Mit 16 Fahrschulvertrag abschließen?
Hallo,
Ich habe 2 Wochen vor meinen 17 Geburtstag einen Fahrschulvertrag abgeschlossen (ich habe bei den Feld Fahrschüler unterschrieben) dazu habe ich einr Einverständnis Erklärung mitbekommen die meine Eltern unterschreiben mussten.Es sind circa 600 Euro bei der Fahrschule noch offen (1.100 bereits gezahlt).Leider gab es einige Vorfälle bei der Fahrschule (2x Praktische Prüfung gefallen)so das ich unmöglich bei der Fahrschule weiter fahren kann und Wechseln muss bzw. Möchte
Also muss ich die 600 Euro zahlen obwohl der Vertrag ja nicht gültig ist (da ich erst 17).Die Einverständnis Erklärung habe ich nie abgegeben.Meine Eltern haben nie etwas unterschrieben.
5 Antworten
Also für die Fahrstunden, die der Lehrer dir gegeben hat, sowie Theoriestunden und Prüfungsgebühren musst du auf jeden Fall zahlen. Die Stunden werden dir ja vil in der neuen Fahrschule angerechnet und sparen dir da Kosten (da kenn ich mich nicht so aus)
Aber irgendwas haben deine Eltern bestimmt unterschrieben, weil der Fahrlehrer dir doch keine Unterrichtsstunden gibt wenn nicht gewährleistet wird, dass er am Ende auch Geld bekommt.
Ich glaub ab 14 ist man aber teilweise "mündig". Weil sonst dürftest du im Geschäft ja auch nichts kaufen.
Es lässt sich bestimmt anfechten, weil es sich schon um eine große Summe handelt.
Ich will zwar nicht so aus der Ferne urteilen aber hattet ihr solche Probleme miteinander, dass du das deinem Fahrlehrer nicht gönnst? Der muss auch davon leben und dass ein Führerschein nicht günstig ist, das sollte man schon wissen, wobei du mit gesamt 1700€ ziemlich billig wegkommst
Nein meine Eltern haben nix unterschrieben
Der Vertrag ist gültig, weil du unterschrieben hast. Du musst den offenen Betrag zahlen!
Die Fahrschule hätte sie wohl kaum genommen, wenn sie keine Einverständniserklärung abgegeben hätte, daher wird die Frageerstellerin wohl flunkern ;-)
Nein die wurde mir mit nach Hause gegeben und die haben nie danach nachgefragt! Ändert sich jetzt die Rechtslage?
Selbstverständlich mußt du zahlen, da du die Leistung ja auch erhalten hast, bzw. die Fahrschule hat die Leistung erbracht. Wenn du durch die Prüfung fällst, gibt es keine Geld-zurück-Garantie. Das steht auch im Kleingedruckten.
Armselig, sich vor rechtmäßigen Geldforderungen mittelständischer Unternehmen drücken zu wollen unter zweifelhaften Ausreden.
Das ist dann ein Fall für einen Anwalt.
Es kann sein, dass deine Eltern nichts unterschrieben haben. Aber trotzdem hast du selbst unterschrieben und auch Leistungen von der Fahrschule freiwillig angenommen. Dadurch, dass du auch noch Prüfungen über deine jetzige Fahrschule abgelegt hast (auch wenn ohne Erfolg) gibt es ja "viel mehr Zeugen" (TÜV, Führerscheinstelle, Prüfer), die bestätigen können, dass du Leistungen von deiner Fahrschule bezogen hast.
Außerdem, darfst du nicht vergessen: da du 17 bist gehe ich davon aus, dass du B17 machst. Da haben deine Eltern bestimmt die Anhänge des roten Prüfauftrags unterschrieben, bevor du diese beim Bürgerdienst oder bei der Führerscheinstelle abgegeben hast. Sonst hättest du nämlich keine Prüfung ablegen dürfen.
Ich würde dir raten, das Geld zu zahlen und ein Nachweis über die ganzen Leistungen die du erhalten hast mitzunehmen, sodass die neue Fahrschule einen Überblick hat, von dem was du bis jetzt gemacht hast/kannst.
Dadurch sparst du auch bestimmt kosten.
Nein, der Vertrag ist schwebend unwirksam, da der Fragesteller minderjährig ist.