Allgemeiner Verstoß mit Amphetamin und seinen Derivaten in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy)?
Guten Tag, ich habe gestern eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizeiinspektion bekommen.
Der Tatvorwurf: Allgemeiner Verstoß mit Amphetamin und seinen Derivaten in Tabletten bzw. Kapselform (Ecstasy)
Ereigniszeit: 2013-2015
Ich bin 19 Jahre alt und somit noch als "Heranwachsender" bezeichnet. Ich bin noch nie bei der Polizei aufgefallen, daher bin ich nicht vorbestraft! Ich habe niemals Ecstasy verkauft etc. . Es ist sehr wahrscheinlich, dass ein "Dealer" eine Aussage gemacht hat, die so nicht stimmt.
Nun meine Fragen: 1. : Soll ich zu der Vernehmung erscheinen? 2. : Wie sollte ich mich am Besten verhalten? 3. : Wie kann die Strafe ausfallen? 4. : Ist überhaupt eine Strafe möglich, da es keine konkreteren Beschuldigungen gibt (jediglich "Allgemeiner Verstoß") 5. : Wieso sind keine Paragraphen angegeben? 6. : Was hat diese Ereigniszeit von fast 2 Jahren auf sich?
3 Antworten
1. Zur Vernehmung hingehen. Die Vorladung ist auch die Gewährung des rechtlichen Gehörs, was man nutzen sollte. Danach hat der StA freie Bahn, um ohne weitere Anhörung einen Strafbefehl zu erlassen.
2. Hingehen, genau erklären lassen, was vorgeworfen wird und dann entscheiden, was du machst. Evtl. kannst du die Sache mit wenigen Worten aus der Welt schaffen.
3. Bei Tatnachweis: Keine Vorstrafen, teilweise Anwendung des JGG, schwer zu sagen, wie entschieden wird. 'Ne Haftstrafe dürfte es aber nicht werden.
4. Kann man nicht sagen. Man weiss nicht, was an Beweisen vorliegt.
5. Steht in den Vorladungen fast nie drin.
6. Die Sache von vor zwei Jahren ist nicht verjährt, es kann immer noch ermittelt und bestraft werden.
Btw : auch wenn du keinen Anwalt hast, auch als Beschuldigter hast du ein Akteneinsichtsrecht.
ja, du musst erscheinen, aber keine Aussage machen. Außer deiner persönlichen Daten (Name Geburtstag und so). Lass dir erst mal erzählen, bzw. schriftlich geben, worum es gehen soll, als unschuldig Beschuldigter würde ich mich auf jeden Fall vor irgendeiner Aussage mit einem Anwalt beraten.Die müssen dir was nachweisen, nicht du deine Unschuld.Ich würde höchstens eine Aussage dahingehend machen, wo ich mich aufgehalten habe, falls ich das sicher weiß, und mich entlastet.Ansonsten, Vorsicht, man kann auch als Unschuldiger etwas erzählen, was einen ungewollt belastet.
Du musst da nicht hingehen.
Du musst keine Angaben zur Sache machen.
Beauftrage einen Anwalt, der kann Akteneinsicht nehmen.
Schau, das habe ich noch gefunden, da steht alles genau drin:
http://berliner-anwalt-strafrecht.de/vorladung-beschuldigter/?gclid=CLbClcWancoCFaPNcgodk7QFog
Ich habe jetzt keine Kristallkugel, aber sehr gut möglich, dass eh eingestellt wird.
Viel Glück und alles Gute :-)
Deshalb habe ich ja den Link der Anwaltskanzlei mitgeschickt, da steht ja alles genau erklärt. Auch, warum man eben nicht hin sollte.
Du kannst aber auch selbst die Frage googeln, ob man als Beschuldigter zur Vorladung muss. Dann hast Du noch mehr Ergebnisse, sodass Du Dir sicher werden kannst.
Alles wird gut.
Du bist doch in Deutschland, oder? Bei der Rechtslage in Österreich oder der Schweiz kenne ich mich nämlich nicht aus...
Hey, danke für die schnelle Antwort! Jetzt haben hier jedoch schon andere geschrieben, dass ich hingehen muss... Wem kann ich denn jetzt glauben?