Mit 16 "erwachsen" Deutsche Bahn

12 Antworten

Natürlich bist du "schwarz" gefahren. Du bist ohne FÜR DICH gültige Fahrkarte gefahren, nur das zählt.

Unwissenheit schützt auch nicht vor Strafe, jeder muss sich selbst informieren.

Ab dem 15. Geburtstag musst du den vollen Preis zahlen, dass wusstest du aber auch. Ich denke mal, dass du dein Ticket am Automaten gezogen hast, dort steht nämlich (unter der Option für das Kinderticket) für reisende bis 15 Jahren.

Am Schalter hätte man dich darauf hingewiesen.

Unter Schwarzfahren versteht man das Fahren ohne gültige Fahrkarte, das Fahren ohne gültige Fahrkarte ist eine Straftat und wird selbstverständlich zur Anzeige gebracht. Ein Kinderticket ist für Jugendliche ab 15 Jahren ungültig, dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob du Schüler bist oder nicht.

Aber ich bin doch nicht schwarzgefahren!! Ich habe ein Ticket gezogen, wenn man schwarz fährt, zieht man gar kein Ticket!

Ein Kinderticket bzw. die PReisklasse Kind gilt bis 14 Jahre. Du bist 16. Somit war das Ticket ungültig. Folglich bist Du schwarz gefahren.

Komm nicht mit der Ausrede "Warum schrieben die das nicht hin" oder "Bisher hat kein Konrolleuretwas" gesagt. Auf den Automaten der Deutschen Bahn und der Verkersgesellschaften/-unternehmen/Nahverkehrsverbünde steht normalerweise deutlich, daß man bis 14 Kind ist. Man hat ds Alter ja nicht 100% auf der Stirn gedruckt. Bisher hatte einfach keiner Zweifel, daß du 15 oder älter bist.

Bei der Bahn steht auch das dass was mit Kulanz zu tun hat. Der hatte wohl keine! Aber warum?

Warum sollte er. Anscheinend hast Du geflissenlich die Tatsache ignoriert, daß man ab 15 ein "Erwachsenticket" braucht.

Und warum, wenn man eine bahnkarte bei der Schule beantragt ist die dann für Schüler und kostet wie Kind?

Die Zeit-Fahrkarten heißen normalerweise ja auch z.b. Monatskarten für Schüler, Ausbildung, und nicht Kinderkarten. Ansonsten gibt es noch "allgemeine" Fahrkarten die gelten für den rest.

Guggsch hier: http://www.bahn.de/p/view/home/agb/befoerderungsbedingungen/befoerderungsbedingungen.shtml

Beförderungsbedingungen:

3.7 Kinder 3.7.1 Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. 3.7.2 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden in Begleitung zumindest eines eigenen Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner oder des Vormundes unentgeltlich befördert, wenn von diesen Fahrkarten zum Normalpreis mit/ohne BahnCard-Rabatt oder Sparpreis mit/ohne BahnCard 25-Rabatt (Nr. 3.3) erworben und die Zahl der Kinder beim Kauf in der Fahrkarte des begleitenden Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner nach Nr. 2.1.2 – ausgenommen im Zug - eingetragen werden. Beim Erwerb einer Fahrkarte zum Sparpreis muss für die unentgeltlich mitreisenden Kinder ebenfalls ein Kontingent in der gleichen Preisstufe verfügbar sein.

Wenn du das mal recht bedenkst, kommt es nicht aufs Alter an, sondern auf den Platzverbrauch. Von dem her müsstest Du ganz bezahlen, sobald Du einen ganzen sitzplatz beanspruchst.

faktisch gibt es nichts anderes als zu zahlen! Denn du bist im Unrecht, und mit dem Erwerb der Fahrkarte hast du mit der DB einen Beförderungsvertrag abgeschossen, dessen Bedingungen intergrierender Bestandteil sind.

Die Bedingungen sind öffentlich und nachlesbar, und wahrscheinlich sogar in Sehweite des Automaten angeschlagen.

guru61  05.01.2015, 12:40

Hier stehts noch ganz genau:

3.7.4 Kinder ohne eine Begleitung nach den Nummern 3.7.2 oder 3.7.3 (alleinreisende Kinder) werden zum halben Fahrpreis (Normalpreis mit/ohne BahnCard-Rabatt oder Sparpreis(mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) (Nr. 3.3) befördert (Kinderermäßigung).

Die Bahn kann meiner Kenntnis nach wie jedes andere Unternehmen auch für jeden ihrer Dienste, an Unterschiedliche Altersgruppen verschiedene Preise stellen, auch für verschiedene Beschäftigungsarten, prinzipiell fahren Schüler, Lehrlinge, Studenten, Kinder, Pensionisten und Bahnangestellte günstiger als andere muss aber nicht so sein.

Wenn aber am Automaten nicht aufgeführt wird wie lang man mit Kinderticket fahren kann, kann man davon ausgehen das es bis 18 gilt.

Ich bin zwar des längeren nicht mehr Bahn gefahren aber ich bin mir ziemlich sicher, das bei den Ticketautomaten der ÖBB (Österreich) das Kinderticket als 2-14 oder so deklariert ist, wie das bei der DB so ist kann ich leider nicht beurteilen.

Aber sollte das nicht deklariert sein musst du weder die Strafe zahlen, noch bei einer Anzeige mit Ahndung rechnen.

stelliilein 
Beitragsersteller
 05.01.2015, 02:24

Doch Stande es, aber unsere Lehrer hatten uns das auch gesagt und in der Vergangenheit haben die Kontrolleure auch nichts gesagt. Ne also ich fahr erstmal nicht mit der Bahn.

RoyalZero  05.01.2015, 02:33
@stelliilein

Wenn am Automaten steht dass das Kinderticket nur für reisende bis 15 Jahren gilt, dann wird das wohl stimmen, oder?

Dein Lehrer erzählt Stuss. Und da du in der Vergangenheit wohl des Öfteren mit ungültiger Fahrkarte gefahren bist, kannst du froh sein dass gegen dich keine Ermittlungen eingeleitet werden, denn dann wären die Kosten weitaus höher, als die jetzigen.

Das Geld müsst ihr zahlen, der Einspruch wird von der deutschen Bahn kaum anerkannt werden.

GSteve95  05.01.2015, 02:36
@stelliilein

Nicht falsch verstehen aber wenn dein Lehrer sagt du bekommst eine neue S-Klasse für 30 Tausend Euro heißt das noch lange nicht das der Mercedes Händler dir tatsächlich um den Preis eine S-Klasse verkauft. Wenn es also klar deklariert ist, dann bist du sehr wohl Schwarzgefahren und die Bahn hat ein Recht auf die Entschädigung.

AnneSommer  08.01.2015, 21:31
@RoyalZero

Wenn er/ die Lehrer es so erzählt haben. Woran Ich so meine Zweifel habe.

AnneSommer  08.01.2015, 21:36
@stelliilein
Doch Stande es, aber unsere Lehrer hatten uns das auch gesagt

Letzteres wage ich (stark) zu bezweifeln. Und bei erstens gibt Du ja zu bewußt das falsche Ticket gezogen zu haben

in der Vergangenheit haben die Kontrolleure auch nichts gesagt.

Da hast du einfach Glück gehabt, daß Sie dich nicht älter geschätzt haben, als 14. Vielleicht solltest Du fron mal froh sein, daß es bis dahin gut gegangen ist., anstatten Ausreden für deinen eigenen Fehler zu suchen.

GSteve95  05.01.2015, 02:20

Was ich vergessen habe, du solltest es halt nicht wiederholen weil beim zweiten mal weißt du es bereits und das macht dann einen großen Unterschied, denn in einem Fall wie diesen schützt dich deine Unwissenheit vor der Strafe, da es sich um unklare Angebotsdeklaration der Bahn handelt, sollte das Kinderticket keine konkrete Altersangabe haben.

RoyalZero  05.01.2015, 02:24
@GSteve95

Das ist am Automaten sowie am Schalter selber (dort steht in der Regel ein Schild mit den Bedingungen) klar deklariert. Da die Automaten bundesweit einheitlich sind, gibt es keine Unterschiede, wenn der Fragesteller also im Anschluss behauptet "Bei uns war dass nicht" ist dass klar gelogen.

GSteve95  05.01.2015, 02:39
@RoyalZero

Danke für den Hinweiß, kann mich leider nicht selbst vergewissern wie es bei der Deutschen Bahn aussieht die 1000 Kilometer währen mir zu weit ;)