Ersatzansprüche laut SGB II § 34 bedeutung?
Habe heute ein Schreiben vom Sozialamt erhalten, nachdem ichbeine 12 wöchige sperre bei der agentur für Arbeit hatte . Dagegen habe ich wiedespruch gelegt mit atest von meiner psychotherapeutin!
Kann mir jemand das ungefähr erklären?
6 Antworten
Das ist meiner Ansicht nach ein Schreiben vom zuständigen Jobcenter, dieses beabsichtigt die gezahlten ALG - 2 Leistungen von dir zurück zu verlangen, weil dir die Agentur für Arbeit wegen deiner Eigenkündigung eine Sperre von 12 Wochen verhängt hat!
Nun musst du fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch gegen die beabsichtigte Erstattung von ALG - 2 Leistungen einlegen und das ganze ausführlich begründen, am besten auch mit einer Kopie von deinem Arzt, denn auch eine Erkrankung kann ein wichtiger Grund für eine Arbeitsaufgabe sein, um so um eine Sperre herum zu kommen.
Ich hoffe das ganze hast du auch bei deinem Widerspruch bei der Agentur für Arbeit gemacht, denn bei einem nachweisbarem wichtigen Grund darf es keine Sperre geben und das kann wie gesagt z.B. eine Erkrankung oder auch Mobbing sein.
Sollte die Agentur für Arbeit deine Sperre zurücknehmen, dann kommt eine Erstattung vom Jobcenter auf dich zu, denn dann würde dir eine ALG - 1 Nachzahlung zustehen, diese müsste dann mit dem erhaltenen ALG - 2 verrechnet werden.
Die Behörde hat Deinen Widerspruch abgelehnt und somit bleibt es bei der 12-wöchigen Sperre.
Möchtest Du weiter dagegen angehen, so musst Du Klage beim Sozialgericht einreichen.
Allerdings solltest Du in jedem Fall Lebensmittelgutscheine beantragen, damit Deine KV gesichert ist.
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Krankenversicherungsbeiträge werden nur weiterhin gezahlt, wenn Sie ergänzende Sach- bzw. geldwerte Leistungen wie Lebensmittelgutscheine in Anspruch nehmen.
Ganz oben steht - wir beabsichtigen Sie zum Ersatz der Leistungen zu verpflichten ............. ich habe das so verstanden, dass ab 1.3. Leistungen erbracht wurden. Sorry - wenn ich das mißverstanden habe.
Zum Ersatz von Leistungen kann man aber nur dann verpflichtet werden, wenn man auch welche bekommen hat und bei einer Sperre des ALG - 1 von 12 Wochen bekommt man erst gar keine Leistungen, deshalb bleiben hier nur sanktionierte Leistungen nach dem SGB - ll vom Jobcenter!
Diese möchten nun unabhängig von der Agentur für Arbeit prüfen, ob eine Erstattung dieser Leistungen nach dem SGB - ll in betracht kommt oder nicht, deshalb sollte der FS - hier fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen und das ganze ausführlich begründen und wenn möglich belegen.
das ist doch logisch was dort steht. da du grundlos gekündigt hast oder gekündigt wurdest, hast du eine sperre alg1 erhalten für die nächsten 3 monate.
da du bedarf mit absicht herbeigeführt hast, wird alg2 gewährt um deinen derzeitigen bedarf zu decken, allerdings wird man diesen von dir in voller höhe wieder zurückfordern.
dein attest kannst du vergessen, da es keinerlei grund für deine kündigung war. dein fehler war, dass du die gesamte situation nicht vorher mit dem jobcenter/agentur für arbeit abesprochen hast. das hätte die situation verändert. also sieh zu, dass du zügig in arbeit kommst, damit du beim jobcenter nicht soviele schulden machst.
Das heißt nichts anderes, als dass du die Leistungen zurück zahlen musst, wenn du wieder dazu in der Lage bist.
Du hast deine Bedürftigkeit eben "grob fahrlässig" selbst herbei geführt.
Ist doch eigentlich selbsterklärend...?
Du hast deinen Job gekündigt und dadurch die Sperrzeit bekommen. Ob da ein Attest einer Psychotherapeutin ausreichend ist um die Kündigung zu rechtfertigen muss dann vom Sachbearbeiter geklärt werden.
Nein,ein banales Attest reicht hier nicht.
Wo liest du denn das der Widerspruch abgelehnt wurde?
Dieser Bescheid kommt vom Jobcenter und gegen die beabsichtigte Erstattung von Leistungen nach dem SGB - ll kann FS - nun fristgerecht erst einmal einen schriftlichen Widerspruch einlegen.