Mitbewohnerin lässt ihren Freund in WG wohnen?
Heyho,
eine Mitbewohnerin aus unserer 3er WG lässt seit 5 Wochen ihren Freund bei uns wohnen ohne das er irgendetwas zahlt geschweige denn im Haushalt hilft. Meiner Mitbewohnerin und mir wird das Zuviel und der Vermieter hat gesagt er hält sich raus oder wir sollen uns einen Anwalt holen. Können wir ihn nicht langsam einfach raus werfen oder die Polizei rufen? Er ist sogar hier wenn sie am arbeiten ist. Die ziehen zwar eventuell nächsten Monat um aber wir möchten den keinen Monat hier mehr dulden.
7 Antworten
Die ziehen zwar eventuell nächsten Monat um aber wir möchten den keinen Monat hier mehr dulden.
Wenn es tatsaechlich nur noch um einen Monat geht, wartet den einfach ab. Auf dem Rechtsweg werdet ihr den Freund eurer Mitbewohnerin ohnehin nicht schneller los. Im Moment handelt es sich ja sowieso noch um zu duldenden Besuch.
Ne der Typ ist komplett asozial
Nach 6 Wochen gilt der Aufenthalt nicht mehr als Besuch. Dann müßte auch der Vermieter reagieren wegen der Nebenkosten.
6 Wochen darf Besuch bleiben.. selbst wenn er dann nur einen Tag auswärts schläft, fangen die 6 Wochen neu an. Wird schwierig da jetzt groß was zu unternehmen.. wenn es den Vermieter nicht mal stört.
Sprecht mit ihnen, dass er sich wenigstens mit etwas Geld beteiligt.
Polizei macht da nichts.. oder zerstört er Dinge oder greift euch an?
Also sobald er nur ein Tag nicht hier schläft müssen wir wieder 6 Wochen warten?
Die Polizei wird ganz sicher keinen Besucher der Mieterin rauswerfen. Dafuer hat sie ueberhaupt keine rechtliche Handhabe.
Doch, das Hausrecht. Der Gast wird zwar behaupten, dass er Gast ist, aber ohne die anwesende Gastgeberin steht seine Aussage gegen die eines tatsächlichen Mieters - die Polizei wird ihn also erstmal aus der Wohnung entfernen.
Damit dreht man das Problem um. Wegen einem Monat mit dem Anwalt kommen lohnt sich nicht. Genauso lohnt es sich für die Gastgeberin aber auch nicht wegen einem Monat zum Anwalt zu gehen.
Des Weiteren gelten die 6 Wochen über das Jahr verteilt. Das kann zwar je nach Einzelfall stark abweichen, aber mit Sicherheit kann man keine 6 Wochen mit einer Tagesunterbrechung beliebig oft aneinander reihen.
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/mietrecht-a-b-c/besuch.html Nein, der Besuch darf auch ohne Gastgeber in der Wohnung verweilen.
Hausrecht hat doch aber der Vermieter? Und der duldet den Besuch doch!? Mieter sind doch alle anderen gleichberechtigt.
Das haben wir auch schon überlegt sobald er halt immer alleine ist einfach die Polizei zu rufen damit sie den rauswerfen
Die Polizei wirft niemanden raus .. er darf auch ohne Gastgeber in der Wohnung verbleiben. Nur wenn er Stress macht .. Sachen zerstört etc könnt ihr die Polizei einschaltet.
Das Hausrecht hat der Eigentümer. Wird die Wohnung Vermietet geht das Hausrecht auf den Mieter über.
In einer WG üben alle Mitglieder das Hausrecht gleichberechtigt aus. Das heißt in dem Moment wo die Polizei vor der Tür steht und ein Mieter das Hausrecht ausübt, muss sie davon ausgehen, dass dieses Anliegen gerechtfertigt ist - sie kann nicht auf Verdacht die Rechte des anwesenden Mieters ignorieren.
Die Gastgeberin müsste schon anwesend (und damit identifizierbar) sein um ihr Besuchsrecht durchzusetzen - ein Zettel oder Anruf reicht da nicht.
Und du hast Recht, sie hat ein Besuchsrecht und evtl. könnte sogar Schadenersatz entstehen (z. B. weil der Besuch aus dem Ausland sich ein Hotel zum übernachten suchen musste), aber wie bei so vielen Dingen ist Recht haben nicht gleich Recht bekommen...
Wie sieht das aus wenn der Drogen nimmt könnte man nicht nochmal damit drohen das der Polizei einfach zu stecken?
Die Polizei wirft niemanden raus .. er darf auch ohne Gastgeber in der Wohnung verbleiben. Nur wenn er Stress macht .. Sachen zerstört etc könnt ihr die Polizei einschaltet.
Wie stellst du dir das eigentlich vor?
Anna ruft die Polizei, weil Max sich in ihre Wohnung gedrängt hat und nun nicht mehr gehen will. Max ist der Freund von Annas Ex, der aber noch im Mietvertrag steht. Max belästigt und beleidigt Anna. Die Polizei kommt und Max behauptet, dass er der Gast des Ex ist und Anna sich das alles nur ausdenkt um ihrem Ex eins reinzuwürgen.
Die Polizei überlässt Anna ihrem Schicksal: "Da können wir nichts machen."
So läuft das mit Sicherheit nicht ab...
Es geht hier um diesen Fall .. da wirft die Polizei ihn nicht raus! Dein Fall .. da hat sich jemand unrechtmäßigerweise Zutritt in eine Wohnung verschafft .
Ich habe deine Logik auf ein extremeres Beispiel angewandt, damit du siehst, dass das so garnicht funktionieren kann. Als ob es ausreichen würde zu behaupten man wäre Gast um nicht der Wohnung verwiesen werden zu können. Wer die Wahrheit sagt kann die Polizei vor Ort garnicht klären.
Die Polizei kann vor Ort nachprüfen wer der Mieter ist und damit Hausrecht hat (Mietvertrag + Personalausweis). Der Gast kann viel erzählen wenn der Tag lang ist.
Schade das wir das nicht ausprobieren können. ^^
Ich finds schön wie ihr am diskutieren seid. Kann ich den Typen jetzt nach 6 wochen raus werfen auch wenn wir nicht wollen wenn er zur miete was dazu gibt etc?
Nach 6 Wochen auf jeden Fall, dann ist das Besuchsrecht sowieso erschöpft.
Es ist Euch nicht zuzumuten, für die Mehrkosten, die er in Eurer WG verursacht, aufzukommen.
Außerdem geht ja gar nicht, dass ein Mitglied dieser Dreier-WG einfach eine wildfremde Person dort wohnen lässt, ohne vorher Euer Einverständnis eingeholt zu haben. Schließlich ist die Entscheidung, mit wem man zusammenlebt, doch eine Sache des gegenseitigen Vertrauens.
Ihr solltet mit beiden sprechen und klipp und klar sagen, dass ihr nicht bereit seid, den gegenwärtigen Zustand weiterhin zu dulden.
Haben wir schon sehr oft versucht und sie ignoriert das komplett
Die erhöhten Nebenkosten muss sie schon zahlen. Er duscht ja auch, hoffe ich, und benutzt die Klospülung.
Weiter könnt ihr darauf bestehen, dass sie ihren Besuch, beim Verlassen der Wohnung mit nimmt.
Ach der meinte der duscht nur alle 3 Tage und ich hoffe halt nicht das die jeden Tag miteinander schlafen :)
Weiter könnt ihr darauf bestehen, dass sie ihren Besuch, beim Verlassen der Wohnung mit nimmt.
Noe. Die Mieterin darf ihrem Besuch durchaus gestatten, sich auch waehrend ihrer Abwesenheit in den von ihr gemieteten Raeumen aufzuhalten und auch die Gemeinschaftseinrichtungen zu nutzen.
Wenn die beiden von ihrem Hausrecht gebrauch machen und ihn rauswerfern wollen macht die Polizei schon was...
Vor allem wenn die Mitbewohnerin auf Arbeit ist kann sie nicht allzu viel dagegen tun. Sie kann ihn ja frühestens wieder als Besucher empfangen, wenn sie von Arbeit zurück kommt.