MIt 6 Gramm an der Grenze erwischt!
Hallo liebes Forum, ich hoffe ich hab das thema in den richtigen Themenbereich gestellt und hoffe auf Hilfe eurerseits. Folgende Problematik: 2 Freunde und Ich wurden auf dem Rückweg von Amsterdam vor einigen Tagen von der Bundespolizei kontrolliert und mit ca. 6 gramm Marihuana in 6 Tüten erwischt. Nun kam ein Brief, in dem steht, dass wir 13g brutto Marihuana geschmuggelt haben und dass wir dazu eine schriftliche Stellungnahme schreiben können etc. Wir hoffen natürlich auf eine Einstellung des Verfahrens, was man bei einer ursprünglichen Menge von 6 g (2g pro Person) und ohne polizeilicher Auffälligkeit von 3 Schülern erwarten sollte. Wir würden die Tat natürlich bestehen, allerdings für die richtige Angabe der Menge von 6 g. Die 13g brutto kommen mit Sicherheit mit dem Wiegen des Inhalts mit den 6 Tüten zustande. Nun an die Experten und die die Ahnung davon haben: Sollte man diese schriftliche Stellungnahme, die mit einer polizeilichen Vorladung gleichzusetzen ist (wie es im Brief steht), wahrnehmen und wenn ja, sollte man die Tat zugeben, die den Betrag 13g enthält, oder nicht zu geben, da es sich um 6g Marihuana handelt.
Bitte um schnelle Hilfe. !!!
danke
7 Antworten
Wäre ein Anwalt nicht zu viel, da es sich ja in echt nur um 2gramm pro person handelt. Zudem hatte ich das Gefühl, dass die Polizisten das auch nicht so als "schlimm" empfunden haben, da sie nur die ausweise wollten um eine Kopie zu machen und dann direkt wieder gegangen sind. Dabei haben sie nichtmal unser Gepäck oder Hosentaschen kontrolliert nachdem sie etwas im Rucksack gefunden haben.
ich persönlich würde einen Anwalt kontaktieren und nicht bei dieser Vorladung erscheinen. sollen die das mit dem Anwalt regeln. das wird denen wahrscheinlich eh zu stressig und dann stellen die das verfahren wieder ein
Dies ist nicht das Forum, solche Dummheiten auch noch breit zu treten oder solchen Eseln Ratschläge zu erteilen..
Die Ahnungslosen sind der Fragesteller und offenbar auch du.
ich frag hier was ich möchte, kommentier doch nicht wenn du keine Ahnung hast und nur deinen komischen online Punkte sammeln möchtest...
Ich würde aber zunächst nachfragen, wie die Beamten zu der von Ihnen genannten Menge von 13 g gekommen sind, bevor ihr etwas zugibt.
Ihr habt wie ihr schriebt nur 6 gr eingeführt. Ich würde daher auch anführen, dass es sich aber nur um insgesamt 6 gr netto gehandelt hat. Mehr habt ihr nicht gekauft und eingeführt, da euch die straffreie Einfuhrmenge bekannt war. Sicherlich haben die Beamten das Tütenpapier mitgewogen, sodass dann das von Ihren Beamten somit ermittelte Bruttogewicht angegeben wurde.
Das würde ich so oder ähnlich in eurer Stellungnahme anführen.
sollen wir also ankreuzen auf der schriftlichen Stellungnahem, dass wir es zugeben aber dazu anführen dass es sich um lediglich um 6 gramm (2gramm pro person) handelt. ?
Lies diesen Text bitte aufmerksam (samt rot unterlegten Verlinkungen) und mach ihn auch Deinen Freunden zugänglich: http://hanfverband.de/nachrichten/news/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln
einfach mal die klappe halten wenn man keine Ahnung hat