Darf mein Sohn auf einem Gemeinschaftsgrundstück, das ich mit ihm zusammen gekauft habe, etwas einzäunen?
Unser Sohn hat mit meinem Ehemann und mir ein Haus mit Gemeinschaftsgrundstück erworben. Welche Grundstücksfläche genau wem zusteht, wurde im Notarvertrag nicht aufgenommen. Der Sohn hat von Anfang an beim Notar gesagt, er möchte kein Grundstück nutzen, da er keine Zeit hat (wegen seiner Arbeit) dieses zu bearbeiten und zu pflegen. Zwischenzeitlich ist er Vater geworden und setzt nun mit Gewalt durch, sein 1/3 Grundstück zu nutzen. Von den 300 qm Gartenfläche ist aber nicht genau im Notarvertrag deklariert, welche Fläche er genau nutzen darf. Nun will er einen Teil des Grundstückes beanspruchen, dieses auch einzäunen, obwohl dort ein Wasseranschluss ist, der auch von uns genutzt wird. Es befindet sich auf diesem Teil alter Baumbestand, und zwar ein grosser Flieder, Rhododendron, grosse Thujas, u.s.w.. Er will alle Bäume und komplette Sträucher entfernen! Darf er diesen Grundstücksanteil überhaupt einzäunen und uns ja damit den Zutritt verwehren/ versperren ? Wie sieht die Rechtslage aus?
2 Antworten
Habt Ihr alle 3 die gleichen Rechte?
Dann hättest du und dein Mann zumindest eine 2/3 Mehrheit.
Ich an eurer Stelle würde einen Anwalt nehmen.
Ihr habt scheints alle den gleichen Anteil. In eurem Fall gehört ALLES auch jedem von euch. Darum kann niemand einfach ein Stück für sich nutzen. Du und dein Mann dürfen auch mit 2/3 Mehrheit den Sohn nicht überstimmen. Änderungen können darum nur einvernehmlich geändert werden. Was jetzt dein Sohn beim Notar noch gesagt hat, ist zweitrangig. Es gilt was geschrieben steht. Dein Sohn darf weder einfach ein Stück für sich beanspruchen, Zäune ziehen, und er darf euch darum auch den Zugang nicht verwehren.