wird wegen Marihuana besitzt der Mofa Führerschein entzogen
Ich und mein Kumpel (Beide 15) wurden von der Polizei mit ca. 3.1 Gramm Marihuana erwischt und beim konsumieren. Bei der Aussage heute meinte die Polizistin das es möglich wäre das mein Führerschein eingezogen werden kann( Mofa Prüfbescheinigung ). Ich wollte mal wissen ob ihr bereits eigene Erfahrung damit hattet und ob bei euch auch der Führerschein eingezogen wurde oder ob es nur eine Mahnung oder ähnliches gab.
Danke im voraus für eure antworten.
5 Antworten
Hallo
es kann dir verboten werden ein Mofa zu fahren und die Prüfbescheinigung kann beschlagnahmt werden.
aber das ist dein kleinstes Problem, wenn du eine richtige Fahrerlaubnis irgendwann einmal beantragst (da reicht auch schon der AM-Führerschein) wird ein äG angeordnet
oder sogar, wenn der Konsum nachgewiesen wurde, gleich eine MPU
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert
schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...
es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.
Die Prüfbescheinigung ist eine Bescheinigung, dass Du zum Prüfungszeitpunkt die Regeln kanntest.
Diese ist NICHT entziehbar.
Allerdings wird bei Personen, die Drogen konsumieren, in der Regel ein Fahrverbot verhängt, weil die charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs offensichtlich nicht gegeben ist.
Ein solches Fahrverbot kann sich auch auf ein Fahrrad erstrecken.
Gut, dass das aufgefallen ist.
Die Allgemeinheit wird dankbar sein, dass Menschen wie Du nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Die Pest Bescheinigung wird nicht eingezogen. Weil es keine Fahrerlaubnis ist wie der Führerschein. Es kann aber das Fahren von Kfz / Mofa untersagt werden.
Hier ein guter Artikel wie das bei den "Großen" gehandhabt wird, die schon Auto fahren dürfen: http://www.gruene-hilfe.de/2012/12/13/cannabis-und-fuhrerschein-1-nach-der-polizeikontrolle/
Mit 15 ? .. ai ai ai Echt schlimm mit euch