Kündigung bei Zeitarbeitsfirma - Fristen
Ich bin seit Freitag, 07.06.2013 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt (Persona Service), möchte nun aber kündigen da ich nun etwas anderes in Aussicht habe. In meinem Vertrag steht, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitstagen in den ersten 4 Wochen der Probezeit gekündigt werden kann. Nun meine Frage: Wenn ich die Kündigung heute noch per Mail rausschicke (natürlich werde ich sie auch noch per Post schicken, nur kann ich gerade nicht drucken), sind dann 2 Arbeitstage, Donnerstag, 19.06.2013 oder Freitag, 20.06.2013?
Und muss ich in der Kündigung den Grund nennen, oder reicht wenn ich schreibe das ich aus persönlichen Gründen das Arbeitsverhältnis zum so und so vielten fristgemäß kündigen werde?
4 Antworten
Du kannst schon eine Mail schicken, doch die ist nicht relevant.
Die Kündigungsfrist beginnt am folgenden Tag nach wirksamen Zugang zu zählen. Die Kündigung muss also am Mittwoch schriftlich beim AG sein.
Das kannst du auch handschriftlich machen. Einen Grund brauchst du nicht anzugeben.
Muss schriftlich mit Unterschrift, Mail nutzt also nix. Handschriftlich geht auch. Grund brauchst Du null angeben, geht sie nix an. Und mal ehrlich.. der interessiert sie auch nicht, fast alle ZA-Firmen wissen ganz genau,w as für ein Sa.uhaufen sie sind.
Also, schnellst möglich rausschicken, am besten Einschreiben mit Rückschein (Freundin von mir gab bei großer ZA-Firma persönlich ab.. angeblich ist das dann nie angekommen)
Ach ja, und schreib so was wie "Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung" oder so. UND schreib,Du möchtest ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Per Mail kannste dir sparen, die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift vorliegen. Ab Zugang der Kündigung sinds 2 Werktage. Wenn du sie also morgen also abgibst dann wäre Freitag dein letzter Tag. Wobei ich mich über die 2 Tage wundere... Gesetzlich ist die Kündigungsfrist in der Probezeit wesentlich länger
Wobei ich mich über die 2 Tage wundere
Diese zwei Tage haben wir den DGB-Gewerkschaften wie Verdi, IG Metall und Co. zu verdanken. Beim anderen DGB-Tarifvertrag ist die Kündigungsfrist am Anfang so gar nur 1(!) Tag.
"Heuern und feuern" sowie kein "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" würde es ohne DGB-Gewerkschaften nicht geben. Ist schon traurig: Millionenfache Ausbeutung mit DGB-Hilfe.
Sollte Dich das Thema interessieren: http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/leiharbeit-gw/niedriglohn-per-tarifvertrag-schluss-damit-wir-fordern-das-ende-von-dgb-tarifvertragen-in-der-zeitarbeit/?cat=6757 ("Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit! Wir fordern das Ende von DGB-Tarifverträgen in der Zeitarbeit!")
Ansonsten von mir ein DH für Deine Antwort.
Der Sonnabend zählt eigentlich auch als "Arbeitstag" im allgemeinen.
Wenn Du zuhause nicht drucken kannst, geh doch in eine Bibliothek mit kostenlosem Internet oder ins Internet-Caffee. Außerdem kannst Du eine Kündigung auch handschriftlich anfertigen.
Einen Grund brauchst Du nicht anzugeben; aber Du kannst ja schreiben, dass Du jetzt einen festen Arbeitsplatz hast.
Eben, was hat die Menschheit gemacht, als es noch keine Computer gab? (Mein Nachtrag " handschriftlich anfertigen" hat sich übrigens mit deinem Kommentar überschnitten.)
das muss eine grausame Zeit gewesen sein..............
Oder er schreibts einfach von Hand ;-)