Widerruf und Kündigung?
Kann mir jemand sagen ...was für unterschied zwischen einen Widerruf und Kündigung ist??(ich habe einen Vertrag abgeschlossen und binnen 14 Tagen gekündigt nach Abschluss.Jetzt sagt die Gesellschaft es geht nicht ich hätte es Widerrufen müssen statt Kündigen) ist das korrekt ???
8 Antworten
Der Widerruf führt zu einer Unwirksamkeit des Vertrages von Anfang an, die Kündigung zu einer Beendigung des Vertrages zum Kündigungstermin. Allerdings darf man bei der Auslegung von Willenserklärungen nicht am Wortlaut kleben, sondern muss den wirklichen Willen erforschen. Dabei kommt es auf einen objektiven Empfängerhorizont an. Will sagen: Es spricht vieles dafür, dass Deine "Kündigung" als Widerruf auszulegen ist, auch wenn Du das falsche Wort verwendet hast.
So ist es - §133 BGB
Gerade, wenn der Wortlaut der "Kündigung" die Zeitangabe "14 Tage" enthielt, ist es tatsächlich eindeutig als Widerruf zu werten. Die Absicht ist dem Sachbearbeiter bei der Versichung allemal klar gewesen, sonst hätte er die Kündigung auch wie eine Kündigung behandelt, nämlich sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt angenommen.
Ich habe nicht gesagt, dass es eindeutig ein Widerruf ist. Es ist vielmehr nach dem objektiven Empfängerhorizont zu fragen. Eindeutig beantworten kann man die Frage nur, wenn man das Schreiben kennt.
Die Gesellschaft hat Recht. Das Wiederrufen von Verträgen ist 14 Tage gültig bei Manchen Gesellschaften, Firmen ect kann es ggf sogar verlängert werden. Kündigen kann man Verträge 4-6 Wochen je nach Vertrag vor Ablauf des Vertrages. Allerdings kannst du dort nochmal nachfragen ob Sie einem Wiederruf aus Kulanz anbietet.
Kündigen kann man einen Vertrag immer, solange man die Kündigungsfrist einhält. ich kann auch einen 2-Jahresvertrag gleich wieder zum Ende der 2 jahre kündigen, um eine Verlängerung auszuschließen.
Der Widerruf lässt einen Vertrag nicht wirksam werden.
Eine Kündigung beendet einen Vertrag nach einer festgesetzten Laufzeit.
Eine "Kündigung", auch wenn es streng genommen der falsche Begriff ist, muss meines Erachtens als Willenserklärung im Sinne eines Widerrufs gewertet werden, wenn es innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt ist.
Ggf. mal eine Verbraucherberatung fragen.
Wenn man einen Vertrag abschliesst, der z. B. eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr hat und man jetzt schon weiss, dass man vermeiden möchte, dass dieser sich automatisch verlängert, wenn man "vergisst" 3 Monate vorher zu kündigen, kann man sofort (fristgerecht) kündigen und ist dann nach dem Jahr raus aus dem Vertrag.
Wenn man ein Widerrufsrecht hat (bei Fernabsatzgeschäft gibt es das), kann man innerhalt der 14 Tage nach Vertragsabschluss den Vertrag widerrufen, so dass dieser nichtig ist.
Hmmm, ist das wirklich so eindeutig? Ich kündige z.B. meine Handyverträge auch immer unmittelbar nachdem ich den Vertrag abgeschlossen habe um nicht Gefahr zu laufen, dass sich dieser automatisch verlängert - ich also die Sorge los bin mich an den rechtzeitigen Kündigungstermin zu erinnern. Ich denke daher eine unmittelbare Kündigung nach Vertragsabschluss bedeutet nicht immer automatisch das es eigentlich ein Widerruf ist.