gilt es als Schwarzarbeit, wenn ich bei meinem Bruder beim Hausbau helfe?

10 Antworten

Bruder ist kein Problem, aber Freund, da hört es für das Amt auf, weil es sich sehr schwer nachweisen lässt, wir sind doch auch Freunde und du hilfst mir beim Bauen, bekommst dafür was zu Essen und Trinken gut ist....sollte man meinen...da Wittern die Behörden Alarm!!! Bitte vorher genau erkundigen, nicht das dieses böse Endet....mal helfen ist für die Ok aber wenn der Nachbar ständig mit anpackt..... G.Frankie

forbiddendogs  04.03.2010, 15:24

nenee, das heißt dann Nachbarschaftshilfe. Wir helfen uns da auch gegenseitig im Dörfle und sind nichtmal richtig befreundet und verwandt schon gar nicht. Also, alles, was ohne Geld ist, betr. gegenseitig helfen und so, das ist kein Prob. Mit der Unfall-Versicherung müßt Ihr das aber abfragen.

Fraenkiboi  07.03.2010, 11:38
@forbiddendogs

hm...ich spreche da aus einer Gewissen Erfahrung, sagen wir mal so, was das Amt nicht weis macht es auch nicht heiß, solltest du aber Freunde in der Nachbarschaft haben...dann gibt es Ärger auch bei der Nachbarschafts Hilfe, ist nicht mehr so einfach wie das früher mal war seit dem der Vater St. Geld gewittert hat....

nein, das ist dann hilfe in der familie oder nachbarschaftshilfe

Wir bauen auch gerade und uns helfen auch bekannte und freunde die aber alle noch einen job haben. schwarzarbeit ist es nicht aber du mußt ihn bei der berufsgenossenschaft angeben (wenn ihr neu baut schicken die euch sowieso einen brief)und du mußt alle angeben die helfen und sie dann versichern, daß rechnet die berufsgenossenschaft dann anhand der eingetragen stunden aus.

Nein, ist es nicht. Wenn du deinem Bruder hilfst ist es keine Schwarzarbeit auch wenn er dir einen kleinen Ausgleich dafür gibt, sagen wir mal 100 € für einen Tag oder du dir frei nehmen mußt. Unter Familienmitgliedern gibt es sowas wie Schwarzarbeit nicht..... genau dafür ist man ja eine Familie und keine Ansammlung juristischer Personen, oder ?

Nur wenn du von ihm Entlohnt wirst...

aber versichert sein musst du bei der leitenden Baugenossenschafft..