Meiner Freundin die Busfahrkarte ausgeliehen und sie wurde beim Schwarzfahren erwischt?
Meine Freundin wollte in der Ferienzeit mit der Deutschen Bahn fahren und hatte keine Busfahrkarte. Man kann in den Ferien nämlich mit der Clever Card kostenlos mit dem Zug fahren. Ich hab sie ihr ausgeliehen und sie wurde im Zug von dem Schaffner erwischt.Sie musste ihm meine Busfahrkarte geben. Meine Freundin musste jetzt 40 € bezahlen und ist sich nicht sicher ob sie auch eine Anzeige bei der Polizei bekommt. Ich bin 14 und meine Freundin ist 15 jahre alt. Ich habe Angst, dass ich jetzt auch eine Anzeige von der Polizei bekomme und Geld bezahlen muss. Kann meine Freundin nicht einfach sagen, dass sie die Busfahrkarte gefunden oder geklaut hat und so werde ich nichts Strafbar?
Ich bitte um eine Schnelle antwort!
8 Antworten
Das verleihen von jeglichen Objekten (In diesem Fall die Clerver-Card) ist KEINE Straftat. Das führen einer Fahrkarte, die nicht eigens erworben und auf den eigenen Namen ausgestellt ist auch nicht. Fährt man allerdings mit dieser Karte, hat man (leider) keinen gültigen Fahrschein und muss laut AGB der Bahn, auf die man sich einlässt, indem man die Bahn benutzt, Strafgeld im Betrag von 40€ zahlen- eine Anzeige bekommt man deswegen allerdings (meist) nicht.
LG Fraglicher //2011//
einer freundin von mir und mir ist das auch passiert. si ehatte meine monatskarte die am nächsten tag abgelaufen wäre und wurde erwischt. sie ist 18 und ich bin 17. sie hat das geld überwiesen. trotzdem hat sie jetzt eine vorladung von der polizei erhalten.
was ertwartet uns jetzt?
Lg rinni
Steht da "nicht übertragbar" oder nicht? So ist das! Nun ist das Taschengeld für zwei Monate pfutsch!
Hmm... ich habe meinen Strafrechtskommentar nicht zur Hand.
So aus dem Bauch heraus würde ich zum Ausweissmissbrauch (§ 281 StGB - ) sowie zur Beihilfe zur Leistungsersschleichung (§ 265a StGB) tendieren . Strafandrohung in beiden Fällen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Bei Jugendlichen Bestrafung oder Erziehungsmaßnahme nach dem JGG.
Hinzu kommen die Forderungen der Deutschen Bahn.
Ihr habt Euch beide des Betruges strafbar gemacht; steht dazu und gut.
richtig. Zu welchen anderen Zweck sollte man eine Fahrkarte an jemand anderen verleihen? Da kann man die Täuschungsabsicht doch schon fühlen.
Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen. (Du bist ja eine tolle Freundin.)
ich wollte eine antwort auf meine frage und nicht so ein kommentar.
Es ist kein Betrug, wenn man jemandem etwas verleiht, da der Zweck allgemein nicht bekannt ist und es kein "Betrugsversuch" ist. Wenn man gleich die ABSICHT hatte zu bescheißen, indem man jemandem eine Fahrkarte gibt, die nur für ihn Gültigkeit hat- dann ja.