Minusstunden durch Arbeitgeberkrankheit
Hallo, ich arbeite in einer kleinen Praxis. Nun ist mein Arbeitgeber erkrankt und insgesamt 6 Wochen krank gewesen. Dadurch habe ich im Moment ca. 170 Minusstunden! Ist das deutsches Recht oder kann ich mich dagegen wehren?
8 Antworten
Annahmeverzug durch den Arbeitgeber nach § 615 BGB... er ist zur vollen Vergütung verpflichtet und es können keine Minusstunden aufgelaufen sein...
Du hast einen Arbeitsvertrag in dem Deine Arbeitszeit festgeschrieben ist. Dein Chef muß diesen Vertrag erfüllen, auch wenn er krank ist.
Minusstunden entstehen dadurch nicht.
... und außerdem wird er eine nicht unerhebliche Summe von seiner eigenen (privaten) Krankenversicherung kassieren...
Darüber hinaus hätte er die Möglichkeit gehabt, sich gegen einen derartigen Fall zu versichern, nämlich durch eine sog. "Praxisausfall- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung".
==> Daher auch aus meiner Sicht: Der Chef muss zahlen!
Nö, das ist das Problem deines Arbeitgebers.
Du bist verpflichtet deine Arbeitsleistung anzubieten / bereit zu halten. Dafür wirst du bezahlt. Nimmt dein Arbeitgeber das nicht an, muss er dich trotzdem bezahlen.
=> Rechtsanwalt. Gerade 170 Minusstunden sind ja einige Euros wo sich der Gang dahin durchaus lohnt wenn sich der AG sperrt.
Das ist zwar ärgerlich für deinen AG, auch dass er selber ausgefallen ist, natürlich, aber das ist das wirtschaftliche Risiko und dafür muss er Rücklagen schaffen.
Wenn in deinem Arbeitsvertrag vereinbar ist, daß du eine bestimmte Stundenzahl machen musst, ist der Arbeitgeber auch dazu verpflichtet, dir die Möglichkeit dazu zu geben. Kann er diese Verpflichtung nicht erfüllen, ist das trotzdem so zu behandeln als hättest Du die Stunden gemacht.
genau das ergibt sich aus § 615 BGB...
was hast du denn für ein problem?
warst du denn da und hast deine arbeitskraft eingesetzt, dass du dafür auch lohn bekommst?
Es reicht, wenn Sie ihre Arbeitsleistung ANBIETET. So wie hier beschrieben war es eine Sache des Chefs, dass sie nicht gearbeitet hat und das ist nicht dem AN anzulasten.
Nun ja, als Arzthelferin kann ich zwar Anrufe in der Praxis entgegen nehmen, aber Patienten kann ich nicht behandeln. D.h. ich war nur teilweise da.
@ Frettchenfürst: das ist aber ein recht schmales Brett