Bahn fährt versehentlich durch, Kind zieht Notbremse was jetzt?
Mein kleiner Bruder hat letztens die Notbremse gezogen weil der Zug versehentlich durchgefahren ist
Der Zug kam mit der letzten Tür am Bahnsteigende zu stehen wir sind da raus und die Sicherheit hat uns eingesackt jetzt wollen diese Säcke doch tatsächlich von einem 9 Jährigen Geld
Hallo er ist noch ein kleines Kind und die haben den Fehler gemacht was kann man da tun ?
17 Antworten
Ein unter 14- jähriger ist noch nicht strafmündig, da wird es wohl nicht viel zu holen geben. Was ich machen würde: Einen diplomatischen Brief an das Eisenbahnverkehrsunternehmen, dass man das ziehen der Notbremse durch den kleinen Jungen nicht so schnell verhindern konnte, da die Aufsichtspersonen nicht in der Lage waren so schnell einzugreifen.
Kein Unternehmen wird sich auf einen langen Rechtsstreit einlassen, da dieser sehr viel Geld kosten kann, was aber in diesem Fall allein auf Grund des Alters des Beschuldigten für das Unternehmen eine böse Kostenfalle werden könnte. Da solche Verfahren gegen unter 14-jährige generell eingestellt werden, wird auch kein Geld rauszuholen sein, und das weiss das Unternehmen auch.
Sie wollen auch völlig zu Recht Geld! Es steht an jeder Notbremse, "Missbrauch strafbar". Die DARF man nicht einfach so ziehen, wenn niemand in Gefahr ist!
wird gerechtfertigt sein. statt die notbremse zu ziehen, hätte er sich an einen erwachsenen wenden müssen. das sollte ihm klar sein. wo war seine erwachsene begleitung?
Er ist zwar nicht straffällig, aber ggf. durchaus Schadenersatzpflichtig. Der Schaden muss aber nachgewiesen werden. Wenn der Zug sowieso hätte halten müssen, dürfte das nicht nachweisbar sein.
Wenn der Zug trotz planmäßigem halt nicht stoppte, könnte man die Reaktion des Kindes schon verstehen. Ich würde das auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.
Selbst ein Kind von 9 Jahren weiß was eine Notbremse ist (sonst hätt er sie nicht gezogen) und dementsprechend weiß das Kind in welchen Situationen das erlaubt ist und in welchen nicht.
Dein Bruder wusste also was er tat. Er wusste also das er das in dieser Situation nicht hätte tun dürfen. Also kein "aus Versehen" oder "Ich muss mit eigenen Augen sehen was passiert um es zu glauben"
Ihr seid dort ausgestiegen und wurdet "eingesackt". Das bedeutet also, du warst dabei. Warum hast du nicht vorher eingegriffen und deinen Bruder davon abgehalten? Du hättest ihm sagen können/ müssen "Stop, mach das nicht. Das hat die und die Konsequenzen wenns kein Notfall ist. Das wir unsere Station verpassen ist kein Notfall"
Tja, ja das mit der Strafe ist normal. Das kann auch einen Minderjährigen treffen. Wie alt bist du eigentlich? Da du dabei warst, ... nunja...
Das mag vom Bauchgefühl her okay sein, rein rechtlich... fraglich würde ich sagen.
Erstmal: Kind weiß was NOtbremse ist. Das stimmt. Weiß er. Das Ding ist nur in einem Notfall zu ziehen. Die Frage was genau ein Notfall ist, ist aber dadurch nicht geklärt. Das Kind hat diese Situation als Notfall gesehen, also in einem, in seinen Augen, Notfall gehandelt. Er hat willentlich gehandelt, das stimmt, aber nicht im Vorsatz eine Straftat zu begehen, wenn er die Situation als Notfall sieht, wovon ich ausgehe.
Bei einem neunjährigen Kind ist zudem davon auszugehen, dass es die wichtigsten Regeln etc. kennt. Es die ganze Zeit an der Hand zu halten ist nicht erforderlich, in diesem Sinne fällt das Nicht-Handeln des Bruders nicht in eine Verletzung der Aufsichtspflicht
Die wohl einige richtige Antwort hier. DH