Miete für Carport
Guten Tag.Können Sie mir helfen-Ich habe ein Carport, keine Garage.Meine Kaltmiete kommt aus diese Berechnung -Fremdzinsen,LZO ;Fremdzinsen,NBank(ehm. Öffent.Baudarl) ;Verwaltungskosten ,Verwaltungskosten für Garagen ;Instandhaltungskosten,AK3(bis 21 Jahre) ;Instandhaltungskosten Garagen ;Instandhaltungskosten Privatstrassen ,Mietausfallwagnis,MAW ;Unveranderte Positionen der Wirtschaftlichkeitsberechnung Durch 12 Monaten; Durch 1530,40QM entspricht der QM-Miete Kann Vermieter von uns die Miete für Carport verlangen?
8 Antworten
Der Vermieter kann für die Nutzung des Carports keine "Extra-Miete" verlangen, wenn diese Nutzung mietvertraglich zugesichert wurde und damit praktisch der Carport im Mietpreis enthalten ist.
http://www.gutefrage.net/frage/miete-fuer-carport-nach-17-jahren#answer127076309
Allerdings kann der Vermieter auch eine jahrelange kostenlose und mündlich zugesagte Nutzung des Carports widerrufen bzw. ab sofort für den Carport eine "Extra Miete" verlangen.
hä? erklär mal!
du hast einen carport und der vermieter will miete dafür verlangen? also hast nicht DU einen carport sonder er?
und ob er miete dafür verlangen kann, steht ja wohl in seinem ermessen.. er muss das ding ja nicht gratis anbieten und anbieten überhaupt muss er es auch nicht!?
Die Umlage der Nebenkosten für den Garagenunterhalt ist zwar grundsätzlich möglich, aber nur dann, wenn der MV diese auch explizit (Aufstellung) oder implizit (PangV) inkludiert. Bei den allermeisten Mietverträgen wird in punkto Garagenmiete aber eine monatliche Pauschale vereinbart, und dann darf der VM die Kosten dafür nicht umlegen. Sie sind mit der Pauschale bereits vollumfänglich abgegolten.
Ah - OK, Danke. Auch da würde m.W. aber für Garagen dasselbe gelten, oder?
In der Kaltmiete sind die Kosten für eine "Garage" eingepreist. Diese dürften auch einen Carport umfassen. Der Fragesteller fragt nach meinem Verständnis, ob er diese Kosten zahlen muss, da dort ja "Garage" steht, und nicht "Carport". Und nach meiner Ansicht lautet die Antwort darauf "ja"...
Ich vermute, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, dir eine Kostenkalkulation der Nettomiete zu übergeben. Dennoch legst du hier eine Nettomietenberechnung vor, die keinerlei Auskunft über Inhalt und Bestand eines Carports gibt. Wenn der Vermieter bisher keine Miete für den Unterstand deines PKW verlangt hat, so ist das ein Zubrot zum Mietvertrag, das der Vermieter nach eigenem Ermessen beenden kann. Ist die Nutzung eines carports im MV aufgeführt, ohne dass ausdrücklich neben der Nettomiete eine Miete verlangt wurde, dann kann der Vermieter keine Miete aktuell verlangen.
Verwende bitte nur Informationen, die zweckdienlich für deine Frage sind.
Natürlich kann ein Vermieter auch für den Carport Miete verlangen. Aber das alles steht im Mietvertrag den du ja wohl unterschrieben hast.
Bei der Berechnung der Nebenkostenabrechnung/ Kaltmiete wird die Quadratmeter- Anzahl als Mass genommen. Ist die Garage in dieser QM- Aufstellung mit drin oder wird dies extra gezahlt? Nicht das ich durch die Zusatzpauschale die Garage doppelt zahle. im Mietvertrag von 1996 wurde die Garage/ Carport nicht erwähnt.
Für die Betriebs-/Nebenkosten zählt ausschließlich die Wohnfläche. Nebenräume, wie Keller und/oder Garage/Carport, außerhalb der Wohnung nicht.
Wenn der (das?) Carport nicht im Vertrag steht hast Du auch kein Anrecht darauf. Das der VM die Nutzung über Jahre geduldet hat begründet keinen Anspruch.
Das sind keine Nebenkosten, das ist die Kalkulation einer Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau...