Miet-Vorvertrag Gekündigt?
Hallo,
wir haben für eine Mietwohnung einen Vorvertrag unterschrieben. Habe ihn aber nach 5 Tagen wieder kündigen müssen leider
habe gedacht, dass wir 14 Tage Zeit haben.
jetzt sollen wir 750€.. ich weiß nicht, was da für Schaden entstanden sein soll. Finde, dass noch genügend Zeit ist, jemanden zu finden
stand im Vertrag:
das habe ich heute bekommen, nach meiner Kündigung, fristgemäß in den 14 Tagen.
sollen wir echt 750€ zahlen? Ich dachte, es ist gemeint, wenn wir NACH den 14 Tagen kündigen
6 Antworten
Hast du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag widerrufen?
das habe ich heute bekommen, nach meiner Kündigung, fristgemäß in den 14 Tagen.
Wo steht etwas von Kündigung innerhalb von 14 Tagen?
Was ist der Unterschied zwischen einem Widerruf und einer Kündigung?
Wenn du einen Vertrag widerrufst, wird er aufgehoben. Mit der Erklärung des Widerrufs nimmst du somit deine vorher geäußerte Willenserklärung zurück.
Wenn du einen Vertrag kündigst, wird er beendet: entweder innerhalb und gemäß einer vertraglich vereinbarten Frist.
Interessant ist hier, ob tatsächlich ein Widerrufsrecht bestand. Wenn dieses tatsächlich bestanden hat und du es rechtzeitig ausgeübt hast, musst du diesen pauschalisierten Schadensersatz nicht zahlen.
Durch den Widerruf dürfen dem Verbraucher keine Nachteile entstehen. Wenn der Vorvertrag widerrufen wurde, ist der Vorvertrag "weg". Aus diesem Vorvertrag kann der Vermieter dann keine Rechte mehr geltend machen - auch keinen pauschalisierten Schadensersatz oder eine Vertragsstrafe. Da ist es auch egal, ob der Vermieter einen "Schaden" nachweisen kann. Wenn (!) ein Widerrufsrecht bestand und rechtzeitig ausgeübt wurde, ist der Vermieter auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen. Und da ist eben NICHTS mit Schadensersatz o.ä. Ich bin lediglich skeptisch, ob hier tatsächlich ein Widerrufsrecht bestand.
Hier wäre vorläufig nicht zu bezahlen. Der Vermieter muss erst den Schaden nachweisen.
Und wie Macht er das ?
Dein angepeilter Mietvertrag hatte ein Datum als Mietbeginn. Wärest du da eingezogen, dann hätte der Vermieter von dir Miete bekommen. Nun sucht er einen neuen Mieter, der vermutlich später einzieht. Die Differenz der Tage, Wochen, Monate dazu würde sich als ENTGANGENER GEWINN darstellen lassen. Zudem könnten noch weitere Werbekosten anfallen aber nicht, wenn der Vermieter aber einen Makler beauftragt hat.
Hallo!
Ich ("Null Ahnung!") habe eben mal ein klein wenig dazu gegoogelt:
https://www.google.com/search?q=mietrecht%20vorvertrag%20k%C3%BCndigen%20kosten
https://www.google.com/search?q=wohnung%20vorvertrag%20zur%C3%BCcktreten
https://www.google.com/search?q=mietvorvertrag%20schadensersatz
Also im Grunde hat Dein Vertragspartner (Vermieter) scheinbar recht.
Aber wenn spezielle und wichtige Gründe vorliegen sollten, kann es möglicherweise Ausnahmen geben.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung zum Thema Mietrecht hast, solltest Du das anwaltlich prüfen lassen.
Gruß
Martin
Ja danke! Schon einmal sehr hilfreich
Gemäß Vorvertrag wurde eine Widerrufsfrist eingeräumt und fristgerecht von dir wahrgenommen. Daraus kann nun keinesfalls eine Schadenersatzforderung abgeleitet werden. Etwas anderes wäre es, wenn du die Frist nicht eingehalten hättest.
Lass dich also nicht irritieren. Weise jegliche Forderung mangels Rechtsgrundlage zurück.
Ich dachte, es ist gemeint, wenn wir NACH den 14 Tagen kündigen
Genau so ist es, was sollte sonst die Einräumung einer Widerrufsfrist.
Der Widerruf des Vorvertrages wird hier nicht sanktioniert sondern der fehlenden Mietvertrag.