Wann verfällt Recht auf Anzeige?

8 Antworten

Die reitest hier immer auf der ANZEIGE rum!

Eine ANZEIGE ist der Umstand, dass JEMAND die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis setzt, dass eine strafbare Handlung erfolgt ist.

BEI DIR muss da gar nichts ankommen. Es muss auch niemand mehr etwas anzeigen, denn sie wissen es längst und das Verfahren LÄUFT.

Du solltest nicht so großmaulig sein und Hinweise wie "Frage gescheit lesen" lassen, denn du bist hier derjenige, der aufgrund null Ahnung und auch nichts versteht.

Gruß S.

Ohmanichtrottel 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 16:19

Doch sowas schreibe ich so lange bis ich eine Antwort auf meine zwei Fragen habe, du hast es anscheinend selber auch nicht verstanden es geht um (wenn ja...., wenn nein....) siehe oben

Schlaumeier wenn ichs so viel besser wüsste würde ich ja wohl kaum fragen, einfach darauf eingehen was in den zwei letzten Fragen steht....kann ja wohl nicht so schwer sein

Sirius66  24.09.2018, 16:31
@Ohmanichtrottel

Du musst nicht angezeigt werden.

Du wurdest bereits vernommen.

Verfahren läuft.

Handy gibt's zurück, wenn es abgeschlossen ist.

Fertig.

Geht nur in deine Kifferbirne nicht rein.

Ohmanichtrottel 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 19:18
@Sirius66

Hast die Frage immernoch nicht verstanden Herr Experte oder du verstehst nicht was "Wenn ...eintrifft dann...." Szenarien sind, suchs dir aus

Sirius66  24.09.2018, 19:48
@Ohmanichtrottel

Du bist hier der Depp. Das ist eindeutig. Schönes Verfahren noch ....

Und glaub nicht weiter dran, aus dem Schneider zu sein, weil du meinst, die Deppen sitzen bei der Polizei und haben a) die Frist für eine Anzeige versäumt und b) auch noch vergessen, für Bescheid zu sagen.

Ohmanichtrottel 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 20:00
@Sirius66

Ach Sirius, kannst ja nicht mal darauf eingehen was ich dir antworte. Bitte nerv mich nicht weiter mit deinem vollkommen daneben geschossenem Gelaber. Wirkst wie ein richtig hochnäsiger pensionierter Bulle der frustriert ist nix besseres mehr zutun zuhaben als nicht nur selber Antworten zu schreiben sondern jede einzelne Antwort einer Frage auch noch kommentieren zumüssen.

Sirius66  24.09.2018, 20:47
@Ohmanichtrottel

Und du liegst wieder vollkommen und komplett daneben.

Ich habe Recht und du weißt das. Es passt dir nur nicht.

BVBDortmund  26.09.2018, 09:24
@Sirius66

Als pensionierter Polizist machst Du einen guten Eindruck.

Es ist ja nicht so, dass Außenstehende besser wissen, was dort in der Ermittungsakte steht. Die ermittelnden Polizeibeamten werden auch dem Fragesteller nichts offenbaren, was Ermittlungsziele gefährden könnte.

Offensichtlich macht der Fragesteller hier ein FrageAntwortspiel, um Vorgehensweisen aufzuschlüsseln. Ob dem das hilft, bezweifele ich mal, weil, wenn der schon erheblich über viele Jahre ein Drogenabhängigkeit hat,

kann dem gar nicht durch das FrageAntwortspiel geholfen werden.

Der, der als Antwortender eine hilfreiche Antwort bescheinigt bekommt, bekommt dies als GF Punktejäger.

Wie weit wollen wir uns hier von gf entfernen?

Sirius66  26.09.2018, 11:56
@BVBDortmund

Hä? Wer ist denn hier pensionierter PVB?

Nein, das stimmt nicht. Ganz und gar nicht.

1. Verwechselst du hier offenbar Anzeige und Strafantrag. eine anzeige ist eine Bekanntmachung einer Straftat gegenüber einer zuständigen Behörde. Diese Anzeige ist ERFOLGT! Die Polizei hat Wind von deinen Drogen bekommen und sie gesehen, damit wurde das angezeigt. Ein Strafantrag wird in Folge einer Anzeige gemacht. Oder auch nicht.

2: Den Begriff "Recht auf Anzeige" gibt es im Recht nicht.

3: Reguläre Frist zur Verjährung bei Strafverfolgung im Strafrecht bei einfachen Strftaten, wie bei dir, beträgt 3 JAHRE. Deine 6 Monate gehören zu den Ordnungswidrigkeiten, zb Verfolgung eines Verkehrsverstoßes.

Dein Handy bekommst du zurück, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Nicht früher, und das kannst du auch nicht beschleunigen.

Ein derartiges Ermittlungsverfahren kann schon mal eine ganze Weile dauern, auch weit üer die 6 Monate hinaus.

Ob hier ein Strafverfahren eingeleitet wird, hängt auch davon ab, ob auch die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, die Menge an Gras sein "geringfügig". Was bie 20 Gramm eher unwahrscheinlich ist, das ist schon ein wenig über "Eigenbedarf", und auch auf dein Alter, und auf das Bundesland, in dem du du lebst. Die Grenze zu "Geringfügig" liegt in Bayern (6 Gramm ) zb deutlich unter der in NRW..(10 Gramm) oder berlin (10 - 15 Gramm). Aber ÜBERALL unter deinen 20 Gramm.

Hier kommt §31a BtMG zur Anwendung (Absehen von Verfolgung) zum Tragen.

Aber nicht bei dir.

Je länger das dauert, umso gründlicher wird geprüft. Und je teurer kann das für dich werden.

Sie können ein Strafverfahren gegen Dich einleiten, dazu haben sie ein Recht.

Die Frage ist eher, warum Du glaubst, dass es verfällt, wenn Du wegen der Menge kein Eigenbedarf (6g - 10g je nach Bundesland) hattest.

Und der Umstand, dass es auch Drogenhandel gibt, spricht Dich nicht frei. Weisen sie es nach, das Du größere Mengen verkauft hast, dann bist Du sowieso fällig. Sie haben Dein Handy, wo möglicherweise alle Deine Kunden in Verbindung gebracht werden können.

Ich will aber nicht schwarzmalen, weil ich nichts konkretes über Deinen Fall weis.

Strafverfahren werden häufig eingestellt, wenn sie lange dauern, machmal gibt es ein Strafbefehl mit Angebot einer Geldstrafe, das kannst Du annehmen.

Für den Fall, dass Dein Verfahren über 3 Monate dauert, steigen Deine Chancen, dass das Verfahren gegen Dich eingestellt wird. 6 Monate wartest Du schon?

Leg Dich mal ganz entspannt zurück.

Ohmanichtrottel 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 19:25

Habe da so ein Gefühl weil ich den Zivi kenne der mich erwischt hat und mich schon vor längerer Zeit darauf angesprochen hat und es auch "komisch" fand dass ich noch nix nach Hause bekommen habe. Wurde seit einer gewissen Zeit wegen eines gewissen Vorfalls observiert und bei der Festnahme hat er mir oft genug und deutlich ausgedrückt, dass ihn das Gras garnicht interessiert und er nur das Weiße finden möchte...

BVBDortmund  24.09.2018, 19:35
@Ohmanichtrottel

KA, Was Du für Gefühle hast, wenn Du gerade nicht bei der Polizei arbeitest.

Kein Mensch interessiert das was Du schreibst, Dir kann keiner helfen, weil Du falsch bist !

Ohmanichtrottel 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 19:55
@BVBDortmund

Habe nur deine! Frage beantwortet ;)

Recht auf Anzeige?

Gibt es nicht.

einer geringen Menge (20g) Marihuana 

Ist das deine Einschätzung? Wie kommst du darauf, dass das eine geringe Menge ist?

Nun habe ich gehört, dass man 6 Monate nach Ereignis keine Anzeige wegen dieser Sache bekommen kann.

Erstens sind die 6 Monate falsch, und zweitens braucht es keine Anzeige. Die Polizei hat den Straftatbestand doch schon aufgenommen, die Ermittlungen laufen.

der beste Weg mein Handy zurückzubekommen

Vielleicht bekommst du das gar nicht zurück.

wann verfällt das Recht eine Anzeige zuerstatten?

Fehlerhafte Frage. Es gibt kein Recht, eine Anzeige zu erstatten, und in diesem Falle braucht die Straftat auch niemand anzeigen. Die Polizei hat direkt Kenntnis erlangt und ermittelt nun gegen dich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ohmanichtrottel 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 19:27

Es gibt geringe Mengen und nicht geringe Mengen und alles ab 100g (Bei Marihuana) gehört zu den nicht geringen Mengen

wiki01  25.09.2018, 07:19
@Ohmanichtrottel

Letztendlich kommt es auf den Wirkstoffgehalt an. Und das möchte ich bezweifeln, dass du den kennst. Mir sind selbstverständlich die Unterschiede zwischen geringer und nicht mehr geringer Menge bekannt.

Ist nicht ganz richtig.

Ich wurde vor wenigen Monaten mit einer geringen Menge (20g) Marihuana erwischt .....

....und dabei wurde ein Strafverfahren eröffnet. Das läuft bereits und dauert auchs eine Zeit, das kann mal locker ein Jahr gehen oder eineinhalb, bis sich da was tut.

Hierbei gilt die Verjährungsfrist der jeweiligen STraftat, das bedeutet 5 Jahre im Falle von BTM Delikten.

Innerhalb dieser Zeit kann man immer kommen und verfolgen.

wie wäre der beste Weg mein Handy zurückzubekommen

In 5 Jahren mal nachfragen, ob man es noch braucht in der Sache.