Mit Grunddienstbarkeit (Recht auf das Abstellen von Kraftfahrzeugen) kann man Carport bauen?
Guten Tag,
Ich habe ein Haus gekauft. Auf einen Teil meines Grundstücks gibt es eine Grunddienstbarkeit (Recht auf das Abstellen von Kraftfahrzeugen) für meinen Nachbar. Vor Verkaufen hat der vorbesitzer (meines Haus und auch von meinem Nachbar) eine Baugenehmigung eines Carport für diese Fläche vorbereitet, aber nicht gebaut.
Jetzt möchte mein Nachbar auf diesen Teil meines Grundstücks einen Carport bauen. Darf er das machen, oder nicht? Die Grunddienstbarkeit wurde im Grundbuch angemeldet, aber darin gibt es keine Erklärung über Bauerlaubnis.
Viele Grüße
Thomas
1 Antwort
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du dieses gewährte Recht nicht widerrufen kannst. Gewohnheitsrecht gilt ja erst ab ?30 Jahren?
Klug, wer solche Dinge vor dem Erwerb klärt. Unter Umständen hättest Du nicht gekauft oder zumindest den Preis erheblich gedrückt. - Vielleicht lässt sich mit "Eigenbedarf" etwas ändern; Umweltgründe könnten sich noch besser machen.
Viel Erfolg!