Frankreich nach Deutschland zurück?
Hallo, Ich möchte nach zwei Jahren doch wieder zurück nach Deutschland ziehen. Hat hier jemand Erfahrungen wie ich da vorgehe. Einfach Abmelden in Deutschland anmelden und fertig oder muss ich etwas beachten? Wie ist es denn mit dem Auto, das habe ich in Frankreich dieses Jahr gekauft. Muss ich da nur die Versicherung Kündigen oder das Auto noch extra irgendwo anmelden? Wie ist es mit dem Anmelden in Deutschland? Brauch ich da etwas? Neuer deutscher TÜV oder zählt der Französische?
5 Antworten
Ja in Frankreich meldest Du Dich ab, wie du Dich von jedem anderen Wohnort abmeldest. Du meldest Dich an Deinem neuen Wohnsitz in Deutschland an. Du kündigst die französische Versicherung und meldest Dich bei einer deutschen Versicherung an. Du kannst aber auch bei der französischen Versicherung bleiben, musst aber denen mitteilen, dass das Auto in Deutschland dauergeparkt ist. In Deutschland wirst Du bei einer deutschen Versicherung anders eingestuft. das musst Du nochmal mit der französischen Versicherung absprechen. Meines Wissens zählt mittlerweile der französische TÜV.
Falsch, es gibt eine Meldepflicht. (zumindest in Bas-Rhin/Haute-Rhin, was ja jetzt ein Departement ist). Da meine Frau Sozialarbeiterin in Strasbourg ist, beschäftigt sie sich unter Anderem auch mit solchen Dingen.
Ah ! Wieder eine "Gegendarstellung. Ich war nie im Bas-Rhin / Haut-Rhin, kann sein, daß es eine Meldeplicht dort gibt (wegen des Parlaments ???)...
Was hat denn welches Parlament mit einer Meldepflicht zu tun?
Natürlich gibt es in Frankreich die Meldepflicht, nur steht die Adresse nicht im Personaldokument, deshalb eine Rechnung der EDF, Wasserversorger usw.
Meldest dich in Frankreich ab und in Deutschland wieder an, wo ist die Kuntz?
Strom, Telefon, …………..
Dich mit der Autoversicherung in Verbindung setzen, hast 3 Monate und dann muss dir eine Deutsche suchen. Französischer TÜV wird nicht Anerkannt
Du solltest dich in der Mairie abmelden, diese Bescheinigung benötigst du dann bei der Anmeldung in Deutschland. Die Marie gibt die Information an das Impôt weiter und das Datum ist maßgebend für das Ende der Steuerpflicht in Frankreich.
Dein Auto ist innerhalb von 6 Monaten umzumelden. Hier solltest du auf das Datum der Erstzulassung achten. Ist das Auto älter als 6 Monate, dann hast du keine Probleme mit dem Zoll, denn es geht als Umzugsgut.
Natürlich musst du die Versicherung in Frankreich kündigen, lasse dir aber noch eine Bescheinigung wegen der Schadensfreiheitsklasse geben, die benötigst du bei der deutschen Versicherung zur richtigen Einordnung. In Deutschland brauchst du keinen TÜV bei einem neuen Fahrzeug, es ist aber ein Kfz-Brief auszustellen
du mußt dich nur ummelden. Kfz mußt du natürlich hier anmelden, dem deutschen TÜV vorführen und hier versichern
Brauch ich nicht sowas wie eine Coc Bescheinigung?
Die CoC benötigst du beim Antrag der Ausstellung des Kfz-Brief bei der Zulassungsbehörde. Die ziehen auch deine Carte Grise ein und senden sie an die Präfektur. Mache aber vorher zur Sicherheit für dich eine Kopie, auch die CoC solltest du kopieren
In Frankreich gibt es keine Meldepflicht... Man kann als Nachweis für eine feste Adresse seine Tel. Rechnung o. seine Stromrechnung präsentieren...
Nicht zu vergessen: hier in D. gibt es eine Krankenversicherungspflicht... Wenn man seine Krankenversicherung in D nicht ruhen lassen hat (während des Aufenthalts in F), kann es sein, daß man die "fehlenden" Beiträge rückwirkend bezahlen muß hier !!!
Emmy