Was passiert wenn man mit Marihuana erwischt wird?

7 Antworten

Einen schönen Gruß an Euren Lehrer: Die Idioten sterben nicht aus.

1 g Marihuana ist eine "geringe Menge". Bei Wikipedia kann man - hoffentlich auch Euer Lehrer - nachlesen:

Geringe Menge

Die verhängten Strafen für illegalen Drogenbesitz variieren in Abhängigkeit von der Substanz, den Umständen, der Menge, dem Tatort und der Beurteilung eines Vorfalles vom zuständigen Richter und Staatsanwalt. In fast allen europäischen Ländern führt der Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf gewöhnlich zwar zur Anzeige, jedoch nicht zur Anklage. Da in Deutschland das Legalitätsprinzip gilt, ist die Polizei verpflichtet, jeden bekannten Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Anzeige zu bringen, wobei der Staatsanwalt die Möglichkeit hat, ein Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen (§ 153 StPO), wenn es sich nur um eine geringe Menge handelt (§ 29 (5) BtmG). Als Richtwert für eine geringe Menge Cannabis gilt in allen deutschen Bundesländern mit Ausnahme von Niedersachsen, Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg eine Obergrenze von sechs Gramm. In Baden-Württemberg entspricht eine geringe Menge drei Konsumeinheiten, wobei es keine Verordnung gibt, die den Umfang einer Konsumeinheit definiert. Der Umfang von drei Konsumeinheiten reicht dabei in der Praxis von weniger als einem Gramm bis hin zu Mengen, die in keinem anderen Bundesland mehr als geringe Menge toleriert werden, wodurch die baden-württembergische Praxis häufig als juristische Willkür-Verordnung kritisiert wird. In den anderen drei genannten Bundesländern gilt eine Obergrenze von 15g Cannabis.

Im Falle eines Besitzes von anderen illegalen Drogen kommt es im Regelfall ebenfalls zu keiner Anklage, wenn lediglich ein Besitz in geringer Menge zum Eigenbedarf vorliegt. Dabei wird der Umfang einer geringen Menge jedoch viel niedriger angesehen. Bei Betäubungsmitteln in Tablettenform wird i.d.R. eine Tablette als Obergrenze für einen Eigenbedarf angesehen. Liegt ein Besitz von Substanzen vor, deren Besitz durch das Betäubungsmittelgesetz eingeschränkt ist, jedoch auf dem illegalen Drogenmarkt kaum eine Rolle spielen, wird in der Regel von Richtern und Staatsanwälten großzügiger verfahren.

Die Obergrenzen für geringe Mengen sind ausschließlich als Richtwerte zur Beurteilung von Delikten gedacht. Sprechen andere Indizien dafür oder dagegen, dass ein Drogenbesitz dem Eigenbedarf dient, so darf ein Staatsanwalt oder Richter von den Richtwerten auch abweichen. Es besteht ebenso wenig ein Anspruch darauf, dass ein Verfahren im Falle eines Drogenbesitzes unterhalb der genannten Richtmenge eingestellt wird, als auch die Verpflichtung dazu, Delikte aufgrund von Drogenbesitz über diesen Obergrenzen sanktionieren zu müssen. Ist ein Staatsanwalt nicht bereit, ein Verfahren einzustellen, so hat der Richter bei der Hauptverhandlung die Möglichkeit, dies nachzuholen. Delikte wegen Drogenbesitz in geringen Mengen werden in der Regel nicht eingestellt, wenn diese von besonderer Härte sind (z.B. wenn Drogen in die Hände von Kleinkindern gelangen konnten) oder geeignet sind, um ein öffentliches Ärgernis zu erregen (z.B. vorhergegangener Drogenkonsum auf dem Schulhof, in Justizvollzugsanstalten oder auf Massenveranstaltungen). Handelt es sich bei den beschuldigten Personen um Menschen mit einer besonderen sozialen Verantwortung (z.B. Lehrer, Sozialarbeiter, Polizisten, Ärzte), so ist die Bereitschaft seitens der Staatsanwälte und Richter geringer, ein Verfahren bedingungslos einzustellen. In Österreich kann ebenfalls von einer Anklage abgesehen werden, wenn ein Drogenbesitz lediglich zum Eigenbedarf vorliegt. Die Beurteilung, ob ein Drogenbesitz für den Eigenbedarf oder einen versuchten Handel vorliegt richtet sich dabei nach weiteren Faktoren als nur der Menge alleine. Dadurch gibt es vereinzelt Fälle, bei denen es auch nach einem Besitz von größeren Mengen zu einer bedingungslosen Einstellung des Verfahrens gekommen ist.

Ich war vor kurzem in dieser Situation und wurde mit 1g erwischt Die polizei hat mich nichtmal richtig verhört Meine Eltern wurden kontaktiert und es wird ein Jugendsachbearbeiter verständigt Im schlimmsten Fall muss man ein par sozialstunden machen Wozu es bei mir nie kam da ich kooperativ war es eine sogenannte "geringe Menge " war Am Steuer ist das wieder eine andere Sache Wobei auch hier viele Faktoren wie vorherige Zusammenstöße mit dem Gesetz Aber mit Pech wird einem der Führerschein aberkannt und man wird für Neuerwerbe vorübergehend gesperrt Dafür muss aber Konsum nachgewiesenwerden und nich Besitz Der Urintest ist freiwillig d.h.: die Polizei kann dich nicht zwingen zu pissen aber ein ablehnen wird natürlich gegen dich gewertet Hier besteht nun der "dringende Verdacht auf Konsum " und die Polizei kann erwirken dass du entweder einen Bluttest oder einen Urintest machen musst beim einen geht es um kurzfristigen Konsum und beim anderen um langfristigen Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen

Du/Ihr kommst wegen Marihuana nicht ins Gefängnis. Es ist so , wie du es bereits beschrieben hast: Anzeige wird fallengelassen. Ist schon etlichen Bekannten passiert. Ein Kumpel ist unter THC-"Einfluss" Moped gefahren und wurde dann von der Polizei erstmal mitgenommen.. jedoch auch fallen gelassen. Also besser nichts fahren, aber an sich ist es kein großes Verbrechen :)

Alex1287  13.11.2011, 12:40

an sich ist es kein großes Verbrechen???

falls du einen Führerschein hast und Cannabisprodukte konsumierst solltest du schnellstens eins von beiden sein lassen oder deinen Führerschein abgeben....

Schon allein die Tatsache diesen Gedanken zu haben unter diesem Einfluss ein Fahrzeug zu führen, finde ich geht gegen jeden menschlichen Verstand und vor allem gegen jede Moral.

Absolut kein Verantwortungsbewusstsein zeigt das........

svenidi  13.02.2012, 18:28
@Alex1287

es gibt viele langzeit (nicht dauerkiffer) die im bekifften zustand auch Auto fahren können.

1g ist harmlos, da wird wegen "geringer menge" vermutlich nichts passieren ...

ich würde aber niemals autofahren, wegen reaktionszeit und so ;)

Dein Lehrer ist nicht kompetent genug, es ist nicht richtig falsche Information zu verbreiten  und  angst  machen statt aufzuklären.