60€ ohne das man schwarzgefahren ist?

11 Antworten

Wenn es eine Fahrt im Bereich des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) war: Dort gilt tatsächlich eine (untypische) Altersgrenze von 13 Jahren.

Unter https://www.mdv.de/ticket/einzelfahrkarte-kind/ steht:

Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren sind in Zug, S-Bahn, Tram und Bus mit einer Einzelfahrkarte Kind günstiger im MDV unterwegs.

Sonst ist bei der DB (und auch vielen anderen Verkehrsunternehmen) eine Altersgrenze von 14 Jahren üblich, bis einschließlich 14 Jahre zahlt man also noch als Kind, ab dem 15. Geburtstag normal.

RobertWeemeyer  01.07.2019, 16:17

Zum 1. August 2019 hebt auch der MDV die Altersgrenze auf die bundesweit üblichen 15 Jahre an.

Rolf42  01.07.2019, 16:20
@RobertWeemeyer

Gut, wieder ein Sonderfall weniger.

Weißt du etwas über den Hintergrund dieser bisher abweichenden Altersgrenze?

RobertWeemeyer  02.07.2019, 08:32
@Rolf42

Nein, weiß ich nicht. Vermutlich wollte man so mehr Geld einnehmen, aber die von den bundesweiten Gepflogenheiten abweichende Altersgrenze führte, wie dieses Beispiel zeigt, zu Missverständnissen und Ärger. Soweit ich weiß, ist der MDV der letzte größere Verkehrsverbund in Deutschland, der die Altersgrenze auf 15 Jahre anhebt.

na ja, ich könnt ja auch einfach ne kinderkarte ziehen und dann behaupten, ich hab mich vertan. wenn das groß strafmildernd wirken würde, würde ganz deutschland nur noch mit kinderkarte fahren.

deine freundin soll in einer service-stelle nachfragen- den strafzettel soll sie mitnehmen. irgendwie kommt mir das seltsam vor, dass sie nen strafzettel kriegt und du nicht.

eigentlich sollten das die eltern klären. zu was hat man die in diesem alter sonst.

  1. Wäre die Fahrkarte gültig, hat das Beförderungsunternehmen keinen Anspruch auf das erhöhte Beförderungsentgelt.
  2. Wäre die Fahrkarte ungültig, wäre gem. § 107 BGB der Beförderungsvertrag schwebend unwirksam und das erhöhte Beförderungsentgelt nicht Gegenstand eines wirksamen Vertrages.

In jedem Fall besteht kein Anspruch auf das erhöhte Beförderungsentgelt.

60 Euro ist eben der Preis beim Schwarz fahren..

Aber in eurer Situation wäre ich erstmal an der nächsten Station, mit Kontrolleur, ausgestiegen und hätte ihm am Automaten das Maximalalter für ein Kinderticket gezeigt.

Zudem.. ein Kontrolleur nimmt euch nicht direkt mit zur Polizei. Es ist Standard das er euch an der nächsten Station bittet mit auszusteigen um über den Sachverhalt zu reden / klären.

Bitterkraut  01.07.2019, 16:07

Sie sind aber nicht schwarz gefahren. 15 Jahre ist richtig.

Speheraa  01.07.2019, 16:12
@Bitterkraut

Ich weiß... deshalb habe ich auch das "Aber in eurer Situation..." geschrieben. :)

Im Alter von 6-14 Jahren fahrt Ihr beider Deutschen Bahn noch mit dem ermäßigten Kindertarif.

Die Frage, die sich mir stellt: Wenn Ihr beide 14 Jahre alt seid, warum hat er nicht deine Karte ebenso eingezogen und Dir auch eine Rechnung geschrieben?

Vielleicht hatte sie generell ein falsches Ticket?

Ansonsten finde ich es sehr ungewöhnlich, dass man die sogenannte Fahrpreisnacherhebung in Bar im Zug zahlen kann. Das geht lt. FAQ der Deutschen Bahn auch gar nicht.

Irgend etwas stimmt an der Sache nicht.

Rolf42  01.07.2019, 16:11

Bei der Deutschen Bahn ja, aber nicht im MDV (was im Raum Leipzig vermutlich der Fall ist).

ChristianLE  01.07.2019, 16:17
@Rolf42

Danke für den Hinweis. Bei dem MDV ist es tatsächlich so, dass man nur bis zum 13. Lebensjahr ermäßigt fährt.