Ich bin mit meinem Latein am Ende.
Folgendes, neben mir wohnt ein Nachbar, die haben schon eine Weile mit uns Streß. Sie stören sich an unseren beiden Rottweilern, die eben ab und zu bellen.
Bisher waren dort Hecken, aber die haben sie dann auf 80 cm beschnitten. Im Sommer meinten sie zu UNS, wir könnten zusammen einen ordentlichen Zaun bauen, da es angeblich unsere Rottweiler sind, die sie stören und Zähne fletschen würden. Obwohl sie selber einen Dobermann haben, der auch ordentlich bellt.
Jetzt sind wir dran schuld obwohl wir schon viel länger die Hunde haben und bisher wider der Darstellungen der Nachbarn noch keinem Kind die Finger abgebissen wurden.
Ja und jetzt haben sie uns vor vollendete Tatsachen gestellt und einen "Zaun" an der Grenze gebaut, aber sowas habt ihr noch nicht gesehen. Das ist eine Konstruktion aus alten Eisenbahnschwellen, verschraubt mit irgendwelchen Kanthölzern und die Zwischenräume haben sie teils mit dicker Folie, teils mit Holzplatten aller Art ausgefüllt, darunter auch SPANPLATTEN und alte Möbelstücke!
Das Ding sieht fürchterlich aus, aber von ihrer Seite lassen sie wahrscheinlich Hecken davor wachsen und das stört die dann nicht und wir müssen uns diesen Mist anschauen.
Darf denn ein Nachbar solch ein offensichtlich gepfuschtes Konstrukt, das nur zweckmäßig einen "Zaun" darstellen soll und wohl dazu dient, daß sie uns nicht mehr sehen müssen, bauen?
Ich fand in der kommunalen Satzung nur, daß die Höhe 2,5 m nicht überschreiten darf, aber ihr Pseudozaun liegt sogar deutlich darunter (etwa 1,80 - 2,00 m, nicht mal ne waagrechte Oberkante)!
Wie ist "Zaun" und "Sichtschutz" definiert? Was kann man da tun?