Mitbewohner anklagen?
Hallo!
Ich bin seit einem Monat aus einer WG ausgezogen, da mein Mitbewohner angefangen hat Sachen von mir zu klauen. Leider habe ich mit ihm zusammen Möbel gekauft und die Kosten wurde logischerweise alle durch 2 geteilt. Ich habe eine Liste zusammengestellt und ihm zukommen lassen. Seitdem verweigert er jeden Kontakt, antworten auf keine Anrufe oder Nachrichten. Den Wohnungsschlüssel habe ich jedoch noch, da ich diesen erst offiziell am 01.06 abgeben muss. Was soll ich tun? Soll ich mit einer Klage drohen? Kann man jemanden deswegen überhaupt anklagen?
Ich bin am verzweifeln. Liebe Grüße.
4 Antworten
Hallo,
je nach dem, in welchen der DACH-Staaten Du lebst, gibt es unterschiedliche Regelungen, aber ich nehme an, dass sie im Großen und Ganzen gleich sein werden. Eine Klage kannst Du bzgl Deiner Eigentümer bestimmt strafrechtlich geltend machen, bei den Möbeln würde ich es auf dem zivilrechtlichen Weg versuchen. Jedenfalls aber empfehle ich Dir, zuerst nur zu drohen und zu versuchen, einen friedlichen Weg zu finden, weil, let's be real, niemand hat Zeit und Geld für sowas. Ehrlich. LG
Ist es komplett... aber Du hast jedenfalls gute Chancen auf einen Sieg vor Gericht, egal, auf wessen Namen die Rechnungen sind.. ich wünsch Dir jedenfalls, dass es nicht so weit kommt!
Hallo,
ich sehe das so: so weit ich weiß, bist du rechtlich gesehen noch genauso Mieter der Wohnung wie zuvor. Du darfst sie also jederzeit betreten und alles darin machen, was nicht verboten ist.
Bei den gemeinsamen Möbeln ist es ggf. wichtig, ob ihr noch Kaufbelege habt. Im Falle einer "Trennung" gilt erst mal der als Eigentümer, dessen Namen auf der Rechnung / Quittung steht. Stehst du darauf, dann kannst du sie einfach mitnehmen, es sei denn, ihr hättet noch eine zusätzliche (am besten schriftliche) Vereinbarung getroffen, dass die Sachen euch zu gleichen Teilen gehören.
Praktisch gesehen müsstest du in die Wohnung, wenn er nicht da ist und dir rausholen, was du haben möchtest. Sollte er nachher meckern, dann müsst ihr eben nachträglich für einen Ausgleich sorgen
Auf wen sind die Rechnungen ausgestellt? Habt ihr einen Vertrag geschlossen? Hat er schon was bezahlt und du hast ihm Quittungen ausgehändigt?
Die Sachen musst du zuerst klären. Dann kannst du zur Polizei gehen und fragen, was du machen kannst.
Alles Gute
Ich habe ihm immer direkt nach dem kauf der Möbel die Hälfte des Geldes Bar gegeben. Wir haben abgemacht, vor meinem Auszug, dass ich das Geld für die Möbel bekommen würde. Er hat noch nichts gezahlt. Gar nichts. Ich habe bis jetzt keinen Cent zurück bekommen, da der Kontakt verweigert wird.
Auf wen sind die Rechnungen ausgestellt? Derjenige ist der Besitzer der Möbel. Wenn du keine Quittung bekommen hast, dann hast du keinen Nachweis, dass du an den Möbeln etwas bezahlt hast. Oder war jemand dabei?
Da kannst du nichts machen
Okay. vielen Dank. ich wünschte einfach, das ganze würde sich normal lösen lassen. Kann das Verhalten nicht nachvollziehen
Dann geh hin - du hast ja noch einen Schlüssel -, nimm einen Zeugen mit und rede mit ihm.
aus schaden wird mann klug, frau hoffentlich auch...
da der typ dich schon beklaut hat, wird er damit so schnell nicht aufhören.
also nimmst du dir einen zeugen mit, möglichst jemanden, der nicht mit dir verwandt ist und holst dir deine hälfte aus der wohnung.
grenzwertig, weil du beweisen musst, ihm das geld gegeben zu haben, sonst kann er dich anzeigen....
Danke für die Antwort. Ich habe selbst keine Lust auf dieses Heckmeck. Ich finde sowieso, das ist unnötig.