Mit Niederlassungserlaubnis für gehobenen Dienst bewerben?
Guten Tag,
ich würde mich gerne für die Ausbildung beim Zoll im gehobenen Dienst bewerben. In den Voraussetzungen steht, dass ich dafür einen deutschen oder einen Pass eines anderen EU-Mitgliedstaates benötige.
Da ich leider erst im September einen Termin für die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft bekommen habe, wird es noch eine Weile dauern, bis ich im Besitz der Staatsbürgeschaft bin.
Ich besitze zurzeit nur einen Nicht-EU-Reisepass. Ich habe jedoch eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, die Erwerbstätigkeit ohne Einschränkung gestattet.
Könnte ich mich deshalb trotzdem bewerben? Ich wurde 1995 in Deutschland geboren und habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung und die Fachhochschulreife.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
4 Antworten
Klar kannst du dich bewerben. Es ist nur vertane Energie. Du wirst in der ersten Runde bereits rausfliegen, denn es hat rechtliche Gründe, dass zum Zeitpunkt einer Bewerbung die für die Stelle erforderlichen Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Öffentliche Hand darf nicht auf Zusehen hin Anstellen oder Beschaffungen abwickeln.
Solche Bewerbungsprozesse werden von einem Computerprogramm begleitet und von Algorhytmen auf Eignung geprüft. Die liest kein Mensch, bis zum Zeitpunkt, wenn der Linienvorgesetzte sich die best geeigneten 10 - 20 Bewerber ansehen will. Bei Nichterfüllen einer grundlegenden Voraussetzung wird man automatisch aussortiert. "Wir bedanken uns für Ihre Bewerbung. Leider können wir diese aus rechtlichen Gründen nicht weiter verfolgen. Wir wünschen Ihnen auf Ihrem weiteren Berufsweg alles Gute!"
Danke für die ausführliche Antwort
Die Anforderungen an die Staatsangehörigkeit der Bundesbeamten werden in § 7 BBG bestimmt. Wenn du keine der dort angegeben Staatsangehörigkeiten besitzt, ist die Berufung in ein Beamtenverhältnis nicht zulässig.
Versuch macht klug.
Probier es eben. Du kannst ja darauf hinweisen, dass du den Einbürgerungsantrag gestellt hast.
Hallo,
Für die Ausbildung beim Zoll müssen Sie leider deutscher Staatsbürger im Sinne des Grundgesetzes oder Angehöriger eines Mitgliedstaates der EU sein. Das ist eine Voraussetzung, die Sie erfüllen müssen.
Aber Sie können sich bewerben und darauf hinweisen, dass Sie die deutsche Staatsbürgeschaft spätestens am Ende der Ausbildung, wenn Sie zum Beamten berufen werden, haben werden. Hierzu könnten Sie zum Nachweis das Schreiben mit dem Termin zur Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft beifügen. Möglicherweise hat die Behörde da einen Ermessenspielraum.