Was passiert, wenn man als "Erwachsene" eine Kinderfahrkarte kauft und dabei erwischt wird?
Hey,
bei uns in Ulm/Neu-Ulm, kurz SWU oder DING, ist es so, dass die Fahrkarten für Kinder von 6 - 14 Jahre 1,30 Euro kosten, während die Erwachsenen-Karte, die man ab dem 15. Lebensalter kaufen muss, 2,20 Euro kostet.
Ich habe dazu eine Frage. Wenn man gerade 15 Jahre alt geworden ist und sich dabei eine Kinderkarte für 1,30 Euro kauft - sei es wegen Geld oder sonst was, und man wird dabei erwischt (!), was würde mit demjenigen passieren?
Bekommt man durch die Kontrolleure direkt Anzeige oder wie wird da verhandelt?
3 Antworten
Man bekommt ne Zahlungsaufforderung für das erhöhte Beförderungsentgelt (60 €).
Wenn die Eltern clever sind, widersprechen sie, weil sie der Schwarzfahrt nicht zugestimmt haben, und zahlen letztendlich nur den Preis der "richtigen" Fahrkarte.
Anzeige wird hier keine großen Auswirkungen haben. Grundsätzlich war die Bereitschaft, eine Karte zu kaufen, ja da. Und wenn man glaubhaft argumentiert, "aus alter Gewohnheit" das Kinderticket gezogen zu haben, fehlt auch der Vorsatz.
Diese Argumentation entspricht aber nicht der ständigen Rechtsprechung.
Außerdem ist hier ja gerade das Problem, dass das Kind zu sparsam war. Obwohl man ihm zweckgebunden die Mittel für die richtige Fahrkarte zur Verfügung gestellt hat.
Das Geld müsste aber selbst verdient worden sein durch den Minderjährigen oder zur FREIEN Verfügung überlassen. Und daran wird es scheitern.
Es gibt kein höchstrichterliches Urteil zu der Thematik aber eine Tendenz der Amts- und Landgerichte, die lautet Minderjährigenschutz ist höheres Rechtsgut als Anspruch auf Konventionalstrafe.
Das ist ganz klassisches Schwarzfahren.
Angezeigt wird man i.d.r. erst wenn es öfter vorkommt oder man nicht zahlt.
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
Ne das wäre nur wenn er den Bus selber fährt ;)
Fahrerlaubnis?
Fahrschein natürlich 😅😅😅 blöde worterkennung
Fahrerlaubnis ??? ;-)
Sofern man argumentiert, dass dieser Kleinbetrag unter den sogenannten Taschengeldparagraphen fällt, ist ein wirksamer Kaufvertrag auch bei beschränkt geschäftsfähigen Personen möglich.. Nur so nebenbei.