Mitbewohner anklagen?

4 Antworten

Hallo,
je nach dem, in welchen der DACH-Staaten Du lebst, gibt es unterschiedliche Regelungen, aber ich nehme an, dass sie im Großen und Ganzen gleich sein werden. Eine Klage kannst Du bzgl Deiner Eigentümer bestimmt strafrechtlich geltend machen, bei den Möbeln würde ich es auf dem zivilrechtlichen Weg versuchen. Jedenfalls aber empfehle ich Dir, zuerst nur zu drohen und zu versuchen, einen friedlichen Weg zu finden, weil, let's be real, niemand hat Zeit und Geld für sowas. Ehrlich. LG

XxABCDEFGxX 
Beitragsersteller
 20.05.2018, 13:39

Danke für die Antwort. Ich habe selbst keine Lust auf dieses Heckmeck. Ich finde sowieso, das ist unnötig.

tbaw22  20.05.2018, 13:44
@XxABCDEFGxX

Ist es komplett... aber Du hast jedenfalls gute Chancen auf einen Sieg vor Gericht, egal, auf wessen Namen die Rechnungen sind.. ich wünsch Dir jedenfalls, dass es nicht so weit kommt!

Hallo,

ich sehe das so: so weit ich weiß, bist du rechtlich gesehen noch genauso Mieter der Wohnung wie zuvor. Du darfst sie also jederzeit betreten und alles darin machen, was nicht verboten ist.

Bei den gemeinsamen Möbeln ist es ggf. wichtig, ob ihr noch Kaufbelege habt. Im Falle einer "Trennung" gilt erst mal der als Eigentümer, dessen Namen auf der Rechnung / Quittung steht. Stehst du darauf, dann kannst du sie einfach mitnehmen, es sei denn, ihr hättet noch eine zusätzliche (am besten schriftliche) Vereinbarung getroffen, dass die Sachen euch zu gleichen Teilen gehören.

Praktisch gesehen müsstest du in die Wohnung, wenn er nicht da ist und dir rausholen, was du haben möchtest. Sollte er nachher meckern, dann müsst ihr eben nachträglich für einen Ausgleich sorgen

Auf wen sind die Rechnungen ausgestellt? Habt ihr einen Vertrag geschlossen? Hat er schon was bezahlt und du hast ihm Quittungen ausgehändigt?

Die Sachen musst du zuerst klären. Dann kannst du zur Polizei gehen und fragen, was du machen kannst.

Alles Gute

XxABCDEFGxX 
Beitragsersteller
 20.05.2018, 13:37

Ich habe ihm immer direkt nach dem kauf der Möbel die Hälfte des Geldes Bar gegeben. Wir haben abgemacht, vor meinem Auszug, dass ich das Geld für die Möbel bekommen würde. Er hat noch nichts gezahlt. Gar nichts. Ich habe bis jetzt keinen Cent zurück bekommen, da der Kontakt verweigert wird.

olipoli  20.05.2018, 13:39
@XxABCDEFGxX

Auf wen sind die Rechnungen ausgestellt? Derjenige ist der Besitzer der Möbel. Wenn du keine Quittung bekommen hast, dann hast du keinen Nachweis, dass du an den Möbeln etwas bezahlt hast. Oder war jemand dabei?

Da kannst du nichts machen

XxABCDEFGxX 
Beitragsersteller
 20.05.2018, 13:42
@olipoli

Okay. vielen Dank. ich wünschte einfach, das ganze würde sich normal lösen lassen. Kann das Verhalten nicht nachvollziehen

olipoli  20.05.2018, 13:42
@XxABCDEFGxX

Dann geh hin - du hast ja noch einen Schlüssel -, nimm einen Zeugen mit und rede mit ihm.

aus schaden wird mann klug, frau hoffentlich auch...

da der typ dich schon beklaut hat, wird er damit so schnell nicht aufhören.

also nimmst du dir einen zeugen mit, möglichst jemanden, der nicht mit dir verwandt ist und holst dir deine hälfte aus der wohnung.

grenzwertig, weil du beweisen musst, ihm das geld gegeben zu haben, sonst kann er dich anzeigen....