Ticket gefälscht - Strafe
Hallo,
ich wurde mit einem gefälschten S-Bahn-Ticket erwischt. Was für eine Strafe droht mir im schlimmsten Fall?
Zu mir: Ich bin Studentin, 25, wohne in Berlin Ich habe noch nie eine Anzeige gehabt und bin nicht vorbestraft Ich verdiene 500 € netto im Monat und erhalte kein Bafög und kein Wohngeld
Danke euch!
6 Antworten
Strafbar gemacht hast Du Dich wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Was in jedem Fall auf Dich zukommt, ist das "erhöhte Beförderungsentgeld" in Höhe von 40,-€.. Das ist mehr oder weniger eine "Verwaltungsgebühr" der Verkehrsbetriebe
Daneben hast Du Dich aber eben auch strafbar gemacht, weshalb gegen Dich ein Strafverfahren einzuleiten ist. Allerschlimmstenfalls mußt Du mit einer Geldstrafe von 500,-€ (30 Tagessätze) rechnen.. Was tatsächlich dabei raus kommt, hängt auch ein wenig vom Wert des gefälschten Tickets ab. Realistischerweise wird's aber wohl eine Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO nach Ableistung von ein paar Sozialstunden oder Zahlung einer Geldauflage von 100-300,-€ werden.
Immerhin: Mit einem Eintrag im Führungszeugnis wirst Du ganz sicher nicht rechnen müssen. Was bedeutet, dass Du am Ende auch nicht vorbestraft bist.
Es macht rechtlich gesehen keinen Unterschied, wie Du Dich dazu äußerst. Und es wird auch verfahrenstechnisch keinen Unterschied machen. Einen Betrug begeht auch, wer es "billigend in Kauf nimmt", dass er mit einem gefälschten Fahrschein unterwegs ist. Und das darf man vermutlich getrost unterstellen, weshalb es trotzdem eine Straftat war.
Hi Komplexe, koentten Sie bitte mir sagen, wie viel Geld als Strafe haben Sie bezahlt? ich hatte gleich Tag mit dir und jetzt kann ich nicht schlaffen! wie viel Tag muss ich auf Ploitzei warten? was konnen Sie mir sagen dass mir helfen kann? vielen vielen dank im voraus :(
das waere sehr schoen, wenn Sie mir auch helfen kontten :((
Ich musste es selber erleben, weil ich mir gutgläubig ein gefälschtes Ticket von einem Passanten gekauft habe.
- Aufnahme Personalien etc.
- Geldstrafe
- Wenn du sagst, dass du nicht der Fälscher warst, wirst du nochmal verhört (nicht wie im Krimi :D ) und nach den Personen befragt, die das Ticket verkauft haben.
Allgemein ne Menge Ärger, der weitaus schlimmer als die eigentliche Buße ausfällt.
Mfg platzebo
ja man kauft die tickests auch am schalter oder automaten
und nicht von passanten
Wie viel musstest du zahlen?
Das "Schwarzfahren" alleine wäre eine Erschleichung einer Leistung, mit dem gefälschten Ticket fällt da aber weg, wegen, wie schon genannt, Urkundenfälschung, und bei Taten, bei denen mehrere Gesetzt betroffen sind, greift das höher "strafende"
Allerdings kann man da bei dir sogar als Betrug eisntufen, da du da Ticket vorgezeigt hast!
"§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
Um deine Frage zum schlimmsten Fall zu beantworten (was nicht passieren wird)
Hier wird da ganze ausführlich beschrieben:
Ich denke das gilt wie wenn du ohne Ticket fähst, also schwarz fahren, das sind nie mehr als 100€ glaub ich, bin mir aber ned sicher
Das ist nicht einfach nur schwarzfahren. Das ist Betrug, eventuell Urkundenfälschung, mindestens aber unrechtmäßiges Erschleichen von Leistungen. Ein Hunderter wäre an sich ein Witz, es müssten 1000 oder ein Jahr sein.
Urkundenfälschung und Betrug, das wird was mehr als 100 Euro
doch! Ich bekomme einen Brief von der Staatsanwaltschaft/Polizei nach Hause. Ich weiß nicht, was mir danach für eine Strafe droht, sollte ich für schuldig gesprochen werden.
oha, dann weiß ich nicht weiter sry
Dan ngib keine Antwort...
Komm tnicht wieder vor
ups - das ist aber nicht auf die leichte schulter zu nehmen ... urkundenfälschung (ist schon fast so wie falschgeld herstellen)
wenns gut geht so ca. 150-300 euro strafe
wenss schlecht geht bis zu 3000 euro strafe -> vorstrafe -> bei nicht einbringbar ist, dann ersatzweise haft
was heißt "schlecht geht"? Das Ticket habe ich einem Fremden abgekauft. Ich kann es nur nicht nachweisen.
ok, dann musst du es eben der staatsanwalschaft glaubwürdig rüberbringen, dass du hereingelegt worden bist!
ich galube aber, dass es trotzdem nicht ohne geldstrafe und vermerk im polizeilichen führungszeugnis gehen wird - aber ich wünsche dir viel glück, dass sie dir glauben und es bei einer ermahnung belassen!
wenn der staatsanwalt und der richter sagen: "du hast das sicher schon öfters gemacht" - dann sieht es schlecht für dich aus
ps: prinzipiell ist auch der besitz von falschgeld strafbar, auch wenn du es kurz davor in einem laden erhalten hast und damit "erwischt" wirst....
danke dir!! Der Vermerkt im polizeilichen Führungszeugnis: Erlischt er irgendwann??
im normalfall sollte es (wenn es "gut" für dich ausgeht) nur bei einem vermerk bleiben - du darfst einen vermerk nicht mit einem eintrag verwechseln - ein vermerk ist nur für jusitz und polizei etc. ersichtlch und nicht in deinem polizeilichen führungszeugnis - anders wäre es bei einem eintrag ... solchen würdest du bekommen, wenn das gericht dich "schuldig" spricht - also die variante "wenns schlecht geht" - dann hast du den eintrag, welcher für dich z.b. bei einer jobsuche zum problem werden könnte!
danke dir vielmals!!!
Vielen Dank!!! Du rettest mir den Abend! Ich frage mich jetzt bloß, was besser ist: Soll ich einfach sagen, dass ich das Ticket gefälscht habe oder soll ich sagen, dass ich es Jemandem abgekauft habe? Das Zweitere stimmt! Ich habe bloß keine Lust auf tausend verfahren, wenn das Ganze mit 300 € gegessen ist.