Beim dealen erwischt, Strafe?

8 Antworten

Wir Eltern hoffen ja dass du eine hohe Strafe bekommst, da solche, Generationen von Kinder versauen.

Tatsächlich war ich erleichtert, als ich vor einigen Monaten auf den Philippinen war, und dort Dealer tatsächlich sofort erschossen werden. .

melman86c  10.05.2018, 20:48

Ok, du würdest gerne in einem Land leben in dem Menschen wegen lächerlicher Vergehen und selbst wegen Drogensucht selbst erschossen werden? Dann hau bitte ab, denn jemand der sowas fordert ist staatsgefährdend. Und dann noch zu wünschen, dass seine Kinder in so einem Land leben. Soviel wert können die einem ja nicht sein. Aber natürlich alles unter dem Deckmantel der besorgten Eltern.

Alinaetschka 
Beitragsersteller
 10.05.2018, 08:51

Is nicht so das man sowas früher auch schon gemacht hat

kyseli  10.05.2018, 08:54
@Alinaetschka

..einige wenige in meine .clique ja..aber der klare Kern hat dies absolut gemieden.

Ab einem bestimmten Alter hatte auch niemand mehr bei uns einen Suff, weil sie Selbstbeherrschung hatten.

Was bekomme ich für eine Strafe

Das entscheidet ein Richter. Unter Berücksichtigung deines Alters und deiner Vorstrafen. Niemand hier weiß das, wie der Richter entscheidet.

Hallo Alinaetschka,

das Gesetz sieht hierfür folgendes Strafmaß vor:

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§ 29 BTMG - Straftaten

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,

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§ 29a BTMG - Straftaten

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

  1. als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder

mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 

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Die Polizei wird bzw. hat nun ein Strafverfahren nach einer der beiden Rechtsgrundlage eingeleitet.

Welche Strafe nun letztendlich verhängt wird steht in den Sternen, wird sich aber im Rahmen der im Gesetz von mir fett dargestellten Geld.- oder Freiheitsstrafe liegen.

Schöne Grüße
TheGrow

Je nach Alter werden die Eltern bestraft.