Halter des PKW bleibt,- Versicherungsnehmer soll der neue Nutzer werden?

3 Antworten

Solange der Halter gleich bleibt, kommt man aus dem Vertrag nicht sofort raus. Hier muss das Fahrzeug auch Haltertechnisch umgemeldet werden. Dann kann der Vertrag aufgrund Risikofortfall beim Sohn gekündigt werden. Ihr solltet vielleicht zu einem Versicherungsmakler gehen, da Ihr dort eine Beratung inklusive günstiger Angebote bekommt.

Und warum überhaupt so eine doch teure Variante? Wurde überhaupt die ZF gerechnet?

Und jeder Vertragspartner hat doch seine vertraglichen Laufzeiten anhand der vereinbarten Spielregeln einzuhalten.

Meine würde diesen Vertrag (Fahrzeugwechsel) natürlich sofort freigeben, weil es auch so vereinbart wurde. Was sagt denn der Berater vor Ort dazu?

schleudermaxe  23.06.2016, 06:20

Da kann aber etwas nicht stimmen. Der bisherige Vertrag wird mit dem neuen Fahrzeug erfüllt, somit ist das bisherige Fahrzeug frei und muß neu geordnet werden, so jedenfalls meine (der Marktführer).

Entweder kommt der in die ZF oder er bekommt einen neuen Versicherungsvertrag.

NochWasFrei  23.06.2016, 08:21
@schleudermaxe

Und wer wird VN beim alten Fahrzeug, wenn dieses nicht veräußert wurde?

schleudermaxe  23.06.2016, 08:22
@NochWasFrei

.... das bestimmt bei meiner allein der Halter.

NochWasFrei  23.06.2016, 11:25
@schleudermaxe

Das heißt der Vertrag eines Fahrzeugs kann bei euch komplett gekündigt werden, nur weil ein weiteres Fahrzeug dazu kommt? Weil du das immer so schön sagst: wo steht das? Bitte mal den Punkt in euren AKB angeben.

(Nur aus Interesse, für den Fall hier spielt das vermutlich eh keine Rolle, wenn der Sohn nicht gerade HUK versichert ist)

schleudermaxe  23.06.2016, 11:28
@NochWasFrei

Nein, warum den kündigen? Er wird  doch fortgeführt mit dem neuen Fahrzeug und somit muß für das alte Fahrzeug eine Lösung her und die bestimmt allein der Halter.

NochWasFrei  23.06.2016, 11:35
@schleudermaxe

Und das alte Fahrzeug kann dann bei einer anderen Gesellschaft versichert werden? Auch wenn der bisherige VN noch der Eigentümer ist?

schleudermaxe  23.06.2016, 11:37
@NochWasFrei

Ja, denn Kfz-Versicherungen versichern nicht den Eigentümer, die versichern Fahrzeuge.

Das ist vollkommen korrekt, es liegt kein Grund für eine Sonderkündigung vor. Ihr müsstet das Auto bei der Zulassungsbehörde ummelden, dann kann der Vertrag gekündigt werden.

schleudermaxe  23.06.2016, 06:23

Oh, ein Kenner? Und seit wann ist das so bzw. wo steht das?