kann ich ein bankkonto eröffnen mit 17 ohne einverständnis der eltern ?
4 Antworten
Selbstverständlich können Jugendliche ein Girokonto eröffnen auch ohne
Einwilligung der Eltern. ABER es ist dann ein spezielles Guthabenkonto,
also ohne Dispo(sitionskredit), Kreditkarte, Kontoführungsgebühren usw.
Kurzum ein Konto, welches für den Jugendlichen keinerlei Nachteile hat.
Der Jugendliche bekommt eine Check-Karte mit der er am Geldautomaten
über Bargeld verfügen kann (maximal soviel wie das Guthaben her gibt)
und er kann am bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen) teilnehmen
(auch hier nur im Rahmen des Guthabens)
Konto kein Nachteil ? Mit der Bankkarte kann man im Geschäft bezahlen, wenn man mit Unterschrift zahlt prüft das Geschäft nicht dein Kontoguthaben. D.h. das Konto würde ins Minus gehen oder die geben die Lastschrift zurück und du hast Mahnungen an der Backe, na wenn das kein Nachteil ist.
Mit dem Geldgeschenk von der Bank darf der Sprössling das Sparbuch
allerdings nicht selbstständig eröffnen.
Auch die Einrichtung einesGirokontos ist für ihn wegen der rechtlichen Nachteile nicht im
Alleingang möglich.
Kinder
unter sieben Jahren können überhaupt keine Verträge wirksam
abschließen. Damit sollen sie vor Nachteilen geschützt werden, die sie
aufgrund mangelnder Erfahrung oder Verständigkeit erleiden können. Wer
zwischen sieben und 17 Jahren alt ist, ist bereits beschränkt
geschäftsfähig und kann sich u.a. vertraglich binden, wenn:
die Eltern und ggf. das Vormundschaftsgericht in den Vertragsschluss eingewilligt haben oder
das Rechtsgeschäft unter den "Taschengeldparagrafen" fällt oder
der Vertrag für den Minderjährigen nur rechtliche Vorteile bringtoder
er in einem von den Eltern genehmigten Arbeitsverhältnis steht und das Rechtsgeschäft sich darauf bezieht.
Und du magst es nicht glauben, aber solche Konten gibt es!!
Du magst es nicht glauben, ABER es gibt Bankkarten, wo beim Bezahlen der Kontostand geprüft wird, z.B. beim Lion-account bei der ING Bank in Belgien. Zudem ist dieses Konto komplett kostenlos. Ich wette, solch ein Konto gibt es in Deutschland ebenfalls.
In der Regel nicht, aber...wenn du in der Ausbildung bsit, darfst du das ohne Zustimmung der Eltern machen. Ein Ausbildungskonto gehört wie eine Monatskarte oder ein Sicherheitshelm heute zum Berufsleben, daher ist da ein explizite Zustimmung nicht erforderlich.
Es gibt immer eine Bank, die das macht. KundenWerbung. ...
Ja , allerdings dürfen dann über das Konto auch nur Zahlungen bzgl. ihrer Tätigkeit laufen und keine anderen. Das auseinanderzuhalten ist für die Bank zu schwer und deshalb machen es viele nicht.
Nein, denn Du bist nur bedingt geschäftsfähig.
Ein Erziehungsberechtigter muss zustimmen und das für Dich machen.
Nein, denn Du bist nur bedingt geschäftsfähig.
Das stimmt.
Ein Erziehungsberechtigter muss zustimmen und das für Dich machen.
Das stimmt nicht.
Selbstverständlich können Jugendliche ein Girokonto eröffnen auch ohne Einwilligung der Eltern. ABER es ist dann ein spezielles Guthabenkonto, also ohne Dispo(sitionskredit), Kreditkarte, Kontoführungsgebühren usw. Kurzum ein Konto, welches für den Jugendlichen keinerlei Nachteile hat. Der Jugendliche bekommt eine Check-Karte mit der er am Geldautomaten über Bargeld verfügen kann (maximal soviel wie das Guthaben her gibt) und er kann am bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen) teilnehmen (auch hier nur im Rahmen des Guthabens).
Immernoch nein.
Ups, da war wohl die Bank, bei der ich arbeitete und die immer Zustimmung der Eltern auch für Guthabenkonten-Eröffnung wollte, total ewig gestrig.
Und die hier lügen auch:
https://www.verbraucherzentrale.de/bankgeschaefte-minderjaehrig
Eltern müssen fast immer zustimmenMit dem Geldgeschenk von der Bank darf der Sprössling das Sparbuch
allerdings nicht selbstständig eröffnen. Auch die Einrichtung eines
Girokontos ist für ihn wegen der rechtlichen Nachteile nicht im
Alleingang möglich.
Ne kannst du nicht
Doch.
Selbstverständlich können Jugendliche ein Girokonto eröffnen auch ohne
Einwilligung der Eltern. ABER es ist dann ein spezielles Guthabenkonto,
also ohne Dispo(sitionskredit), Kreditkarte, Kontoführungsgebühren usw.
Kurzum ein Konto, welches für den Jugendlichen keinerlei Nachteile hat.
Der Jugendliche bekommt eine Check-Karte mit der er am Geldautomaten
über Bargeld verfügen kann (maximal soviel wie das Guthaben her gibt)
und er kann am bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen) teilnehmen
(auch hier nur im Rahmen des Guthabens).
https://www.verbraucherzentrale.de/bankgeschaefte-minderjaehrig
Eltern müssen fast immer zustimmenMit dem Geldgeschenk von der Bank darf der Sprössling das Sparbuch
allerdings nicht selbstständig eröffnen.
Auch die Einrichtung einesGirokontos ist für ihn wegen der rechtlichen Nachteile nicht im
Alleingang möglich.
Nein das ist rechtlich nicht zulässig. Ein Konto ist immer mit Nachteilen verbunden denn auch ein Geldgeschenk kann einen rechtlichen Nachteil haben, oder gibst du das nicht aus ?
Bei Verträgen mit Minderjährigen braucht man zwingend die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Das wird kaum eine Bank einfach nicht beachten.