mit ca 0.4 Gramm Speed erwischt . Was muss ich da jetzt befürchten?
Hallo ich wurde im Oktober 16 mit ca 0.4 Gramm Speed erwischt , es wurde polizeilich aufgenommen . Habe jedoch bis jetzt noch keinen Brief bekommen . Muss ich da jetzt nich immer was befürchten oder wird das fallen gelassen ? Steht das dann in meinen führun
3 Antworten
In vielen Bundesländern ist der Besitz von bis zu 1 Gr. Speed nicht Strafbar ,da es ausgelegt werden kann "Für den Privatgebrauch".Setzt aber auch voraus das die Person dann das 18te Lebensjahr erreicht hat oder darüber ist. Alles Darüber ist ein klarer Verstoß gegen das Betäubungsmittel Gesetz sollte man von der Polizei durch Kontrolle "Erwischt" worden sein ,so ist das nicht Tragisch ,man muss nur Überzeugend und mit ruhiger Stimme ,Langsamen Reaktionen (keine Hektisch fuchtelnde Bewegungen) das dem Polizisten entsprechend Erklären.
Leider nein die Festlegung der Menge ist Gesetzlich festgelegt. Alles bis 1 Gr. ist Straffrei da diese Menge durchaus in der Szene als "Eigenbedarf " angesehen wird und selbst ein Streifall vor Gericht deswegen zu eröffnen würde die Kosten nicht decken.
Es gibt auch dazu genug Präzedenzfälle deren Aktennummer bei den Gerichten liegen. Wer nen guten RA hat kann dort auch Akten Einsicht darüber bekommen (wen es Interessiert) sofern die Fälle Öffentlich zugänglich sind.
0,4 g? Das ist ja höchstens eine Line, das ist Eigenbedarf.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass da noch irgendwas kommt an Post.
lg Lilo
In 4 Wochen zum Friseur und Haare ab. Nicht mehr konsumieren! Sonst ist der Führerschein bald weg. Könnte ein ärztliches Gutachten angefordert werden.
Selbst 1mg sind strafbar. Wird oft nur nicht verfolgt die geringe Menge