Mit wie viel Prozent schlagen die Baunebenkosten beim Hausbau zu Buche?
Kosten für Notare, Ingenieure, Genehmigungsgebühren etc. fallen ja beim Hausbau auch noch an. Kann man einen groben Richtwert nennen, wie viel Prozent der Gesamtkosten in diesem Bereich anfallen?
4 Antworten
Die Baunebenkosten der Planung berechnen sich zwingend nach dem Honorargesetz für Architekten und Ingenieure HOAI in der zum Auftrag gültigen Fassung. Dies gilt für die Leistungen der Vermessung, der Architekten-Gebäudeplanung, der Landschaftsarchitekten-Planung der Außenanlagen, der Ingenieurplanung der Bauphysik, der Tragwerksplanung sowie der Haustechnikplanungen (Wasser/Abwasser, Elektro, Heizung, Lüftung, ...). Wie man hier zu "15 bis 20 Prozent der Bausumme" kommen soll, ist nicht nachvollziehbar. Alleine Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI - ohne Makler, Notar, Behörde, Prüfstatiker etc. kommen locker auf 25 bis 35 Prozent, wobei die Honorare degressiv sind und ihr Anteil mit steigenden Baukosten sinkt, mit fallenden Baukosten steigt.
Überträgt der Auftraggeber beispielsweise die Haustechnikplanung den Fachfirmen, bleibt das Ergebnis nicht neutral kontrolliert und die Planungskosten landen im Baupreis.
Konrad Fischer
Architekt
Hochstadt a. Main
Hallo Fahrradkette,
es entstehen für den Bau Deiner Immobilie sogenannte Erwerbsnebenkosten. Diese beinhalten sowohl die Grunderwerbsteuer für Dein Grundstück (je nach Bundesland variierend zwischen 3,5 - 5 % des Kaufpreises), sowie ca. 1,5 % Notar- und Grundbuchkosten und eine eventuell anfallende Maklerprovision.
Dazu kommen noch weitere Kosten für z.B. Architekten, Vermessungstechniker, Erschließungskosten, Anschlusskosten, Baustrom etc. hinzu. Diese belaufen sich in der Regel auf 10 bis 15 % der Baukosten. Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens kann der Prozentsatz variieren.
Ich wünsche Dir viel Spaß und viel Glück mit Deinem Bauprojekt und hoffe, dass Dir meine Antwort ein wenig weiterhilft.
Christoph Dülfer, Interhyp AG.
Je nach Ausgangslage zwischen 15 und 25 % der reinen Baukosten; Baugenehmigungsgebühren, Architekten- und Ingenieurhonorare richten sich nach den anrechenbaren Kosten. Also teurer das Haus um so teurer die Nebenkosten. Notarkosten sind abhängig vom Grundstückswert. Und Steuern nicht vergessen; die hängen von Deinem Einkommen ab.
Richtig. Und die Absetzungsmöglichkeiten für Bauarbeiten vom Einkommen; wer keine Steuern zahltr kann auch nichts abschreiben.
Absetzen kann man unabhägig vom Einkommen bei selbstgenutztem Wohneigentum gar nichts! Das geht prinzipiell nur bei vermieteten Objekten. Man kann auch sein Auto nicht absetzen oder auch nicht seinen Wohnzimmertisch.
Ja eben. Wo steht denn in der Frage, dass es eigengenutzt ist? Offensichtlich rechnet der FRagesteller mit Mieteinnahmen!
Die Steuern hängen nicht vom Einkommen ab sondern vom Kaufpreis!!!!!