amtsanmaßung? Polizei gespielt?
Ne angeblich Geld von ihm verlangt über das "Jugendamt". Haben ein gemeinsames Kind und er kümmert sich schon seit 3 Jahren nicht mehr drum
2 Antworten
Eher mit gar keiner, wenn man ihm nicht nachweisen kann, dass er euch aus reiner Böswilligkeit angezeigt hat. Und das wird schwierig. Vielleicht ist er überzeugt davon, dass du/ihr ein Verbrechen begangen habt und dann darf er das auch zur Anzeige bringen. Wenn es nicht genügend Beweise gibt, wird das Verfahren eingestellt. Das heißt nicht, dass er aus Böswilligkeit gehandelt hat.
Seit wann braucht man Beweise für eine Anzeige? Beweise zu sammeln ist Aufgabe der Polizei. Man muss es begründen können, das ist alles. Und wenn er meint, dass er diese Straftat mitbekommen hat, dann sollte das schon als Begründung ausreichen. Also ich glaube nicht, dass es etwas bringen würde, ihn anzuzeigen. Würde wahrscheinlich auch schnell eingestellt werden.
Wie nennt man eine Anzeige die nur auf Mutmaßungen und einem "schlechten Gefühl" beruht?
Wie nennt man eine Anzeige auf die zweite mutmaßende Anzeige des gleichen Anzeigenden?
Einmal scheint der Anzeigensteller rechtens zu handeln und einmal ist die Anzeige aussichtslos? Aber in beidfen Fällen sollte die Polizei die Beweise sammeln? Aber nur die Gegenanzeige st sinnlos?
Je nachdem könnte es mit mittlerer bis hoher Geldstrafe oder auch Bewährungsstrafe abgehen. Haft halte ich noch für unwahrscheinlich!
https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
Vergesst nicht; zwei Anzeigen sind zwei Fälle....
Dann müsste er seinen Vorwurf mit "Beweisen" schmücken; Anzeige wegen Hörensagen unterstellt spätestens beim zweiten Fall eher Böswilligkeit.